Hallo zusammen,
ich wünsche mir ein Thema, das nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland im September möglicherweise wichtig wird, wenn sich Bundesländer wie z.B. Thüringen oder Sachsen sich dem gegebenem Recht entgegenstellen und es nicht ausführen wollen: der Bundeszwang gem. Artikel 37,
Grundgesetz.
Hatte bisher noch nie Anwendung gefunden, aber jetzt könnte es erforderlich werden.
Viele Grüße
Man kann nur immer wieder den Hut ziehen, wenn man sich bewusst macht, wie vorausschauend die Eltern der Verfassung waren.
Zum Thema, wie kann man eine Landesregierung zwingen, geltendes Recht und Gerichtsurteile umzusetzen, hier noch mal zu Erinnerung:
Söder hatte sich geweigert ein Gerichtsurteil zu Dieselfahrverboten in Bayern umzusetzen. Zwingen könnte man ihn dazu aber nicht.
Angesichts solcher Vorkommnisse wage ich zu bezweifeln, dass die übrigen demokratischen Parteien (vor allem die CDU/CSU) die AfD so einfach zwingen werden, sich an Bundesgesetze zu halten, weil ihnen das irgendwann auch drohen könnte, wenn sie z.B. Umweltgesetze nicht umsetzen wollen.
Naja, das sind ja schon ganz unterschiedliche Fälle.
Die Voraussetzungen für eine Erzwingungshaft sind durchaus aus gutem Grund sehr hoch angesetzt. Beim Bundeszwang soll aber gerade niemand in Haft genommen werden, sondern es passiert letztlich das, was in Barcelona durch Spanien passiert ist: Die Regionalregierung tut etwas, das die Zentral/Bundesregierung für unzulässig hält und weigert sich, das einzustellen. Das Verfassungsgericht wird angerufen und bestätigt die Zentral/Bundesregierung und diese schickt dann Beamte raus, um die Kontrolle in der Regionalregierung zu übernehmen. Dazu muss erstmal niemand festgenommen werden. Wehrt sich die Regionalregierung jedoch (oder rebelliert gar offen gegen die Bundesregierung und das BVerfG) wären die Konsequenzen natürlich andere, aber so dumm kann die AfD gar nicht sein… das wäre ein aussichtsloser Kampf und wohl das politische Ende der AfD (bessere Argumente für ein Parteiverbot kann man kaum liefern…)
In diesem Sinne denke ich schon, dass der Einsatz des Bundeszwangs möglich ist, wenn sich ein AfD-geführtes Bundesland tatsächlich weigert, ganz zentrale Dinge im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durchzuführen, daher wenn die AfD sich weigert, Bundesrecht, welches die Landesregierungen laut GG im eigenen Auftrag durchzuführen haben, umzusetzen. Oder wenn die AfD Landesgesetze erlässt, die ganz klar verfassungswidrig sind und vom BVerfG gekippt werden und trotzdem daran festhalten würde. Das wären absolut denkbare Fälle für den Bundeszwang, dem sich auch Leute wie Söder, die für eher starke Rechte der Landesregierungen eintreten, nicht entgegen stellen würden.
Ob der Bundeszwang gegen Söder angewendet werden sollte stand ja durchaus während der Corona-Krise schon mal in der Diskussion, als Söder ankündigte, eine bundesweite Impfpflicht nicht durchzusetzen.
So weit wollte man damals dann aber auch nicht gehen, weil mit Söder und co. in der Regel noch zu reden ist und man Söder nicht vorwerfen konnte, damit gezielt die Demokratie beschädigen zu wollen. Gegenüber der AfD würde man wegen dieser Motivlage aber wohl nicht mit Samthandschuhen vorgehen. Wenn die AfD sich dermaßen die Blöße gibt und der Bundesregierung derart einfach ermöglicht, ihr auf die Finger zu klopfen, wäre die Bundesregierung dumm, das nicht zu tun. Das gilt sowohl für eine SPD- als auch für eine CDU-geführte Bundesregierung…
Rechtlich gesehen hast du da natürlich völlig Recht. Mir ging es eher um ein Beispiel für mein Argument.
Dein Beispiel mit dem Beinahe-Bundeszwang für die Impfpflicht in Bayern ist natürlich viel besser.
Ich denke auch, dass die übrigen Parteien es sich eventuell auch tatsächlich gut überlegen sollten, ob sie den Bundeszwang tatsächlich anwenden sollten. Denn die AfD könnte das für ihren Opfermythos missbrauchen und die AfD außerdem eine Ausrede hätte, warum sie ggf. auf Landesebene nichts großartiges zu Stande bekommen wird.