Bezirksamt Berlin Mitte unterbindet Live-Berichterstattung oder: Wenn dir nichts anderes einfällt, sag "Datenschutz"

Vergangenen Mittwoch hat das Bezirksamt Berlin Mitte der Tagesschau untersagt, eine gemeinsame Pressekonferenz des Amts und des RKIs live im Netz zu streamen [1]. Natürlich mit einer Begrünndung, die ihres gleichen sucht:

Nach unserer Auffassung wäre eine Einverständniserklärung aller Teilnehmenden erforderlich […] Hinzu kämen offene Fragen des Datenschutzes sowie womöglich auch des Urheberrechts, […]

Man sollte ja vermuten, dass man eine Pressekonferenz macht, um Inhalt nach außen zu transportieren, aber was weiß ich schon…


Wäre es rechtlich eigentlich möglich, solche offensichtlich vorgeschobenen und unzutreffende Aussagen zu Urheberrecht (Es gibt kein Urheberrecht auf Daten) und Datenschatz zu Ordnungswidrigkeiten werden? Die Argumente werden ja auch gerne bei IFG-Anfragen genutzt.

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/studie-rki-berlin-101.html