Bundeswehr-Genehmigung für Auslandsaufenthalte?

Das ist mein erster Kommentar hier, weil mich diese Entwicklung und vor allem die fehlende Kommunikation im Vorhinein wirklich aufregt:

Seit Anfang des Jahres gilt offenbar wieder, dass junge Männer (17 - 45j) für einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen sollen.

Das ist kein Nischenthema, sondern ein erheblicher Eingriff in die Freizügigkeit (auch innerhalb Europas). Es geht ja nicht nur um Auswanderung, sondern genauso um Studium, Praktika, Arbeit oder längere Aufenthalte in anderen EU-Ländern.

Dazu kommt, dass es bereits einen anekdotische Bericht über eine erste Kontrollen an Grenzen geben soll (siehe Reddit unten), während die Bundeswehr sich bei der praktischen Umsetzung bisher wegduckt. Genau diese Mischung aus erheblicher zusätzlicher Bürokratie (während alle von Bürokratieabbau sprechen) und fehlender Debatte finde ich ziemlich problematisch.

Original Frankfurter Rundschau Artikel: Drastische Wehrpflicht-Änderung: Männer, die Deutschland länger verlassen wollen, brauchen Genehmigung

Reddit Debatte: https://www.reddit.com/r/de/s/XYfKvDKKvT

Reddit Bericht Grenzkontrolle: https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/s/PHdeGM5HPZ

(Eintrag geschrieben mit KI unterstützung)

Update: Spezifizierung Grenzkontrolle

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(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. […]

Und das gilt nach §2(3) explizit auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Wirklich ein Skandal.


KI tut KI Dinge… In dem Reddit Thread gibt es keine Beriche über Grenzkontrollen, sondern lediglich theoretische Diskussionen darüber, wie so etwas überhaupt an den deutschen Grenzen kontrollieren werden könnte.

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Die KI hat meinen Stichpunkt nur in einen Satz formuliert :wink: Tatsächlich habe ich diesbezüglich aber auf den falschen Reddit-Post verwiesen, sorry!

Hier der korrekte: https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/s/Hy2wLImRYG (zu dem Zeitpunkt noch nicht Angewendet, zeigt es jedoch, dass die Behörde die Kontrolle zumindest auf dem Schirm haben)

Selbstverständlich sind von mir bei den Kontrollen nicht Einreisen über die grüne Grenze, z. B. aus Frankreich, gemeint. Das wäre auch schwer umsetzbar, da man dabei ja keinen Ausreisestempel bekommt.

Edit: Grammatik, Rechtschreibung

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Ich wollte dazu auch gerade einen Beitrag verfassen. War da nicht mal was skandalöses dran, dass in der DDR der Staat etwas mitzureden hatte, ob und wohin man verreisen konnte oder geht das schon alles klar, so lange es nur in einer tollen und verteidigungswerten Demokratie wie der unsrigen geschieht?

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Da muss das Bmvg doch gepfuscht haben. Also so schlecht kommuniziert und gleichzeitig so weitreichend wirkt das fast schon wie ein Scherz. Außerdem stärkt es nicht unbedingt das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums. Wahrscheinlich hat das noch niemand geprüft aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Stellen bei denen die Meldungen eingehen sollen davon auch keine Ahnung haben.

Also es gibt ja bekanntlich ELEFAND vom AA aber da geht es nur um Unterstützung in Notfällen. Wenn man diese Idee tatsächlich so beibehalten will (laut FR sind noch Präzisierungen in Arbeit), dann legt man das doch bitte zusammen.

Grundsätzlich ist die Idee ja nicht ganz unlogisch. Aber außerhalb des Spannungs-/Verteidigungsfalls ist schon ziemlich streng und dann auch noch alle (nicht nur Leute mit militärischer Ausbildung) wirkt überzogen und schon fast wie Überwachung. Mit solchen (vermutlich) von vielen als übergriffig wahrgenommen Aktionen macht man sich unter den (potenziel) Wehrpflichtigen sicher keine Freunde.

