Clubhouse, Datenschutz und Dorothee Bär

Hallo liebes Lage Team und liebes Forum,

ich bin letztens auf einen Kommentar von Dorothee Bär (Staatsministerin für Digitales) in Bezug auf die neue App „Clubhouse“ gestoßen, der meiner Meinung nach Anstoß für eine interessante Diskussion sein könnte.

Die App "Clubhouse"
Die neue Audio-Plattform aus den USA löst hierzulande derzeit einen mächtigen Social-Media-Hype aus. Clubhouse ist eine Audio-Plattform. In sogenannten „Räumen“ können Menschen live miteinander diskutieren. Die Nutzung ist bisher nur für iPhone-User möglich, nachdem man eine „Einladung“ von bereits registrierten Nutzern erhalten hat. Doch nicht jeder Nutzer kann automatisch alle seine Freunde einladen, denn nach der Registrierung stehen zunächst nur zwei Invites zur Verfügung und oft gibt es im eigenen Freundeskreis noch keinen bestehenden Nutzer. Dadurch wird der Zugang zur App künstlich verknappt. Je nach Aktivität erhalten Nutzer auf Clubhouse weitere Möglichkeiten Einladungen zu verschicken.
Registrierte Nutzer können sich ein Profil anlegen, gemeinsam neue „Räume“ eröffnen und ihre Gespräche in einem Kalender ankündigen, sodass andere zuhören können.

Probleme mit dem Datenschutz
In letzter Zeit ist die App verstärkt hinsichtlich diverser Datenschutzbedenken in die Kritik geraten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Clubhouse-Anbieter wegen gravierender rechtlicher Mängel abgemahnt. So wird die App ohne das erforderliche Impressum betrieben. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise liegen nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vor, sondern nur auf Englisch.
Abgesehen von diesen sehr offensichtlichen formalen Mängeln gibt es auch „tiefergehende“ echte datenschutzrechtliche Bedenken. So reklamiere der Clubhouse-Betreiber das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. So legt Clubhouse etwa für Einträge aus dem Nutzer-Adressbuch, die keine Entsprechung im Dienst haben, sogenannte Schattenprofile an. Das sind Profile für Menschen, die zwar in den Telefonbüchern von anderen vorkommen, aber sich selbst nicht auf Clubhouse angemeldet haben. Neben den bereits genannten negativen Aspekten fanden Experten von Appvisory, einer Software-as-a-Service zum Management mobiler Geräte in Unternehmensnetzen, heraus, dass Clubhouse technisch in der Lage ist, Gespräche in jeweils bestmöglicher Qualität mitzuschneiden. Damit verstoße Clubhouse gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Darüber hinaus hat der Hamburger IT-Sicherheitsexperte Thomas Jansen noch weitere Mängel angemahnt. So stellte der Experte etwa fest, dass die Schnittstelle des Dienstes Tausende von Anfragen zulässt, bevor sie seitens des Betreibers gedrosselt wird. Auf diese Weise würde es Jansen nach eigener Einschätzung etwa ein Wochenende kosten, um das Verzeichnis aller derzeit rund 2,8 Millionen Nutzer unbemerkt herunterzuladen. Die hohe Toleranz der Clubhouse-Schnittstelle konnte Jansen zudem dafür nutzen, zufällig Clubhouse-Accounts zu kapern.

Kommentar von Dorothee Bär
Angesichts dieser datenschutzrechtlichen Bedenken an der App ist auch Dorothee Bär, die die App regelmäßig nutzt in die Kritik geraten. Sie äußerte sich dementsprechend wie folgt: »Natürlich muss auch Clubhouse im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen handeln, sei es beim Datenschutz oder hinsichtlich Hass und Hetze im Netz«, sagte die Staatsministerin im Bundeskanzleramt und CSU-Politikerin dem »Handelsblatt«. »Ich fände es aber falsch, jede digitale Innovation gleich von Anfang an mit der Datenschutzkeule zu zerschlagen – gerade wenn auch unter Juristinnen und Juristen noch keine Einigkeit besteht, wie die App datenschutzrechtlich abschließend zu bewerten ist.«

Angesichts dieser Aussagen stellen sich mir die Frage warum hinsichtlich evidenter Datenschutzverstöße von der Staatsministerin anscheinend mit zweierlei Maß gemessen wird. Jeder noch so kleine Onlineshop-Betreiber muss bei einem leicht fehlerhaften Impressum/Datenschutzerklärung/etc. direkt eine Abmahnung fürchten, während bei einer „hippen“ neuen App evidente Datenschutzverstöße mit einem Verweis auf „Innovation“ kleingeredet werden. Auch übergeordnet finde ich es sehr fragwürdig, dass eine Staatsministerin für Digitales offensichtlich keine Sensibilität für Datenschutzprobleme mitbringt.

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