Hallo Zs.,
kurzes Feedback zur Folge vom 12.09.2023. Zu Beginn der Folge wurde das Thema Heizungsgesetz besprochen. Hierbei hat sich der Podcast (richtigerweise) auf die aktuell (in 2023) beschlossenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz bezogen. Dies wurde aber nicht bei jeder Aussage deutlich und manche sehr plakativen Aussagen sind leider nicht ganz zutreffend, wenn man bedenkt, dass es ja auch schon vor dem neuen „Heizungsgesetz“ bestimmte gesetzliche Regelungen zum Betriebsverbot alter Öl- und Gasheizungen gab.
So ist die im Podcast getätigte folgende Aussage aus meiner Sicht inhaltlich unvollständig/unzutreffend:
„Am 1.1.24 wird nur gelten, dass neue Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten (und nur die!), wenn die neu gemacht werden, natürlich eine neue Heizung bekommen, und die muss zu 65% Wärme erzeugen mit erneuerbaren Energien.“
Dies ist nicht richtig. Es gelten nicht nur diese neuen Regelungen sondern natürlich auch alle zuvor schon existierenden Regelungen, z.B. die Regelungen der §§72, 73 GEG (2020). Diese besagen z.B. dass die meisten Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, bei einem Eigentümerwechsel eines Bestandsgebäudes nicht mehr weiter betrieben werden dürfen (mit gewissser Schonfrist). Dies ist höchst relevant, wenn man sich ein Bestandsgebäude kauft und noch drastischer, wenn man eni älteres Gebäude erbt (z.B. ein älteres Elternhaus). Viele Erben stehen aktuell vor der Thematik, dass sie ihr Elternhaus geerbt haben und als Erbe dieses selbst nicht beziehen können, weil die Heizung nur noch für eine kurze Zeit (Schonfrist) weiterbetrieben werden darf und oft das Geld fehlt, eine komplett neue Heizung einzubauen.
Dies nur der Vollständigkeit halber und um zu vermeiden, dass betroffene Erben sich ggf. schon über eure Aussagen gefreut hatten.