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Gab’s so eine Regelung damals denn auch oder ist die neu?

Edith: Damit könnte nun der letzte SPDler seine Beliebtheit verlieren

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Vor der aktuellen Änderung gab es die Regel grundsätzlich schon, sie galt aber nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Das wurde mit der Änderung ausgeweitet:

§ 2 WPflG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2026 geltenden Fassung
§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften
Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

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Wie @sereksim schon schrieb, die Regel galt nur für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall. Mit dem Wehrpflichtmodernisierungsgesetz hat sich das zum 01.01. geändert.

In meinen Augen ist diese stillschweigende Änderung ein Skandal, den Pistorius dringend zu erklären hat.

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Ich habe mir nur hierfür einen Account angelegt. Das ist ein unvorstellbarer Eingriff in die Freiheit. Ich bin sprachlos.

Ich hoffe das wird in der nächsten Lage zum Hauptthema. Das braucht Sichtbarkeit und Demonstrationen.

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Hab mal versucht raus zubekommen wo ich mich überhaupt abmelden müsste. Absolut unklar wie gehen soll. Ist natürlich super vertrausensereweckend wenn der Staat Regeln einführt, die man nicht einhalten kann…

Vielleicht wäre es Zeit, dass jeder Betroffene einfach mal anfängt ein paar Anträge fürs EU Ausland zu stellen. Ob man dann wirklich ausgereist ist kann sowieso nicht überprüft werden.

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Also das Karrierecenter in München scheint sich eigentlich schon auf den neuen Wehrdienst einzustellen und hat auf seiner Website ausführliche Informationen. Dabei beziehen die sich explizit auf den 01.01.26, an dem auch die Reise-Regelung in Kraft getreten ist.

Zur Meldung eines Auslandsaufenthalts habe ich aber kein einziges Wort gefunden.

Ich bleibe bei meiner Vermutung, auch die Karrierecenter haben davon keine Ahnung.

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/bundesamt-fuer-das-personalmanagement-der-bundeswehr-/karrierecenter-der-bundeswehr-/-willkommen-im-karrierecenter-der-bundeswehr-muenchen-

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Was wäre denn überhaupt die Strafe für dieses Vergehen? Also länger als 3 Monate vereisen ohne sich abzumelden und mit welcher Begründung könnte es abgelehnt werden? Was wäre wenn ich trotzdem vereise?

Ja coole Sache. Nicht… Habe mich bei Gesprächen mit Chinesen noch darüber “amüsiert”, dass die Reisen ins Ausland (unabhängig von Visa des Gastlandes) anmelden müssen, da sie sonst das Land nicht verlassen dürfen. So wie ich das lese haben wir das jetzt (zumindest für Männer zwischen 17 und 45) auch eingeführt. Spricht das nicht auch gegen die Freizügigkeit innerhalb der EU, wenn ich mir das durch die Bundeswehr erst genehmigen lassen muss, bevor ich eine Arbeitsstelle in z.B. Österreich antrete? Naja, wahrscheinlich nicht, da muss ich aber sagen, dass kanns aus meiner Sicht wirklich nicht sein, dass ich jetzt die Bundeswehr fragen muss, wenn ich für eine längere Reise oder für die Arbeit die BRD verlasse. Also zumindest solange wir noch nicht im Krieg sind…

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Ich habe mir nochmal die älteste Fassung angeschaut, die ich ohne viel Aufwand heranziehen konnte:

https://www.buzer.de/gesetz/5521/v156035-2008-08-09.htm

Die Genehmigung gab es also schon vorher.
Die Einschränkung auf den Spannungs- und Verteidigungsfall kam später:

https://www.buzer.de/gesetz/5521/v171041-2011-07-01.htm

Somit ist der Abschnitt ist so auch nicht wirklich neu und galt auch schon früher. Nur hatte der Wehrdienst da noch einen anderen Charakter. Menschen die einen Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet haben haben mussten das nach meinem Verstädnis nicht mehr und müssen das glaube ich auch immer noch nicht. So verstehe ich zumindest §3 Absatz 1.

