Bayerische Justiz: Stadtrat soll Strafe für Posten eines Links bezahlen

Verstehe ich nicht, der Rechteinhaber hat durch Veröffentlichung auf Facebook der Verwendung zugestimmt. Facebook-Terms: …die Berechtigung dazu gibst, es zu speichern, zu kopieren und mit anderen zu teilen (wiederum im Einklang mit deinen Einstellungen); …

Teilst du in Facebook den Inhalt eines anderen Nutzers ist das ja genau das Nutzungsmodell von Facebook und muss von dem der das geteilt hat wohl akzeptiert werden.

Je nach Inhalt den man Teilt kann natürlich ungeachtet der Meinung zu einem Thema alleine die Verbreitung problematisch sein. § 130 StGB oder die Verbreitung von Kinderpornographie ist nicht nur für Pädophile eine Straftat. Genau so ist das teilen von Rechtsextremen Gedankengut halt auch für nicht Rechtsextreme problematisch.

Ein Amtsgericht wirft einem auch nichts vor das Verhandelt