Balkonkraftwerke - und wie Vermieter die Energiewende ausbremsen

Wir planen bei uns gerade ein Balkonkraftwerk und mussten dabei feststellen, dass die Vermieter trotz der neuerlichen Privilegierung von Balkonkraftwerken durch § 554 Abs. 1 S. 2 BGB weiterhin mit allen Mitteln versuchen, Balkonkraftwerke zu verhindern.

Die Vivawest, mit 120.000 Wohnungen immerhin der viertgrößte private Vermieter in Deutschland, antwortete auf unsere Anfrage mit folgender Standard-Antwort:

Selbstverständlich weiß die Vivawest, dass wir keine Außensteckdose haben. So wie die große Mehrheit aller Mietwohnungen. Dazu kommt, dass die Balkone „neu“ sind, also erst vor wenigen Jahren installiert wurden, wobei die gesamte Balkonfront restauriert wurde. Der Vermieter entschied sich damals bewusst gegen eine Balkonsteckdose.

Diese Antwort haben wir natürlich nicht akzeptiert. Für die Stromdurchleitung in die Wohnung gibt es schließlich Fensterdurchleitungen (sehr breite, sehr schmale Kabel) und wenn wir den Standpunkt der Vivawest teilen würden, dass eine Balkonsteckdose zwingend nötig sei, ist eine Einrichtung einer Balkon-Steckdose unserer Meinung nach als Teil der Balkon-PV-Anlage ebenfalls von der Privilegierung des § 554 Abs.1 S.1 BGB erfasst, darf also ebenfalls nicht verweigert werden. Dies sieht die Vivawest natürlich anders.

Also dürfen wir nun einen jahrelangen Rechtsstreit führen, an dessen Ende wir vermutlich Recht bekommen werden. Denn wenn Vermieter über das Nichtbereitstellen einer Balkon-Steckdose die vollständige Gewalt darüber haben, ob Balkon-PV-Anlagen genehmigungsfähig sein können, läuft die Privilegierung des § 554 Abs.1 S.1 BGB offenkundig in’s Leere. Vermieter werden einfach keine Balkon-Steckdosen installieren und damit jeden Versuch ihrer Mieter, Balkonkraftwerke zu installieren, abschmettern.

Und so haben wir einen Balkon mit perfekter Süd-Lage für eine PV-Anlage, aber werden wohl noch Jahre warten müssen, bevor wir ein Balkonkraftwerk installieren können. Oder wir wagen es einfach und installieren es und lassen den Vermieter klagen - was natürlich ein finanzielles Risiko ist. Ich bin jedenfalls geneigt, die Sache juristisch zu klären und damit im Zweifel auch durch die Instanzen zu gehen, damit Rechtssicherheit herrscht und die Vermieter diese Verhinderungshaltung aufgeben müssen.

Wie sind die Erfahrungen anderer Mieter? Kann es wirklich so einfach für Vermieter sein, ihren Mietern systematisch PV-Anlagen zu untersagen, trotz der klaren Wertung des § 554 Abs. 1 S. 1 BGB?

Das Thema, wie Vermieter die Energiewende blockieren, wäre jedenfalls mMn interessant für die LdN, weil überall zu beobachten ist, dass auf immer mehr Eigentumshäusern PV-Anlagen entstehen, während sich auf Mehrfamilienhäusern wenig bis gar nichts zu bewegen scheint. Gerade die großen Vermieter scheinen fast nichts in die Richtung von PV-Anlagen zu machen, was ein extremes verschwendetes Potential ist.

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„Vermieter werden […] jeden Versuch ihrer Mieter, Balkonkraftwerke zu installieren, abschmettern.“
Verstehe ich das richtig? Denkst Du, dass Vermieter absichtlich Balkon PV ablehnen? So klingt das für mich.
Ich lese oft, dass die Flachkabel prima sind, sofern das Fester wenig benutzt wird. Dass jedoch abgeraten wird, das Kabel durch eine vielbenutzte Tür oder vielbenutztes Fenster zu verlegen, weil dann ggf. das Kabel auf Dauer beschädigt werden könnte. Dass Flachkabel also kein uneingeschränktes „Go“ darstellen.
Natürlich sehr ärgerlich, wenn damals auf Steckdosen verzichtet wurde.

