BSW und Demokratie: Massenhafte Verweigerung der Mitgliedschaft zulässig/verfassungskonform?

Eine Dokumentation des ZDF berichtet von vielen Menschen, die Mitglieder des BSW werden wollen. Das BSW verweigert ihnen aber die Mitgliedschaft und kandidiert mit unter 100 Mitgliedern in den Ländern bei den letzten Wahlen. Verstößt das gegen das Parteiengesetz und vor allem gegen das Demokratieprinzip?

Langfristig wäre das vermutlich ein Verstoß. In der Aufbauphase einer Partei denke ich aber, dass es nachvollziehbar ist, einen „kontrollierten Aufbau“ zu betreiben. Gerade eine erfolgreiche Partei im Aufbau ist besonders gefährdet durch massenweise Eintritte von Menschen, die die Partei „kapern“ wollen - und Erfolg kann man dem BSW (meiner persönlichen Meinung nach: leider) im Hinblick auf die Ergebnisse bei den drei Landtagswahlen im Osten wohl nicht absprechen.

Daher: Langfristig muss die Partei sich natürlich dem Volk öffnen - aber es müssen erstmal die allgemeinen Strukturen geschaffen werden, den Mitgliederansturm zu bewältigen und klare Grundsätze für die Aufnahme von Mitgliedern zu schaffen.

Die Rechtslage ist dabei relativ zwiespältig: §10 Abs. 1 des Parteiengesetzes gibt den Parteien sowohl das Recht, zu entscheiden (und ohne Begründung abzulehnen), aber auch die Pflicht, generell aufzunehmen (also keine Aufnahmesperre zu haben):

Daher: Grundsätzlich hat die Partei das Recht, Mitglieder abzulehnen. Ein völliger Aufnahmestopp ist nicht zulässig. Beim BSW werden aktuell nur sehr wenige Menschen aufgenommen, daher könnte man hier eine Aufnahmesperre sehen. Wo hier genau die Grenzen verlaufen (also welchen Prozentsatz der Bewerber eine Partei aufnehmen muss, damit es nicht als Aufnahmesperre gilt) ist natürlich umstritten. 1%? 10%? 50%?

Ich denke wie gesagt, weil die Partei aktuell noch im Aufbau ist, lässt man ihr mehr durchgehen, weil es im Hinblick auf die Piraten sehr deutlich wurde, welches Problem eine Partei bekommen kann, wenn sie sehr schnell zu stark wächst. Dieses Schicksal kann man Parteien mMn nicht verordnen, sondern man muss Parteien schon die Chance geben, sich zu konsolidieren, bevor man sie verpflichtet, massenweise Mitglieder aufzunehmen. Langfristig wird sich das BSW aber mit jedem Bewerber auseinandersetzen müssen, wie jede andere Partei auch.

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Wenn sie jeden direkt rein lassen würden, würden sie sich ganz schnell medial den Vorwürf aussetzen lassen, dass die Partei problematischen Menschen eine Heimat geben würde. Man muss nur tief genug bohren, man findet zu jeder Person irgendetwas in der Vergangenheit. Das betrifft nicht nur Parteien wie den BSW, sondern auch bspw. die Grünen. Man erinnere an Joschka Fischer, Jürgen Trittin… Aber auch die Afd in ihrer Anfangsphase. Man kann Lucke Populismus und das Fischen am rechten Rand vorwerfen, aber nicht, dass er wollte dass die AfD eine in gänze, rechtsextremistische Partei wird. Am Anfang gab es den Vorwurf auch nicht, erst als die ersten „problematischen“ Personen reingekommen sind. Das kann jeder jungen Partei passieren, insbesondere wenn direkt Spitzenämter besetzt werden müssen. Das lockt auch Trittbrettfahrer aus anderen Parteien an.Davor will sich der BSW schützen. Ich halte das für den Anfang leigitm, aber sollte auf Dauer nicht weiter praktiziert werden, sonst macht man sich da wieder angreifbar.

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Ich mag das BSW aus vielen Gründen nicht besonders, in der Sache kann ich ihm aber keinen Vorwurf machen. Es ist unglaublich schwierig, ein Parteimitglied nach erfolgter Aufnahme wieder auszuschließen. Wenn man da in den Monaten der Gründung sehr genau hinschaut, dann ist das meiner Ansicht nach in Ordnung (ohne dass ich die tatsächlichen rechtlichen Kriterien kenne, aber dazu hat @Daniel_K ja schon was geschrieben).

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Ich denke, da es so schwer ist, auch größte Knalltüten rauszuwerfen, ist es nur fair, Parteien entsprechend mehr Ermessen bei der Aufnahme zuzugestehen. Nicht nur im Aufbau.

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