Die Regelung habe es auch schon zu Zeiten des Kalten Kriegs gegeben, teilte der Sprecher weiter mit. Diese hätte damals „keine praktische Relevanz“ gehabt, „insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert“. Man werde durch die Verwaltungsvorschriften klarstellen, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“.

Hintergrund ist nach Aussage des Verteidigungsministeriums, dass die Regel der Bundeswehr „eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung“ ermöglichen soll, teilte der Sprecher weiter mit. „Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält.“ Aktuell erarbeite das Verteidigungsministerium „konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“, heißt es weiter.

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Vor allem scheinen die Ämter auch nichts davon zu wissen. Ich habe mich vor ein paar Tagen aus Deutschland abgemeldet, weil ich ins EU Ausland für einen Job gezogen bin. Bei der Abmeldung habe ich explizit gefragt, ob ich mich auch irgendwo anders, wie zB der Bundeswehr, abmelden muss und die Sachbearbeiterin meinte (sinnmäßig zitiert): Nö, Sie sind ja Mitte 20 - Das betrifft Sie nicht.

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Ich halte die Aussage des Ministeriums für vorgeschoben. Es hat quasi keine Relevanz zu wissen, ob nun 0,3%, 0,5 % oder 1% der Männer zwischen 17 und 45 im Ausland sind. Auch ist es völlig egal, ob ausgerechnet Peter Müller im Auslandssemester ist, es sei denn die Behörden wollen Peter im Verteidigungsfall zurückholen und zwingen Kanonenfutter zu spielen.

Ich war durchaus für die Wiedereinführung der Wehrpflicht, aber wenn nun auf dieser Basis klangheimlich Überwachungsmechanismen eingeführt werden, dann halte ich das für sehr bedenklich.

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Das steht meines Erachtens dort so nicht. Solange du wehrpflichtig bist, musst du dich abmelden. Die Wehrpflicht endet aber nicht nach dem Leisten des Grundwehrdienstes. Sie gilt tatsächlich auch danach weiter und endet mit Erreichen des 45. Geburtstags, im Spannungs- oder Verteidigungsfall auch des 65. Geburtstags.

Wir müssen uns also fortwährend abmelden bis man uns nicht mehr für diensttauglich wegen Alters hält.

Edit: Geburtstage korrigiert.

§3 Absatz 1:

(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt.

Die Arten des Wehrdienstes sind hier zu finden:

§ 4 Arten des Wehrdienstes

(1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst

  1. den Grundwehrdienst (§ 5),

  2. die Wehrübungen (§ 6),

  3. die freiwillige Verlängerung des Grundwehrdienstes (§ 6a) und

  4. den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Bedeutet nach meinem Verständnis, ich bin Wehrpflichtig bis ich meinen Wehrdienst geleistet habe. Wer also Grundwehrdienst absolviert hat hat seine Wehrpflicht erfüllt (Außer natürlich im S- und V-Fall). Sollte also nicht mehr unter diese Regelung fallen. So verstehe ich zumindest das Gesetz.

Beim Geburtstag muss aber deutlich widersprechen:

Es gilt die Vollendung des 45. Lebensjahres, bzw Das Ende des Jahres an dem das erreicht wird. Ein Lebensjahr ist vollendet wenn man den korrespondierenden Geburstag erreicht. Wer zum Beispiel am 1.2. 1982 geboren wurde hat sein 18. Lebensjahr am 1.2. 2000 vollendet. Und seine Wehrpflicht endet laut §3 am 31.12.2027.

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Muss ich jetzt wieder den Antrag auf Ausreise stellen? Ich dachte, dass hätte ich 1990 hinter mir gelassen.

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