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Es handelt sich um ein Balkonfenster. Davor stehen (auf beiden Seiten) Blumenkübel, das Fenster wird folglich absolut nie geöffnet, nicht mal auf Kippe. Schließlich gibt es zum Lüften die Balkontür.

Der Gesetzestext des § 554 Abs. 1 S. 2 BGB ist dahingehend eindeutig:

Vor diesem Hintergrund ist ein „Aber Fensterdurchleitungen könnten unter Umständen, wenn sie falsch benutzt werden, gefährlich sein, deshalb lassen wir die grundsätzlich nicht zu“ meines Erachtens kein zulässiges Argument. Vor allem nicht, wenn der Mieter versichert, den „Schwachpunkt“ zu kennen und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Problemen kommen wird.

Ja, und zwar aus dem einfachen Grund, dass Vermieter sich grundsätzlich natürlich vor allen „Komplikationen“ schützen wollen. Verkehrssicherungspflichten, Brandgefahren, „Verunstaltung der Fassaden“ usw. Für den Vermieter hat ein Balkon-PV keinerlei Vorteile, aber eben potenzielle Nachteile. Der Vermieter stellt sich daher auf den Standpunkt, der nach der alten Rechtslage leider auch geltendes Recht war: Dass er das Recht hat, dem Mieter die Zustimmung zu versagen, wenn auch nur der winzigste Fitzel einer Gefahr für ihn verbleibt. Das ist aber nicht die Art der Abwägung, die § 554 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt. Die Schwelle einer „Nichtzumutbarkeit“ kann kein marginales Restrisiko sein, weil ein marginales Restrisiko stets bestehen wird. Wenn marginale Restrisiken ausreichen, den Anspruch abzulehnen, besteht der Anspruch de facto nicht.

Und selbstverständlich „lehnen Vermieter Balkon-PVs absichtlich ab“. Das sollte nun wirklich außer Frage stehen, denn genau dieses Verhalten von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften führte ja dazu, dass man Balkon-PVs über § 554 Abs. 1 S. 1 BGB privilegieren musste - weil sie in der Vergangenheit wannimmer möglich unter dem Vorwand der „Verschandelung der Fassade“ untersagt wurden. An der Einstellung der Vermieter ändert die neue Rechtslage wohl nichts - sie soll Mietern ja gerade helfen, dagegen anzukämpfen.

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Edith: Danke @longfellow - der Stand vom 04.07. kam mir so frisch vor, aber der Wechsel von 2024 auf 2025 ist bei mir noch nicht angekommen :roll_eyes: das meiste der Zwischenzeit muss ich wohl aus selbstschutzgründen verdrängt haben.

outdated_
Laut Tagesschau [1] und diversen anderen Medien hat der Bundestag ein Recht auf Balkonkraftwerke beschlossen. Eine Ablehnung wäre dann wohl nicht mehr so einfach. Das muss wohl noch durch den Bundesrat. Leider finde ich keine weiteren Details dazu, aber ist das in deinen Ausführungen schon berücksichtigt?

[1] Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verbieten | tagesschau.de

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Ganz ehrlich: Was versprichst du dir davon? Willst du hier einfach ein Hobby ausleben? Finanziell dürfte sich dein Balkonkraftwerk doch schon ohne den Rechtsstreit kaum lohnen.
In der Lage wurde schon erwähnt: Für die Stromproduktion bringen Balkonkraftwerke wenig, deshalb wird hier auch nicht „die Energiewende ausgebremst“.

Aber warum? Für die Rechtssicherheit anderer?
Die wird nicht entstehen, weil die nächsten Mieterinnen auch nach deinem Urteil vermutlich selbst für ihren Einzelfall klagen müssen.

Wie kommst du darauf? Ich habe darüber noch nie nachgedacht, würde aber sagen, dass die meisten meiner Bekannten eine haben.

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Selbst wenn das das große Bild nicht ändert: warum sollte man es auf sich sitzen lassen, dass der Geldbeutel (großes Unternehmen vs Privatperson) allein ausreicht um die Auslegung des Rechts durchzusetzen? Wenn man die finanziellen Mittel hat, und auch die mentale Kraft sich dagegen durchzusetzen, dann ist das eine ehrenwerte Sache.
Leider kann man sich von Ehre nichts kaufen. Wie werden die Verfahrenskosten in so einem Verfahren aufgeteilt? Verlierer zahlt alles?

