Ich musste mich in den letzten Wochen aufgrund eines Krankheitsfalls in der Familie (Schlaganfall, ohne Betreuungsvollmacht/Patientenverfügung, keine Möglichkeit, den eigenen Willen mitzuteilen) mit dem Betreuungsrecht in Deutschland auseinandersetzen.
Dabei habe ich gemerkt, wie wenig ich zu dem Thema vorher wusste, und habe mir dabei das ein oder andere Mal gewünscht, Ulf und Philip könnten mir das erklären. Es gibt da aus meiner Sicht viele Punkte, über eigentlich jeder Bescheid wissen sollte, wenn man überlegt, wie viele Menschen mit diesem Thema (z.B. Schlaganfall oder Demenz eines Angehörigen) irgendwann einmal in Kontakt kommen werden. Im kann mir vorstellen, dass sich viele nach dem ersten Schock, wenn ein Verwandter oder Freund hilfe braucht, ganz selbstverständlich die gesetzliche Betreuung übernehmen, ohne sich der Verantwortung im Einzelnen bewusst zu sein. Mit ist auch klar geworden, wie wichtig es ist, zu klären, wer im Zweifel die gesetzliche Betreuung übernimmt, wenn man bspw. einen Unfall haben sollte (und die Person auch darüber aufzuklären).
Das wären so Fragen wie:
Wann ist eine Patientenverfügung, was ist der Unterschied zu einer Betreuungsvollmacht? Braucht man das? Wie und wo setzt man sowas auf?
Was macht das Betreuungsgericht? Welche Interessen (z.B. des Betreutem, der Angehörigen, des Krankenhauses, etc.) spielen in die Entscheidung, wer gesetzlicher Betreuer wird, hinein?
Wie umfassend ist die Rolle eines ehrenamtlichen Betreuers? Was muss man bedenken, bevor man die ehrenamtliche Betreuung für einen Verwandten übernimmt? Wie viel Verantwortung ist das im Ernstfall, wenn der Verwandte z.B. Schulden oder Suchtkranheiten hat?
Wann sollte man sich die Arbeit mit einem beruflichen Betreuer teilen, bzw. was sind berufliche Betreuer? usw. …
Fände ich ein interessantes und wichtiges Thema