BVG Entscheid zu Palantir

Gerade taufrisch kam die Meldung rein, dass Palantir wohl eingeschränkt wird. Finde das eine gute Entscheidung, würde mich aber über die gewohnt konstruktive Betrachtung durch die Lage Hosts freuen.

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Positiv ist, dass das BVerfG die konkrete Form, wie die Software durch die Polizei laut den Polizeigesetzen von Hessen und Hamburg eingesetzt werden darf, für verfassungswidrig erklärt hat.

Man kann jedoch darüber streiten, ob der allgemeine Tenor des BVerfG auch positiv zu bewerten ist - dieser lautet nämlich, dass derartige Software durchaus erlaubt ist, aber eben nur im Falle schwerer Straftaten angewendet werden darf.

Manche hatten sich sicherlich auch erhofft, das BVerfG würde derartigen Ermittlungsmethoden einen generellen Riegel vorschieben, andererseits ist es natürlich verständlich, dass man im Einsatz gegen Mörder, Terroristen und ähnliche Täter nicht auf ein nachweislich relativ effizientes Mittel verzichten will.

Wichtig ist mir bei einer Neufassung der Gesetze nun, dass der Einsatz dieser „sehr scharfen Schwerter“ auch tatsächlich hinreichend per Gesetzes- und Richtervorbehalt kontrolliert wird, wozu auch gehört, dass jeder Einsatz dieser Software automatisch und nicht löschbar dokumentiert werden muss, daher: Jeder Einsatz dieser Software muss hart festgeschrieben werden, sodass die Dokumentation, wenn überhaupt, nur mit großer Fachkunde und krimineller Energie manipuliert werden kann. Nur so wird man verhindern können, dass dieses mächtige Ermittlungswerkzeug nicht doch auch in Fällen eingesetzt wird, in denen es nicht verfassungsmäßig ist.

Kurzum:
Die Entscheidung hat Leitplanken für den Einsatz von Palantir und co. gesetzt, den Einsatz aber nicht grundsätzlich verboten.

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