Wenn viele gegen solche Spielchen vorgehen würden, könnten die sich nicht mehr sicher sein, dass die das pauschal ablehnen können (vorausgesetzt die grundannahmen sind korrekt).

Aber vermutlich haben die sich auch schon ausgerechnet wie viele ihrer Mieter klagen können und werden, und wie hoch die Verfahrenskosten sich summieren werden gegenüber.. naja.. was auch immer die sich versprechen. Höhere Versicherungsbeiträge? Immobilienwert? Aufwand durch tatsächliche Bearbeitung von Anfragen statt pauschaler Ablehnungen? Ich weiß nicht, was die Unternehmen überhaupt zu verlieren haben in diesem Fall.

Hat die Vivawest auch die Lösung mit Flachkabel bei nicht genutztem Fenster abgelehnt?

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Ggf. mal bei einschlägigen Verbänden um Hilfe fragen, wenn ihr wirklich dagegen vorgehen wollt oder Argumente braucht. Oder den Akkudoktor fragen, ob er sich mit dem Thema beschäftigen möchte, er hat ja die damalige Petition maßgeblich mit initiiert.
Wir haben nur einen Nord Balkon, aber es wurde wegen Denkmalschutz von der Hausverwaltung abgelehnt, das war aber vor dem Urteil. Wäre jetzt sicher auch nicht mehr haltbar.
Bei einem Freund wurde aus Statikgründen des Balkongeländers abgelehnt, weil der Hersteller keine Bestätigung geben wollte. In einer Wohnungsgenossenschaft.
Ablehnung_Steckersolar_Solarbrief_Druckdatei-scaled.jpg (2560×1810)

bundesverband-steckersolar.de – Wir ebnen den Weg zur Steckersolar Energiewende.

Du dürftest sogar eine Außensteckdose installieren lassen. Vlt. einfach mal vorschlagen und schauen ob ein neues Argument kommt.

Das Gesetz ist beschlossen. Aufbereitet hier

Haus und Grund scheint sich auch schon gegen Balkon PV zu positionieren
“Balkonkraftwerke im Miet- und WEG-Recht” von Vermieterantwalt Carsten Brückner – eine kritische Analyse – Alles über Steckersolar, Balkonkraftwerke & Solar!

Insgesamt sehe ich immer mehr Balkon PV in der Stadt. Aber aus eigener Erfahrung würde ich sagen, dass sich Vermieterinnen und Hausverwaltungen wenig mit dem Thema (ebenso gemeinschaftliche Energieversorgung PV auf Dach) beschäftigen und sich mit schnellen ablehnenden Argumenten aus der Verantwortung ziehen. Lieber Business as usual machen

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Haus&Grund hat kürzlich ein Buch rausgegeben, welches sich wie ein Leitfaden zur Verhinderung von Balkonsolar liest: “Balkonkraftwerke im Miet- und WEG-Recht”. Balkonsolar e.V. hat es gelesen und eine Einordnung veröffentlicht. Die Begründungen, mit denen eine Balkonsolaranlage abgelehnt werden sollen, lesen sich teilweise haarsträubend. So soll der Mieter beispielsweise dem Vermieter den Wirkungsgrad nachweisen, um darzulegen, dass das Interesse des Mieters über dem des Vermieters steht.

Haus&Grund ist nicht gerade ein kleiner Verein, daher denke ich, dass nun einige Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften mit diesem „Leitfaden“ Balkonsolare verhindern werden.

https://balkon.solar/news/2025/07/14/balkonkraftwerke-im-miet-und-weg-recht-von-vermieterantwalt-carsten-brueckner-eine-kritische-analyse/

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Wenn die mit sowas den expliziten Willen des Gesetzgebers unterwandern wollen, sollten im Gesetz empfindliche Strafen festgelegt werden. CO2-Opportunitätskosten mit einem saftigen Faktor für organisierte Kriminalität (oder wie bezeichnet man mutwilliges systematisches verhindern geltenden Rechts mit der begründung „weil ich’s kann“ hierzulande?)

Wenn ich sowas wieder lese kriege ich wirklich ungesunde Blutversorgungsparameter

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Vorab: Ich war früher auch als Eigentümer in einer WEG und hab mittlerweile ein Eigenheim in dem ich selbst eine Balkon-PV betreibe.

