Wir planen bei uns gerade ein Balkonkraftwerk und mussten dabei feststellen, dass die Vermieter trotz der neuerlichen Privilegierung von Balkonkraftwerken durch § 554 Abs. 1 S. 2 BGB weiterhin mit allen Mitteln versuchen, Balkonkraftwerke zu verhindern.
Die Vivawest, mit 120.000 Wohnungen immerhin der viertgrößte private Vermieter in Deutschland, antwortete auf unsere Anfrage mit folgender Standard-Antwort:
Selbstverständlich weiß die Vivawest, dass wir keine Außensteckdose haben. So wie die große Mehrheit aller Mietwohnungen. Dazu kommt, dass die Balkone „neu“ sind, also erst vor wenigen Jahren installiert wurden, wobei die gesamte Balkonfront restauriert wurde. Der Vermieter entschied sich damals bewusst gegen eine Balkonsteckdose.
Diese Antwort haben wir natürlich nicht akzeptiert. Für die Stromdurchleitung in die Wohnung gibt es schließlich Fensterdurchleitungen (sehr breite, sehr schmale Kabel) und wenn wir den Standpunkt der Vivawest teilen würden, dass eine Balkonsteckdose zwingend nötig sei, ist eine Einrichtung einer Balkon-Steckdose unserer Meinung nach als Teil der Balkon-PV-Anlage ebenfalls von der Privilegierung des § 554 Abs.1 S.1 BGB erfasst, darf also ebenfalls nicht verweigert werden. Dies sieht die Vivawest natürlich anders.
Also dürfen wir nun einen jahrelangen Rechtsstreit führen, an dessen Ende wir vermutlich Recht bekommen werden. Denn wenn Vermieter über das Nichtbereitstellen einer Balkon-Steckdose die vollständige Gewalt darüber haben, ob Balkon-PV-Anlagen genehmigungsfähig sein können, läuft die Privilegierung des § 554 Abs.1 S.1 BGB offenkundig in’s Leere. Vermieter werden einfach keine Balkon-Steckdosen installieren und damit jeden Versuch ihrer Mieter, Balkonkraftwerke zu installieren, abschmettern.
Und so haben wir einen Balkon mit perfekter Süd-Lage für eine PV-Anlage, aber werden wohl noch Jahre warten müssen, bevor wir ein Balkonkraftwerk installieren können. Oder wir wagen es einfach und installieren es und lassen den Vermieter klagen - was natürlich ein finanzielles Risiko ist. Ich bin jedenfalls geneigt, die Sache juristisch zu klären und damit im Zweifel auch durch die Instanzen zu gehen, damit Rechtssicherheit herrscht und die Vermieter diese Verhinderungshaltung aufgeben müssen.
Wie sind die Erfahrungen anderer Mieter? Kann es wirklich so einfach für Vermieter sein, ihren Mietern systematisch PV-Anlagen zu untersagen, trotz der klaren Wertung des § 554 Abs. 1 S. 1 BGB?
Das Thema, wie Vermieter die Energiewende blockieren, wäre jedenfalls mMn interessant für die LdN, weil überall zu beobachten ist, dass auf immer mehr Eigentumshäusern PV-Anlagen entstehen, während sich auf Mehrfamilienhäusern wenig bis gar nichts zu bewegen scheint. Gerade die großen Vermieter scheinen fast nichts in die Richtung von PV-Anlagen zu machen, was ein extremes verschwendetes Potential ist.