Doppelbestrafung für die Pflege und deren Kunden:innen
Die Gesundheitsreform führt dazu, dass Vergütungen in der Pflege gedeckelt werden, während insbesondere die Personalkosten weiter steigen. Dadurch geraten ambulante Dienste wirtschaftlich unter Druck, was zu stärkerer Effizienzorientierung, Leistungsbegrenzungen und mittelfristig auch zu einer Marktbereinigung führen kann. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das konkret: weniger flexible Leistungsangebote, mögliche Einschränkungen bei Verfügbarkeiten, längere Wartezeiten und ein steigender Eigenanteil, da nicht alle Kostensteigerungen durch die Kassen aufgefangen werden.
Nicht zu vergessen ist hierbei die Tariftreueregelung, die die Anbieter verpflichtet Tarifsteigerungen weiterzugeben, was richtig und wichtig für die Attraktivität des Berufes ist. Die Kostenträger (GKV) müssen aber nur die Grundlohnsummensteigerung weitergeben, die idR geringer ist. Kompensieren können die Anbieter das Gap nicht, da keine freie Preisgestaltung möglich ist. Diese werden mit der GKV verhandelt und sind festgelegt.