Das halte ich für ganz großen Firlefanz. Die VDE „Vorschriften“ sind Normen aber keine Gesetze und der Vermieter ist auch nicht die Strompolizei. Da geht es am Ende mal wieder um Versicherungsfragen aber es ist mitnichten ein Verbot.
Bei uns hat der Netzbetreiber auch jahrelang behauptet, dass man für eine Balkon-PV zwingend einen Wieland-Stecker bräuchte weil das die VDE „vorschreibt“ und alles andere wäre verboten. Das ist Mumpitz.
Ich stimme auch zu, dass Vermieter viel zu oft „den Aufwand“ oder etwas neues scheuen und sich lieber hinter Scheinargumenten verbarrikadieren.

Hier finde ich jedoch, dass eine fehlende Außensteckdose schon problematisch sein kann. Es mag ja sein, dass es bei einem sorgsamen Mieter okay ist, dass er die flachen Kabel als Fensterdurchführungen nutzt. Nur was ist wenn es daneben jemanden gibt der das Fenster trotzdem häufig öffnet und schließt? Hier sehe ich schon dass dadurch zum einen die Gummidichtungen der Fenster leiden oder eben die Kabel ermüden und es zum Brand kommen kann. Insbesondere wenn ein Mieter auszieht und seine Anlage ggf. dem Nachmieter überlässt, welcher dann nicht mehr so sorgsam mit der Technik umgeht steht man vor einem Problem. Und wie will man in einem Mehrfamilienhaus der einen Partei etwas erlauben während man es der anderen verwehrt? In dem man einen Zettel unterschreibt, dass man wirklich aufpasst?
Von daher ist das schon ein Argument, dass zumindest eine Außensteckdose vorhanden sein sollte und man die Anlage andernfalls eher ungern erlaubt.

Mal ein Vergleich: Beim KfZ würde man auch keine Anhängerkupplung freigeben die bei 50kg Belastung abfällt, auch wenn ich damit ohne Probleme ein Rennrad transportieren könnte. Würde man es da akzeptieren wenn ich einen Zettel unterschreibe, dass ich aber wirklich nur ein Rad mit einem Maximalgewicht von 10kg transportiere? Wohl eher nicht.

Letztlich zeigt die Situation ganz gut die Krux an der Sache und ein grundsätzliches Dilemma mit dem Betrieb technischer Anlagen. Normen gehen nicht vom vernünftigen Anwender aus sondern vom worst-case. Und das müssen sie auch tun um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Und die Versicherung sitzt immer im Nacken falls etwas „nicht fachgerecht“ ausgeführt wurde.

Man denke mal an das Beispiel einer Wallbox. Ich kann eine 11kW-Wallbox wunderbar mit einer einadrigen 1.5mm² Stromleitung anschließen wie sie auch für Schuko-Steckdosen üblich ist. Wenn die Leitung nur ein paar Meter lang ist und ich mein E-Auto mit maximal 3.6kW lade, am besten nur für eine Stunde ist technisch absolut unproblematisch.
In der Praxis geht das aber nur so lange gut bis jemand auf die Idee kommt dann doch mal 11kW über mehrere Stunden zu ziehen. Sowas ist dann absolut gefährlich, weswegen eine Norm natürlich einen größeren Leitungsquerschnitt für den Anschluss vorschreibt. Im Eigenheim ist das egal, da übernimmt der Anwender im Zweifel selbst die Verantwortung und wie oben beschrieben ist es nicht verboten eine Wallbox so zu verkabeln. In einer Mietwohnung ist das dann vielleicht keine gute Idee mehr weil der Anwender nicht die Verantwortung für einen etwaigen Schaden übernimmt.

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Das Problem mit dieser Argumentation ist:
Es gibt Flachkabel zur Fensterdurchleitung. Diese sind TÜV-geprüft und für die Verwendung in Deutschland zugelassen. Ich dürfte mir auf dem Balkon problemlos ein stromverbrauchendes Gerät installieren und dieses aus der Wohnung mit einem Fensterdurchführungs-Flachkabel verbinden. Der Vermieter hätte exakt gar keine Chance, das zu verhindern, da die Verwendung eines Fensterdurchführungs-Kabels eben an sich nicht genehmigungspflichtig ist, daher dem Vermieter diese Verwendung nicht mal angezeigt werden muss.

