Hallo!
Ich würde mir wünschen, dass Ihr vor der Wahl nochmal das Thema GEG aufgreift.
Derzeit will die Union anscheinend das GEG zurücknehmen, wenn sie in Regierungsverantwortung kommt. Ich finde keine Medien, die dies angemessen für die Leute einordnen.
Bitte nochmal darlegen, was im GEG überhaupt geregelt ist. Dort ist hauptsächlich der Neubau geregelt. Will die Union den Gebäudebestand jetzt komplett ungeregelt weiterlaufen lassen? Will Sie auch den Neubau nicht mehr regeln? Ungedämmte Neubauten mit Altöl heizen wieder erlaubt?
Nicht nur Neubau, die zweite Hälfte regelt Bestandsgebäude.
Paragraph 71 zu Bestandsgebäude
(1) Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ein Gebäudenetz einspeist.
(2) Der Gebäudeeigentümer kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt werden
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Wärmewende und regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen[1][4].
Hauptinhalte des GEG
Das GEG umfasst folgende Kernbereiche:
Energetische Anforderungen an Gebäude:
Festlegung von Mindeststandards für die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden[1][2]
Vorgaben zur Wärmedämmung und zum Wärmeschutz[1]
Heizungs- und Klimatechnik:
Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in der Gebäudetechnik[1][2]
Ab 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden[4][6]
Energieausweise:
Regelungen zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen für Gebäude[7]
Sanierungsvorgaben:
Anforderungen an energetische Sanierungen im Gebäudebestand[2][4]
Wichtige Regelungen und Fristen
Neubauten: Seit Januar 2023 dürfen Neubauten nur noch 55% der Energie eines Referenzgebäudes für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbrauchen[2][4].
Bestandsgebäude:
Nachrüstpflichten für Dämmung und Heizungsanlagen[4]
Austauschpflicht für über 30 Jahre alte fossile Heizkessel[4]
Erneuerbare Energien:
Ab 2024 gilt die 65%-Regel für erneuerbare Energien bei Neubauten in Neubaugebieten[4][6]
Für Bestandsgebäude tritt diese Regel spätestens 2028 in Kraft, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung[4][6]
Fossile Brennstoffe: Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden[6]
Ziele des GEG
Das Gebäudeenergiegesetz verfolgt mehrere Ziele:
Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden
Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
Schonung fossiler Ressourcen
Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand
Wirtschaftliche Umsetzung von Energiesparmaßnahmen[4][5]
Das GEG ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 und soll dazu beitragen, die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren[4][5].
Ich würde mir wünschen, dass man bei der CDU in Interviews nachfragt, welche Teile sie denn abschaffen will.
Wie sollen dann die Klimaschutzvereinbarungen eingehalten werden? Was, wenn der Gebäudebereich weiter seine Klimaschutzziele nicht erreicht?
Will sie dauerhaft die Abhängigkeit von Gas (USA / Russland) beibehalten?
Eine Abschaffung wäre schon wegen der EU-Komavorgaben schwierig.
Vermutlich geht es „nur“ um die Reform durch Robert Habeck (das GEG gibt es ja schon lange):
Neue Regelungen durch Habecks Reform
65%-Regel für Neubauten: Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Verschiedene Optionen zur Erfüllung der 65%-Regel wurden festgelegt, darunter Wärmepumpen, Fernwärme und „H2-Ready“ Gasheizungen. Für Bestandsgebäude wurden längere Übergangsfristen eingeführt.
Kopplung an kommunale Wärmeplanung: Die Umsetzung des GEG wurde an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, die bis spätestens 2028 vorliegen muss.
Erweiterte Förderung: Eine neue Förderstruktur wurde eingeführt, die bis zu 70% der Investitionskosten für den Heizungstausch abdecken kann.
Vermutlich werden sie was von wegen „Technikoffenheit“ faseln und auf CO2 Zertifikate hinweisen (die in einigen Jahren den Menschen hier im Land richtig Geld kosten werden) Und damit ist die Union dann raus, Problem in die Zukunft verschoben. Und zurück zum Lieblingsthema Migration.
Du hast Recht. „Theoretisch“ ist hier der richtige Ausdruck. Ich hätte schreiben müssen:
Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden könnten.
Auch Wärmepumpen (Fernwärme) sind nicht klimafreundlich, wenn der Strom (die Wärme) aus Kohlekraftwerken kommt …. Bei Wärmepumpen hat man aber schon heute in der Hand. Bei Gas und Fernwärme ist das nicht der Fall
Aber wenigsten sind diese Gebäude „vorgerüstet“ für grüner Strom, gründe Fernwärme oder grüner Wasserstoff geliefert werden können. Dann kann sich der Staat auf die zentrale Energie- und Wärmeerzeugung konzentrieren, um Klimaneutral zu werden.
Das ist sehr zentrale. Das GEG enthält auch viele andere Regelungen, die eig nix mit der eskalierten Diskussion über Heizungen in Wohngebäuden zu tun hat. Die Frage ist daher, wollen sie eine andere Regelung oder was ist ihr Vorschlag.
Gerade in meinem Job ist der §71a zentral. Auch Abschnitt 3 zu Energetischen Inspektionspichten von Lüftungsanlagen hat was mit Energieeffizienz zu tun. Das lange etablierte Prozesse.