CDU Berlin: Getarnte Wahlwerbung in werbefreie Briefkästen

Nichts für ein ganzes Thema, aber vielleicht einen kurzen Hinweis von Ulf am Rande wert, falls die Berlin-Wahlwiederholung ein Thema ist:

In meinem BriefkastenIch fand ich heute einen sehr offiziell, behördlich aussehenden Briefumschlag. Auf dem Briefkasten klebt gut sichtbar ein „keine Werbung“-Aufkleber. In dem Brief: Wahlwerbung der CDU (Ein identischer Brief in diesem Twitter Thread).

Einerseits ist die Verkleidung als behördliches Schreiben wirklich sehr frech, andererseits müssen meines Wissens auch Parteien die „keine Werbung“-Aufkleber am Postkasten achten – darüber hat zumindest das Landgericht Berlin letzten Herbst geurteilt (Twitter-Thread von Arne Semsrott, damals wegen Wahlwerbung der Partei „Die Basis“).

Dies ist, wenn auch vielleicht kein sehr gewichtiges, aber trotzdem ein relativ klares Beispiel dafür, wie politische Akteur*innen sich manchmal nicht so recht an geltende Regeln halten wollen – weil: können sie ja machen. Aber anders als sonst so häufig, kann ich doch diesmal relativ einfach darauf reagieren, oder nicht? Stichwort Abmahnung?

Deshalb: kannst du, Ulf, als Jurist, vielleicht einmal kurz darlegen, wie die Schritte wären, wenn man so etwas nicht einfach hinnehmen wollte? Jemand auf Twitter schreibt hier: erst eine schriftliche Beschwerde (aber an wen genau?), dann bei Wiederholung eine Abmahnung, ist das korrekt?

Akut ist das zwar vermutlich nur für die wahlberechtigten Berliner*innen interessant, aber die nächste Wahl kommt bestimmt (ist zu hoffen!) und das wäre doch für all die, die es irgendwann betriffen sollte, eine gute und einfache Möglichkeit, einmal auf eine selbstwirksame Art und Weise mit dem System Demokratie in Kontakt zu treten und die Komfort-Zone der erlernten Hilflosigkeit zu verlassen (à la: „Die da oben machen doch eh, was sie wollen“).

Vielen Dank, herzlicher Gruß und einen schönen Abend!

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