Wenn nun bei einem Balkonkraftwerk gerade diese Fensterdurchführung, die der Vermieter in anderen Situationen nicht mal untersagen kann, Grund dafür sein soll, warum eine Balkon-PV-Anlage für den Vermieter unzumutbar ist (und Unzumutbarkeit ist hier die Grenze!), ist das schon ausgesprochen merkwürdig beziehungsweise logisch nicht haltbar.

Grundsätzlich gilt hier für Balkonkraftwerke nichts anderes als z.B. für den Herdanschluss. Jeder Mieter hat das Recht, seinen Herd selbst anzuschließen - und hier reden wir von Starkstrom. Der Vermieter hat kein Recht, vom Mieter zu fordern, einen Elektriker den Anschluss des Herdes vornehmen zu lassen (oder die fachgerechte Installation überprüfen zu lassen). Hier ist die Wertung des Gesetzgebers ganz klar: Der Vermieter muss die Brandgefahr, die durch vom Mieter selbst angeschlossener Herde ausgeht, erdulden. Der Mieter haftet im Zweifel, wenn etwas passiert, wegen grober Fahrlässigkeit.

Es ist nicht ersichtlich, warum bei explizit vom Gesetzgeber privilegierten Balkon-Kraftwerken eine andere Wertung gelten sollte. Auch hier ist der Mieter verpflichtet, die Installation fachmännisch durchzuführen und haftet bei grober Fahrlässigkeit.

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Es geht hier ganz klar um Gerechtigkeit. Das ist leider eines von vielen Beispielen, in denen Firmen die geltende Gesetzeslage bewusst mit Füßen treten, weil sie damit kalkulieren (und leider auch damit Recht haben), dass die meisten Verbraucher nicht dagegen vorgehen werden, „weil es sich nicht lohnt“. Und das ist das zentrale Problem. Diejenigen, die sich nicht abschrecken lassen und dann für das Recht aller anderen kämpfen, werden gerne als Querulanten denunziert. Das ist ein riesiges Problem und ein Grund, warum es in so vielen Bereichen einen erheblichen Spalt zwischen „Recht“ und „Realität“ gibt.

Finanziell lohnt es sich in jedem Fall. Wir haben einen Jahresstromverbrauch von knapp 6000 kWh, alleine unsere Ruhelast liegt schon so hoch, dass ein großer Teil des erzeugten Stroms von uns verbraucht würde. Und wenn man den Stromertrag mit 30 cent pro kWh berechnet statt mit 8 amortisiert sich die Sache doch ausgesprochen schnell. Nach meinen aktuellen Berechnungen (mit kleiner Batterie, 70% Eigenverbrauch) amortisiert sich die ganze Anlage in weniger als zwei Jahren. Bei den ungünstigsten Parametern wären wir bei 3,5 Jahren, bei den günstigsten bei 14 Monaten. Und der Rechtsstreit wird uns nicht kosten, wenn wir ihn gewinnen, wovon ich stark ausgehe.

Was den Nutzen von Balkonkraftwerken für die Energiewende betrifft bin ich mir nicht sicher, ob ich diese Einschätzung teilen würde. Eigentlich bin ich mir sogar sicher, dass ich die Einschätzung für falsch halte. Es gibt bei der Einschätzung zwei Probleme:

  1. Durch die Privilegierung von Balkonkraftwerken gemäß § 554 BGB und gleichzeitig die Erhöhung der zulässigen Eigennutz-Last auf 2000 Watt (davon maximal 800 Watt Einspeisung) steht zu hoffen, dass die Quantität und Qualität von Balkonkraftwerken noch mal einen Schub bekommt. Insgesamt geht man von einem Potenzial von bis zu 10 Gigawatt aus, was durchaus eine relevante Größenordnung ist.
  2. Ich bin mir nicht sicher, ob der vom Balkonkraftwerk selbst genutzte Strom in diesen Statistiken auftaucht - oder nur der eingespeiste Strom. Ein großer Teil des von Balkon-PV-Anlagen produzierten Stroms wird selbst verbraucht und ich denke nicht, dass es dafür offizielle Erfassungsmöglichkeiten gibt. Ich bin daher skeptisch, ob die Bedeutung tatsächlich so gering ist, oder ob sie nicht viel höher liegt, aber in den offiziellen Zahlen eben nur der in’s Netz eingespeiste Strom auftaucht.
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Du hast hier mehreren option, die außensteckdose verlegen zu lassen mit entsprechenden ip schutz die kabeldurchführung am fenster ohen montage. Oder ein Loch in die Wand.
Bei allen baulichen Veränderungen kann der Vermieter bei auszug den Rückbau verlangen.
Korrekt ist das eine sachliche einbau und meldung der Anlagen erfolgen muss.
Ja an die VDE und korrekte Verpolung von P und N solltest du dich halten und jemanden fragen der ein Multimeter bedienen kann und den Stromkreis einmal prüfen.
Grade bei ältern wohnung sind die oft nicht gleich angeschlossen.

