Bewerbung zur Schöffenwahl

Hallo liebes Lage- Team.

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmal für den Hinweis zur laufenden Schöffenwahl bedanken.
Eurer Aufforderung folgend habe in der vergangenen Woche meine Bewerbung bei meiner Gemeinde eingereicht und kann andere nur ermutigen, dies auch zu tun.
Die Bewerbung war denkbar einfach- ein entsprechendes pdf gab es auf der Homepage der Stadt.

Das war zwar schon mal im Forum verlinkt, aber ich machs einfach nochmal. Hier gibt es alle wichtigen Infos zur laufenen Schöffenwahl:
https://www.schoeffenwahl.de/

Herzlichen Dank nochmal und- weiter so!

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Ich bin dem Aufruf auch gefolgt. War wirklich einfach…

Muss aber auch sagen: Was die Aufwandsentschädigung angeht ist das ein ziemlich schlecht geregelt und extrem kompliziert. Je mehr ich darüber lese, desto weniger Lust habe ich auf diesen bürokratischen Clusterf*ck.

Ich werde berichten…

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Hmm, man kann sich nach Informationen auf der Schoeffenwahl-Seite nur bei der eigenen Gemeinde bewerben, wo man gemeldet ist/wohnt. In meiner Gemeinde gibt es aber gar keine Gerichtsbarkeit. Also ist das ganze Thema nix für mich - weil ich kann ja nicht deshalb in eine Stadt mit Amts- oder Landgericht umziehen…

Das kann nicht sein.

Jeden Ort in Deutschland gehört einem Amtsgerichtsbezirk (und damit auch einem Landgerichtsbezirk und OLG-Bezirk) an. Jede Gemeinde in einem Amtsgerichtsbezirk schickt Vorschlaglisten an das Amtsgericht, zu dessen Bezirk diese Gemeinde gehört. Siehe § 36 Abs. 4 GVG, dort ist geregelt, dass die Gemeinden gemessen an ihren Einwohnerzahlen auf den Vorschlaglisten auftauchen müssen.

Du kannst dich daher bei deiner Gemeinde für das Schöffenamt in deinem Amts- bzw. Landgerichtsbezirk bewerben.

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So wichtig und interessant das ist: die rigiden zeitlichen Anforderungen machen das für viele Menschen einfach unattraktiv.

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Soweit ich weiß, kannst Du dich beim Kreis bewerben, wenn deine Stadt keine eigene Gerichtsbarkeit hat. Die Zuständigkeit ist bestimmt klar geregelt.
Ich habe mich auch in der Nachbarstadt angemeldet.
Auf der Homepage des Kreises hier waren die Zugehörigkeiten netterweise benannt und aufgelistet…

Im Formular meiner Kommune gibt man nur die Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Beruf an.
Keine Frage zur Motivation etc.
Wie wollen die denn anhand dieser Daten sicherstellen, dass da einigermaßen vernünftige Leute sitzen.
Oder gibt es noch so etwas wie ein Vorstellungsgespräch?

Aber danke fürs Erinnern! Werde ich jetzt auch erledigen.

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In meinem Formular gibt es ein kleines Feld zum Thema Motivation und die Möglichkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht zu wählen, auch mit kurzer Begründung.

Ich habe je zwei Zeilen geschrieben, finde jedoch, dass sich in zwei Zeilen nur Allgemeinplätze unterbringen lassen. Für mehr müsste ich schon Lyrikerin sein und das kann ich selbst nach 3 Semestern Germanistik nicht von mir behaupten.

Ich bezweifle aber, dass selbst wenn ich ein Essay hätte schreiben sollen, dass das mehr gebracht hätte. Warme Worte kann man auch aus dem Netz abschreiben.

Ich hatte nun der Dinge die da kommen

Naja, das Schöffenamt ist ein Bürgerdienst, insofern geht es eher darum, Menschen auszusortieren, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, als explizit Menschen zu finden, die „besonders geeignet sind“. Denn grundsätzlich geeignet ist im Rahmen des Schöffendienstes jeder Bürger, bei dem keine Ausschlussgründe bestehen.

Wenn nicht genug Freiwillige sich melden, werden auch einfach nur Personen aus dem Melderegister auf die Vorschlaglisten gepackt… also machen wir uns nichts vor, die Hürden sind gezielt niedrig, und es ist durchaus gewollt, dass die Schöffen ein Abbild der Gesellschaft darstellen, was bedeutet, dass nicht nur „Idealfälle“ Schöffen werden.

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Soweit ich das verstanden habe, bewerbe ich mich ja erstmal für die Vorschlagsliste, die nach Zusammenstellung erstmal öffentlich ausgelegt werden und jeder kann dann gegen einzelne Personen Widerspruch einlegen.
Danach gehen die Listen an die Gerichte und werden dort nochmal überprüft und dann erst die Schöffen und Schöffinnen bestimmt.
Aber je mehr ernsthafte Bewerber
innen es gibt, desto besser und einfacher für die Gerichte, denke ich…

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Das stimmt.
Aber wenn sich gezielt Anhänger:innen rechter Partreien freiwillig melden, wie aktuell befürchtet, ist das schon ein Problem.

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) Verdienstausfall, 29,- €/Std. (brutto) für maximal 10 Stunden pro Sitzungstag. … Ziel maximal 12 Tage Pro Jahr. Wobei ein Gericht im Prozess in der Besetzung nicht wechselt, dh. hat man einen Mautprozess bleibt man auch bei den Folgeterminen dabei.

An sich ok, aber die Verwendung - Vierplanung ist schon recht intransparent.
Wenigstens hier hab ich keine Auskunft bekommen.

Mir ging es da auch weniger um die Höhe (die ist auch bescheiden), sondern eher um die Beantragung - vor allem wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht.

Nachdem ich vor zwei Wochen Post bekommen habe , dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte

Bin ich nun doch zur (Haupt) Schöffin berufen worden.

Ich bin sehr gespannt und möchte auch mal in der Praxis sehen ob der AfD Aufruf gewirkt hat.

Auf jeden Fall kann ich jetzt der Demokratie dienlich sein

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Hallo liebe Lage-Macher und Lage-Hörer,
Ich habe die Anregung aus der Lage von 2023 aufgegriffen und mich als Schöffin beworben. Tatsächlich bin ich auch als Hauptschöffin (beim LG Frankfurt/M) gewählt worden. Gerade ist „mein“ erster größerer Prozess gerade zu Ende gegangen - ich bin begeistert! So interessant! Kann ich nur jedem empfehlen, der sich für gesellschaftliche Fragen interessiert.
Danke sehr für den Tipp, Ulf und Philip!

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