Coronahilfen - Der Staat sammelt seine Hilfen ein

Liebes Lage-Team

Ich bin seit langem ein großer Fan der Lage und möchte euch an dieser Stelle ein großes Lob aussprechen. Ihr bringt aktuelle Themen zielgerichtet und detailliert auf den Punkt! Danke dafür!

Nun möchte ich mich gern aber an euch wenden, da ich bzw. meine Schwiegermutter auf ein mir bereits längst vergessenes Thema gestoßen sind.

Gefühlt ist Corona nun nicht mehr sehr präsent… doch gestern kam es dann an anderer Stelle wieder auf.

Der Steuerberater informierte uns darüber, dass ein Großteil der Coronahilfen zurückgezahlt werden sollen (ca. 11.000 Euro).
Ausgangslage, besagte Person betrieb einen Blumenladen seit über 20 Jahren ohne Angestellte (Solo zu Coronazeiten) und hat dann Ende 2021 beschlossen, sich von der Selbstständigkeit zu lösen. Nun kommt jetzt die Rückzahlung. Viel mehr interessiert mich aber, woran wird jetzt festgemacht, wer wieviel zurück zu zahlen hat? Spannend zudem, dass die Formulare von Kleinunternehmen mit 250 Mitarbeitern und Umsätzen von mehreren Millionen pro Jahr sprechen, was für den besagten Fall ja nur bedingt zu trifft.

Lange Rede kurzer Sinn, habt ihr bereits über dieses Thema gesprochen oder wisst ihr mehr darüber. Allein eine teilweise Öffnung während Corona, kann ja nicht allein Ausschlag sein?!?

Ich würde mich über einen ggf. kleinen Input eurerseits sehr freuen.

Herzliche Grüße aus Berlin
Maximilian Schubert-Breitkreuz

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Ich habe damals in der Steuerberatung zum Glück keine Corona-Hilfe-Anträge und Rückzahlungsberechnungen gemacht, sondern musste nur die Ergebnisse im Jahresabschluss einbuchen und überprüfen…

Grundsätzlich hat jeder Steuerberater seine Mandanten stets darauf hingewiesen, dass die Corona-Hilfen unter dem Vorbehalt der Rückzahlung standen. Der Bund (und die Länder) wollte möglichst schnell Geld auszahlen und hat die Auszahlung an Prognosen gebunden (dh. z.B. wenn während des ersten Lockdowns die Umsätze um x% gesunken sind, wurde angenommen, dass diese Umsatzeinbrüche anhalten und entsprechend das Hilfevolumen berechnet; wenn sich die Umsätze dann aber besser entwickelt haben und deshalb mehr als nötig gezahlt wurde, muss das natürlich zurückgezahlt werden).

Ich fürchte, im Detail ist das Thema zu komplex für den Podcast, weil der Großteil der Zuhörer den steuerrechtlichen Feinheiten wohl nicht folgen könnte (geschweige denn wollte).

Die Problematik bei den Coronahilfen sind massiv. Sowohl weil Unternehmer das Geld leichtfertig auf den Kopf gehauen haben, obwohl sie hätten wissen müssen, dass sie es zurückzahlen müssen, aber auch, weil viele Steuerberater mMn sehr, sehr problematisch agiert haben. Mein damaliger Arbeitgeber hat da einige Anträge gestellt, bei denen ich nur gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreiben würde, weil es aus meiner Sicht mindestens in der Grauzone zum Betrug war. Die Mandanten wussten oft einfach gar nicht, was Phase ist (deswegen lassen sie es den Steuerberater machen), der Steuerberater verdient jedoch an großen Corona-Hilfe-Beträgen besonders gut (mind. 15% der ausgezahlten Corona-Hilfe). Es ist daher im Interesse des Steuerberaters, möglichst hohe Hilfe-Ansprüche zu begründen, denn im Gegensatz zum Mandanten muss der Steuerberater sein „Honorar“ nicht zurückzahlen :wink: Und der Mandant freut sich auch erstmal über einen möglichst großen Corona-Hilfe-Bescheid… dass dann spätestens bei der Rückzahlung das Ganze schnell auffällt, ist dann das Problem den Mandanten.

Meine Erfahrung war daher:
Von den Coronahilfen profitierte vor allem eine Berufsgruppe: Die Steuerberater. Und zwar massiv…

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In NRW waren die Hilfen davon abhängig, wieviel Umsatz in einem Zeitraum gemacht wurde, UND wenn der Umsatz unter den Ausgaben stand, durfte noch Geld zum Leben behalten werden.

Ich musste von meinen 9000€ , knapp 5000€ zurückzahlen. Diese Rückzahlung mindert im Jahr 2021 auch noch meine Steuerlast und kommt mir nun noch mal zu Gute.

Eine Steuerberaterin habe ich nicht. Nachdem was Daniel schreibt ist das wohl gut so.

Die Hilfen sind sehr unterschiedlich geregelt. Gerecht in dem Sinne ist es auch nicht.
Geld zum Leben wurde in kaum einem Bundesland eingeplant.

Ich hatte das Glück nur 4 Wochen betretungsverbot zu haben und Anspruch auf Notbetreeung weil systemrelevant.
Und da ich gesetzlich versichert bin konnte ich auch einzelne Tage zu Hause bleiben und so meine Arbeitslast senken und homescooling überleben. ( was ja auch eine Corona Problematik ist die über Bande den Geldbeutel leert)

Anfang des Jahres haben einige Verwaltungsgerichte die Schlußbescheide der Corona-Soforthilfe als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben. Gut für diejenigen, die Geld und Mut hatten zu klagen. Wobei der Umgang des Landes mit den Betroffenen mehr als fragwürdig ist. Vergleiche wurden angeboten und dergleichen. Für alle anderen gelten weiterhin die rechtswidrigen Bescheide. Es muß trotzdem gezahlt werden. Das ist halt deutsches Verwaltungsrecht. Am 30.11.23 endet die Rückzahlungsfrist. Bis heute gibt es kein Stundungs-/Ratenzahlungsangebot von NRW. Insgesamt ist alles sehr undurchsichtig. Viele haben sich in der IG-Soforthilfe organisiert und dort Hilfe bekommen. Der Ausgang ist ungewiß. Sehr viele werden nicht zahlen können. Da es keine Lobby gibt für Solo-Selbständige findet das weitestgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Bayern hat/wird z.B. einigen die Rückzahlungen erlassen. Nicht nur ein einfacherer Weg, sondern auch ein günstigerer Weg als viele Anwälte zu bezahlen um „unrecht“ durchzusetzen.

Vielleicht habt ihr Interesse das Thema nochmal zu beleuchten?!