Bei der Brutto Stromerzeugung werden die mitgezählt, dafür werden die auch angemeldet.
Darum kommen die Statistiken immer später.

In der Theorie ja, in der Praxis ist zumindest keine genaue, auf einer Messung basierten Ermittlung sichergestellt. im Gegensatz zu Aufdach-PV wird nicht die ganze Erzeugung der Anlage ermittelt, sondern maximal die Einspeisung in das öffentliche Netz. Maximal deshalb, weil nicht jedes Balkonmodul auch mit einer intelligenten Messeinrichtung verbunden ist. Dank des Solarpakets der Ampel ist es in der Verantwortung der Netzbetreibenden, nach Meldung im Marktstammdatenregister und Weiterleitung der Daten von dort, einen Zählertausch vorzunehmen. Mir sind keine Daten zum Austausch auf Basis der Meldungen von Balkon-PV bekannt. Ich gehe aber stark davon aus, dass die mindestens nicht hinterherkommen, wenn man auf die allgemeine Geschwindigkeit des Einbaus von intelligenten Messeinrichtungen oder Smart Metern schaut.

Dazu kommt, dass davon ausgegangen wird, dass der überwiegende Teil von Balkon-PV gar nicht angemeldet wird (S. 35 aus Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland - Fraunhofer ISE). Klar ist das vorgeschrieben, aber es passiert wohl trotz möglicher Strafen nicht immer. Ergo, auch hier gibt es schlicht keine genauen Daten.

Ende 2024 waren knapp 0,7 GW Balkon-PV registriert (Energiewende für Zuhause: Zahl der Balkonkraftwerke verdoppelt | tagesschau.de). Das ist nicht wenig, aber die Erzeugung daraus ergibt auch keinen großen Einfluss auf die Gesamtsumme. Von daher halte ich das Problem, der nicht genauen Messung für die Gesamtstatistik für nicht so problematisch (für den einzelnen Haushalt kann das aber sehr wohl relevant sein), zumal z.B. bei den Energy Charts und co. sicherlich schon Menschen daran sitzen, dass zu modellieren und besser mit abzubilden.

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Wieso kommt immer wieder die Aussage zu irgendwelchen baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. plenti SOLAR 1 Paar Solarkabel Fensterdurchführung 35cm Flach mit Stecker und Kupplung Solar | Wallbox24)? Es gibt sogar noch flachere Versionen und diverse Anbieter (klar soll man keine Billigware kaufen, aber es gibt genug, die geprüft sind). Wie @Daniel_K geschrieben hat gibt es genug gut Lösungen, die alle vollkommen den Sicherheitsvorgaben entsprechen. Das mag vielleicht den Hausbesitzenden nicht gefallen, aber als Mieter kann ich das verwenden. Wie ich auch diverse andere Dinge nutzen darf, die den Hausbesitzenden vielleicht nicht gefallen. Solange es nicht fahrlässig oder mit Vorsatz erfolgt, ist da sehr viel zu dulden.

Genauso können Mietende auch einfach durch unsachgemäßes Zuschmeißen der Tür diese Beschädigen. Das ist auch das Risiko der Vermietung und wäre auch kein Grund die Benutzung des Balkons zu untersagen. Klar ist es nicht der beste Vergleich, aber es soll zeigen, dass eine unvorsichtige Benutzung Teil des allgemeinen Risikos ist. Wenn es zu krass wird, dann kann man da auch mehr rausholen als am Ende „nur die Kaution“. Genauso auch bei z.B. Grillen auf dem Balkon. Da muss ich auch damit leben, wenn das erlaubt ist, dass einige Mietende das „besser“ und andere „schlechter“ handhaben und ggf. irgendetwas sogar beschädigt wird.

