Moin zusammen,
ich verzweifle gerade an der deutschen Bürokratie und den vermeintlich einfacheren Gesetzen.
Aber der Reihe nach:
Ich wohne mit meiner Freundin in ihrer modernen Eigentumswohnung (2021) in Hamburg. Diese Wohnung ist Teil eines größeren Baufelds, welches in diverse Abteile eingeteilt ist. Unser Teil umfasst ca. 100 EigentümerInnen. In anderen Teilen stehen bereits Balkonsolaranlagen. Unser Teil hat sich im September 2024 in der WohnungseigentümerInnenversammlung für den modernen Weg entschieden und Solaranlagen auf Balkonen, die an der Außenseite des Balkons befestigt werden, nicht zu tolerieren. Somit wurde einer Anfrage damals nicht stattgegeben. Dieses Ergebnis der Gemeinschaft war uns im Vorhinein nicht mehr im Kopf. Überraschend war auch die Deutlichkeit dieser Abstimmung. Ca. 3000 gegen 900 gewichtete Stimmen.
Nun gibt es aber seit Oktober 2024 das neue Gesetz, welches Balkonsolaranlagen als privilegierte Infrastruktur betrachten und nur bei unzumutbaren Beeinträchtigungen nicht angebracht werden dürfen. Die Medien haben rundum kommuniziert, dass es nun „einfach“ sei und alle sich Solar auf ihren Balkonen installieren könnten.
Das dachte ich mir nun auch und habe ein Balkonkraftwerk gekauft. 4 Flex-Panels und einen Batteriespeicher. War sogar ein tolles Angebot. Kurz geklickt und eine Woche später auch schon da. Soweit recht einfach.
Nun kommen wir aber zu den praktischen Tücken der deutschen Regelungen und der unnötigen Bürokratie. All das wurde uns erst hinterher bewusst und ich bin fassungslos über den Stand dieser Regelungen.
Aus der Kurzinformation zu Steckersolargeräten vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
„Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gelten Steckersolargeräte als „privilegierte Maßnahme“. Das bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin die Zustimmung der Vermietenden bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen müssen, diese die Installation jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern können.“
Zum einen sehen wir den Beschluss der WohnungseigentümerInnengemeinschaft (WEG) vom September 2024 nun als überholt an, da das Gesetz den damaligen Beschluss trumpfen müsste.
Dennoch bleibt laut Gesetz die Zustimmungspflicht. Jedoch kann eine Standard Balkonsolaranlage gar nicht abgelehnt werden, wenn die Ablehnung nur durch Ästhetik begründet ist. Somit muss etwas beantragt werden, was nicht abgelehnt werden darf. Das ist schonmal ein Bürokratiemonster, denn alle müssen sich damit beschäftigen. Keine Behörden, aber dennoch Menschen. Eigentümer, Verwaltung, Mieter.
Bei einer erneuten Ablehnung der WEG müsste es vor Gericht gehen. In der Vergangenheit haben Gerichte wohl, laut unserer Recherche, dem Bau einer Solaranlage meist zugestimmt, wenn es nur um Ästhetik ging, aber bei einer vorzeitigen Anbringung eine Unterlassung angeordnet, welche das Anbringen von Solaranlagen für weitere 3 Jahre für diese einzelne Partei verbiete, während andere in der Gemeinschaft es dann anbringen dürften.
Die nächste WEG Versammlung ist im September. Da geht also noch ordentlich Zeit ins Land und uns Geld flöten.
Wir haben den Anbau nun pausiert, nachdem ich alles am Balkongeländer freigemacht habe und die NachbarInnen sich deutlich beschwert haben. Die Solaranlage steht im Flur. Die Verwaltung haben wir informiert und warten dort nun auf Antwort.
Ich habe echt keine Lust jetzt mehrere Monate zu warten, während die Ölkrise sich weiter zuspitzt und die Energiepreise durch die Decke gehen.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?