Ende September hat das Bundesverfassunggericht sich in einem Beschluss dazu geäußert, ob der Staat das Existenzminimum auch für mittellose Studierende sichern muss. Grundaussage: Nein! (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/09/ls20240923_1bvl000921.html) Der Staat muss für die Sicherung des Existenzminimums nur die „unbedingt notwendigen Mittel“ aufbringen. Da Studierende aber eine Beschäftigung aufnehmen könnten, ist das hier nicht gegeben und es besteht folglich kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Existenssicherung während eines Studiums/Ausbildung.
Deutschland ist eines der Länder mit der höchsten Bildungsungerechtigkeit in der entwickelten Welt (https://www.oecdbetterlifeindex.org/de/topics/education-de/ https://www.ifo.de/pressemitteilung/2023-04-18/chancenmonitor-2023-bildungschancen-haengen-stark-vom-elternhaus-ab https://www.oecd.org/en/publications/pisa-2022-results-volume-i-and-ii-country-notes_ed6fbcc5-en/germany_1a2cf137-en.html) trotzdem wird über Bildungsungerechtigkeit meiner Meinung nach nicht genug gesprochen. Das zeigt sich auch daran, dass der oben angeführt Beschluss größtenteils unbeachtet geblieben ist, obwohl sich der Beschluss sehr weitreichend zu Sozialleistungen im Allgemeinen äußert. Man kann ihn auch als eine Billigung der Streichung von Bürgergeld bei Ablehnung eines Jobangebots lesen, da der Anspruch auf Existenzsicherung endet, sobald eine existenzsichernde Beschäftigung aufgenommen werden kann.