Moin Pia,
Ganz so einfach war und ist es dann doch nicht. Es war eben erheblich umstritten, ob der Mietendeckel überhaupt Bürgerliches Recht iSv. Art. 74 I Nr. 1 GG ist. Es gab durchaus Stimmen (und auch gewichtige Argumente) dafür, dass das Ding zum „Wohnungswesen“ gehört, das in die Kompetenz der Länder fällt. Gut nachlesen kann man das in den Gutachten hier: Landeskompetenzen für Maßnahmen der Mietpreisregulierung - Rosa-Luxemburg-Stiftung und hier: Bundesländer dürfen Mieten deckeln - Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Im Gegenteil ist es sogar so, dass sich das BVerfG viel Mühe gibt, zu erklären, warum der Mietendeckel nicht (mehr) unter das „Wohnungswesen“ fällt. Das sieht man gut in den Rn. 180 ff. und den Rn. 116 ff.
Klar war die Sache also keinesfalls. Umso mehr finde ich die Berichterstattung über das Urteil teilweise etwas befremdlich. Mir scheint, dass sich ein gewisser Spin durchgesetzt hat, von dem auch die Lage nicht unverschont geblieben ist, nach dem das Urteil eine „Klatsche“ oder zumindest eine „glasklare Entscheidung“ sei. Das ist natürlich nicht völlig falsch, weil das Ergebnis am Ende nunmal glasklar ist. Aber das liegt bei Kompetenzfragen nunmal in der Natur der Sache. Eine „bisschen verfassungswidrig, bisschen i.O.“-Entscheidung war eben nur dann denkbar, wenn man über die Kompetenzfrage hinwegkommt. Aber dieses Framing insinuiert mE, dass auch der Weg zu diesem Ergebnis von Anfang an „glasklar“ war (und damit die RRG-Leute einfach ein bisschen deppert). Und das ist eben, auch wenn man das Urteil liest, nicht der Fall. Die Sache war nicht einfach und das Urteil spiegelt das auch wider, eben nur in dem Rahmen in dem Urteile in Kompetenzfragen das vom Stil her überhaupt tun. Deswegen frage ich mich, ob man da nicht in gewisser Hinsicht denjenigen auf den Leim geht, die das Urteil nutzen wollen, um das Projekt selbst ein für alle mal zu erschlagen. Vielleicht ist das aber auch ein bisschen zu kleinlich: Bitter ist die Sache am Ende natürlich schon.