Cannabiskonsum in der Praxis

Hallo liebes Lage Team. Vielen Dank für eure geniale Arbeit, über die ich mich seit einigen Jahren immer wieder sehr freue!

Kurz zu mir: Ich bin Anfang 40, promovierter Physiker und leite (mit 9 weiteren Partnern) ein Unternehmen mit ca. 70 Mitarbeitern in München. In meiner Jugend habe ich durchaus des öfteren Cannabis konsumiert (ob das besonders schlau war sei dahingestellt…), später dann garnicht mehr, vor allem auch weil ich keine Lust hatte/habe zu irgendwelchen Dealern zu gehen und mir das Zeug illegal zu besorgen.

Vor ca. einem Jahr bin ich auf legale halbsynthetische Cannabinoide gestoßen (HHC), die mE ziemlich genau dieselbe Wirkung haben wie THC und konsumiere diese seitdem sporadisch. Da aber zu diesen Stoffen so gut wie keine wissenschaftlichen Studien über deren mittel- und langfristige Folgen vorliegen, bin ich nicht besonders glücklich damit und freue mich daher über die nun wirksame Teillegalisierung von Cannabis. Dabei stellen sich mir für die Praxis (mindestens) zwei Fragen, die ich hier mal in den Raum stellen möchte, vielleicht weiß jemand was dazu zu sagen.

  1. Eigenanbau
    Soweit ich weiß kann die Ernte einer Cannabispflanze ohne weiteres mehrere 100g an getrockneten Blüten liefern. Die Frage ist, was mache ich denn mit meiner Ernte von drei Pflanzen (schätzen wir mal 50g pro Pflanze also insgesamt 150g) wenn ich nur 50g zu Hause haben darf? Muss ich die 100g dann sofort komplett rauchen :wink: bzw. wegwerfen?

  2. Autofahren
    Nehmen wir mal an, der derzeit im Raum stehende Grenzwert von 3,5 ng/ml TCH im Blutserum wird gesetzlich verbindlich. Kann ich irgendwie testen, ob ich gerade unter diesem Grenzwert liege? Soweit ich weiß haben die verfügbaren Schnelltests eine deutlich höhere Erkennungsschwelle (sowas wie 10-30 ng/ml).

Wäre toll wenn ihr oder andere Forumsmitglieder hierzu was wüssten.

Vielen Dank und weiter so!

Zeitversetzt anbauen und Überschuss vernichten. Das dürfte die einzige wirklich rechtssichere Variante sein. Wenn du andere volljährige Bewohner deiner Wohnung hast und die selber nicht konsumieren, dann kannst du ja vielleicht auch deren „Freibetrag“ nutzen :wink: .

Sorry falls das zu off topic sein sollte, aber dass man juristisch nur soundsoviel Cannabis Zuhause haben darf, macht mich neugierig. Was ist denn die Motivation hinter so einem Gesetz, wo Hausdurchsuchungen doch, gefühlt, so etwas seltenes sind? Keine Ahnung ob’s da Erfahrungen mit anderen Gesetzen gibt, die sich auf Dinge beziehen, die ausschließlich in den eigenen vier Wänden gelten.

Ich, als juristischer Laie, stelle mir vor, dass das worst case Szenario wäre, dass „Menge des Cannabis im Haus“ zu einer Liste hinzugefügt wird, an potentiellen Angriffsvektoren gegen Personen und Gruppen, die die Staatsanwaltschaft wegen beliebigen anderen Gründen ins Visier genommen und eine Hausdurchsuchungen erwirkt hat. Ich meine, dafür könnte es ja auf jedenfall genutzt werden.

Die Frage ist, ist dieses, ich nenne es mal Missbrauchspotential, abwägungstechnisch gerechtfertigt, durch eine gemeinschaftswohl förderliche Ausschöpfung des Gesetzes?

Ich nehme an, damit es eine (weitere) Handhabe gegen nicht zugelassene Händler bzw. Menschen, die Cannabis unerlaubt in den Umlauf bringen gibt. Die Abgabe lässt sich ja nicht in jeder Situation zweifelsfrei nachweisen, aber jemand der handelt wird in der Regel erhebliche Mengen Cannabis lagern.

Naja, dafür muss die Staatsanwaltschaft ja erstmal mehr als die zugelassenen 50g finden. Und dann muss die Menge auch noch so erheblich sein, dass sie zu einer echten Konsequenz führt und das Verfahren nicht gegen Auflage einer Zahlung oder so eingestellt wird. Wenn ein durchschnittlicher Joint angeblich nur 1/3 Gramm Cannabis enthält, dann sind 50 Gramm ja schon eine Menge, da muss man ja nicht unbedingt mehr zu Hause rumliegen haben.

Ich würde aber davon ausgehen, dass das eine der Dinge ist, die man mit mehr Erfahrung (wenn der Weltuntergang ausbleibt) auch weiter liberalisieren wird.

Ich fand der Artikel ganz interessant, der zumindest die richtigen Fragen stellt, auch wenn er nicht alle beantworten kann.
[Diese 5 Dinge zur Cannabis-Legalisierung stimmen nicht - Volksverpetzer](https://Volksverpetzer: Faktencheck Cannabis)

Bspw. zur Überproduktion:

Hinzu kommt die Unklarheit, was unter Cannabis zu verstehen ist. Das Gesetz definiert „Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der Gattung Cannabis, einschließlich der pflanzlichen Inhaltsstoffe“ als Cannabis. Ohne Umrechnungsfaktoren wie in Kanada wird dies zum Problem. Bei der Ernte wird die Pflanze gemäß Definition zu Cannabis, inklusive „sonstiges Pflanzenmaterial“. Schon die kleinste Pflanze könnte so rechtliche Probleme verursachen.

Eigenanbauer müssen sich anpassen: Blätter entsorgen, Blüten verarbeiten und rasch ein konzentriertes Harz erzeugen, um die Grenzen von 25 g/50 g nicht zu überschreiten. Ironischerweise fördert dies genau das, was Karl Lauterbach mit seinen Warnungen vor zunehmenden THC Gehalten in Cannabis eigentlich verhindern wollte. Doch es folgt dem Trend zu Konzentraten aus den USA. Anbieter von Hydraulikpressen und Campingwaschmaschinen können sich freuen – sie dürften kurzfristig florieren.

Ich empfehle zu dem Thema diesen ARD-Podcast:

Dort werden wenn ich das richtig überblicke alle hier gestellten Fragen beantwortet.

Der Überschuss muss theoretisch unverzüglich, endgültig und auf eine Weise, dass Dritte nicht in den Besitz kommen können vernichtet werden, dann tritt keine Strafbarkeit ein. Also wenn du nach der Ernte und dem Trocknen feststellst, dass du mehr als 50 Gramm hast, musst du es theoretisch sofort mit Brennspiritus übergießen und in die Biotonne kloppen. Dass das in der Praxis nicht passieren wird, ist aber eigentlich auch jedem klar… :wink:

Das wird in Deutschland nach nahezu einhelliger Meinung nicht passieren, zumindest nicht mit dem jetzt veröffentlichtem Cannabis-Gesetz.

Erstens beziehen sich die 50 Gramm auf Cannabis in getrocknetem Zustand. Das ganze zu pressen oder Öl daraus herzustellen erhöht daher nicht die zulässige Menge. Die Herstellung von THC-Öl ist aber auch generell weiterhin strafbar. (Minute 36:05 im oben verlinkten Podcast).

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