Bundesweites Impfregister

In der LdN 283 wurde als Argument gegen das bundesweite Impfregister genannt, dass das eine Art bundesweites Melderegister sein könnte, was es nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus nicht geben soll.

Faktisch gibt es aber längst ein bundesweites Melderegister, und zwar das ID-Nummern-Verzeichnis. Jeder/m Bundesbürger/in wird bei der Geburt eine ID Nummer zugewiesen. Diese ID Nummer und wird auch jetzt schon zum Abgleich von Identitäten verwendet.

Das ist nicht unbedingt ein Argument für ein bundesweites Impfregister, aber die Angst vor einem Melderegister finde ich da weniger stichhaltig.

Daran habe ich auch gedacht als ich das gehört habe. Allerdings muss man dazu sagen dass die Idnr-Datenbank nicht als bundesweites Melderegister konzipiert ist. Die Rechtsgrundlage für die Speicherung ist da ja der 139b AO und der sieht vor, dass zu einer Person - neben anderen personenbezogenen Daten wie z.B. das Geschlecht - auch die aktuelle Meldeadresse gespeichert wird. Diese Speicherung erfolgt aber mit dem Hauptzweck die eindeutige Identifikation einer Person zu ermöglichen. Es ist aktuell insbesondere nicht vorgesehen diese Daten für andere Zecke als die steuerlichen Zwecke zu nutzen und meines Wissens wird das auch konsequent umgesetzt. Polizeibehörden haben z.B. aktuell keinen Zugriff auf diese Daten.

Durch das Registermodernisierungsgesetz kann es sein, dass die stark zweckgebundene Nutzung der idnr-Datenbank aufgeweicht wird. Ich persönlich finde das zumindestens mal bedenklich, vor allem vor dem Hintergrund dass es ein neues Merkmal zum letzten Verwaltungskontakt einer Person geben soll und damit möglicherweise jegliche Verwaltungskontakte einer Person innerhalb der idnr-Datenbank nachverfolgbar würden.
Damit will ich nicht sagen, dass eine Registervereinheitlichung grundsätzlich abzulehnen ist, aus meiner Sicht sollten wir aber vorsichtig sein, dass dadurch keine Datenkrake entsteht.