CanG als Beispiel für mangelhafte Digitalisierung und fehlgeleitete Nutzung des Bundesrates

Im Bundestag wurde letzten Freitag 24.2.2024 das Cannabisgesetz CanG mit einer Mehrheit der Regierungsparteien und der Zustimmung von Teilen der Opposition aus Linken und Bündnis Sahra Wagenknecht angenommen. Dies scheint ja ein deutliches demokratisches Ja für das Vorhaben zu sein.
Die Regierungsparteien wurden ja offensichtlich von vielen Konsumentinnen genau wegen diesem Wahlversprechen gewählt.
Nun regt sich erneut deutlicher Widerstand aus den Reihen der Union (dies war zu erwarten) und aber auch von Innenminister
innen und Justiz*ministerinnen der Länder.
Die Gründe warum nun eine Verzögerung des Inkrafttretens angfestrebt werden soll sind doch sehr unterschiedlich, aber zeigen doch auf welches Politikverständnis in Deutschland in manchen Parteien vorherrscht.
Was ist nun passiert?
Das Gesetzt muss nun nach der positiven Zustimmung durch den Bundestag im Bundesrat behandelt werden. Gesundheitsminister Lauterbach und die weiteren involvierten Ministerien haben sich sehr viel Mühe gegeben das Gesetz so zu formulieren, dass es nicht nicht Zustimmungspflichtig wird.
Nun soll aber der Vermittlungsausschuss im Bundesrat angerufen werden. Die Union wettert, unter anderem Markus Söder (CSU), dass dies doch Zustimmungspflichtig sei.

Warum ist dieses Gesez nun ein Beispiel für mangelhafte Digitalisierung und die parteipolitische Nutzung des Bundesrates?
Markus Söder möchte es jedem Cannabiskonsumenten in Bayern so schwer wie möglich machen seinem legalem Recht des Konsumes nachzukommen. Einzelne Behörden planen auf Gemeindebene bereits neue Spielplätze (siehe 100m Abstandsregel), es werden alle Tricks aus der Mottenkiste geholt die möglich sind. Dies schließt hier auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ein.

Alle 100m einen ordentlichen Spielplatz fände ich aber auch gut :slightly_smiling_face: Ist zwar die Frage wie sinnvoll das ist aber wenn die Gemeindekasse das hergibt :sweat_smile: Zuhause um in nicht öffentlichen Einrichtungen darf ja geraucht werden. Ich sehe auch Potential für apps wo man den nächsten Standort abfragen kann. Vielleicht diese dann mit Kreide für andere markieren das jeder sie leichter findet. Hat dann was von Pokemon go und den Stadien ^^

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Was hat das mit Digitalisierung zu tun?

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Die Minster*innen aus den von Ampelparteien geführten Bundesländern schließen sich nun wohl den Unionsministern an. Die Begründungen aus NRW, Hamburg und Niedersachsen sehen neben den schon merhfach breitgetretenen Argumenten, auch die Bedenken bzw. Sorgen vor einer überarbeiteten Justiz die danke mangelhafter Digitalisierung nun „von Hand“ sämtliche Strafverfahren sowie Eintragungen auf Grund von Konsumdelikten löschen bzw. nachbearbeiten müssen.
In der Diskussion im Bundestag wurden dann von Seiten der Union noch Argumente gebracht wie, wenn wir Cannabisdelikte streichen, dann können wir ja auch Diebstahl legalisieren, da dann die Justiz auch weniger zu tun hätte.
Es wird nun eine Amnestie einer Strafsache die vielen Menschen das Leben versaut hat oder so wie im Falle von Jugendrichter Andreas Müller’s Bruder sogar in das Verbrechen und den Tod geführt mit dem Mehraufwand einer Verwaltungsbehörde aufgewogen. Desweiteren wird hier so getan, als ob dies alles vollkommen püberraschend kommen, die Zeit viele zu knapp wäre bis April etc. Konsumdelikte sind wohlgemerkt opferlose Vergehen, im Gegensatz zu Diebstahl oder ähnlichem.
Alle diese Vorhaben waren bereits in der ersten Lesung so im Gesetzesentwurf erhalten.
Wie in der Lage immer wieder betont wurde, die Digitalisierung in Deutschland ist einfach komplett verschalfen worden.
Nun wird der demokratische Prozess deshalb und weil Menschen wie Markus Söder dies einfach nicht akzeptieren wollen mal wieder in Frage gestellt.
Keine Wunder wenn das Vertrauen in den demokratischen Prozess immer weider in Frage gestellt wird.
Dieses Gesetz wurde im Bundestag mehrheitlich beschlossen und ist mit Intention so formuliert worden, dass es nicht zustimmungspflichtig ist. Da kann nun der Bundesrat nicht herhalten um Defiziete der Länder und ideologische Verblendung zu kompensieren.