Anders herum wird ein Schuh daraus. Wenn die Anhängerkupplung (oder eben das Kabel durch das Fenster) zugelassen ist, dann darf ich da ein Fahrrad mit transportieren (meine PV-Anlage mit verbinden und in der Wohnung einstecken). Wenn ich aber damit eine Tonne Sand transportieren will (ein Windrad anschließe - bewusst übertrieben), dann verwende ich es außerhalb der Zulassung und handel mindestens (grob) fahrlässig. Was das Wallbox-Argument angeht ist es auch nicht zutreffend, weil es eben verboten ist diese anders anzuschließen, während andere Lösungen hier eben zugelassen sind.

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Ich habe seit etwas über zwei Monaten (1 Woche drüber) ein BKW mit 4 Panels, 1,7kWp, auf dem Gartenhaus. Nicht optimal platziert, morgens verschattet, abends irgendwann auch, aber über den Tag weg kommt gut Sonne drauf. Also nicht maximal möglicher Ausbau, aber schon so 70-80% davon.

In den zwei Monaten plus eine Woche hab ich 455kWh für rund 117€ produziert. Das ging 100% in Eigenverbrauch, dank 4,4kWh-Akkuleistung und bei uns auch recht hohem Stromverbrauch und einer Nulleinspeisungsregelung. Monatlich rund 50€, zumindest jetzt in den sonnigen Monaten.

Gekostet hat mich der Spaß alles in Allem unter 1500€. Amortisation also absehbar in 3-4 Jahren, selbst wenn ich mal annehme, da kommt im Winter nahezu nix bei rum.

Weiß nicht, wie man angesichts solcher Zahlen auf die Idee kommen kann, das würde nix bringen? Mir bringt das ganz enorm was, nämlich eine sehr nette Rendite! Und dem Stromnetz bringt es auch insofern was, als dass Strom, der bei mir erzeugt wird, das Netz nicht passieren muss und somit auch nicht belastet. Und da ich mit den Batterien einen Teil des nächtlichen Verbrauchs auch decken kann, zieht das Argument auch nicht so recht, dass ich ja nur dann Strombezug aus dem Netz vermeide, wenn ihn der Nachbar mit der fetten PV auf dem Dach sowieso produzieren und ohne Netzbelastung an mich liefern würde.

Ganz abgesehen davon, dass das Thema einfach auch enorm Spaß macht und Lust auf mehr!

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Nur zum letzten Absatz:
Solltest du im ländlichen Bereich wohnen belastet du das Stromnetz tatsächlich mit deinem Balkonkraftwerk zusätzlich, da aufgrund der vielen PV-Anlagen je nach Region ohnehin das Verteilnetz durch Rückspeisung belastet wird (also Lastfluss von niederen Spannungsebenen zu höheren) zu dem Zeitpunkt der maximalen Erzeugung deines Balkonkraftwerks. Der Effekt ist aber fast vernachlässigbar aufgrund der geringen Leistung.

Zum Anteil an der Energiewende:
Nehmen wir die Zahlen von Daniel ernst, so sind die 10 GW Nennleistung der Balkonkraftwerke 1/40 dessen, was nach EEG 2023 für das Jahr 2040 vorgesehen an installierter PV Leistung sind.

Nur wenn ich auch einspeisen würde. Mache ich aber nicht. Nulleinspeisung ist das Stichwort, das machen die meisten, wenn sie BKWs mit Akku kombinieren, weil eingespeister Strom ja gratis verschenkt wäre. Daher steuert man den Output so, das man immer nur so viel ins Netz gibt, wie man selbst gerade verbraucht. Überzählige Produktion geht in den Akku für später. Aus Sicht des öffentlichen Stromnetzes braucht die Wohnung bzw. das Haus dann 0 Watt und produziert aber auch 0 Watt, ist also komplett neutral.

Also ich kenne niemanden der sein Balkonkraftwerk angemeldet hat und sogar ein paar die ihre Dach PV nicht anmelden weil der Stromzähler dann ja getauscht würde. Also auf sie Statistik würde ich nicht setzen was das angeht :slightly_smiling_face: