Bafög Reform zum Wintersemester 2024/2025

Nach den Plänen werden im Rahmen der Bafögreform zum Wintersemester 24/25 die Freibeträge auf das Elterneinkommen erhöht. Außerdem ist ein Fachrichtungswechsel ein Semester länger möglich, sowie durch ein Flexibilitätssemester ein Bafögbezug ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus. Für Studienanfänger aus Haushalten mit Sozialhilfebezug gibt es eine Studienstarthilfe. (BAföG-Reform 2024 beschlossen: Die wichtigsten Änderungen - BMBF)

Was fehlt ist eine Erhöhung der Bedarfssätze. Bei anderen gesetzlichen Leistungen, die konzeptionell den Hauptteil des Einkommens ausmachen, sind automatische Erhöhungen vorgesehen (Rente, Bürgergeld). Im Bereich der Einkommensteuer gab es das Inflationsausgleichsgesetz. Beim Bafög findet jedoch nicht einmal eine einmalig zu beschließende Erhöhung statt. Die Inflation der letzten Jahre wird durch die Erhöhungen der letzten Jahre nicht ausgeglichen, sodass man auch von einer inflationsbereinigten Bafögkürzung sprechen kann.

Laut Spiegel-Artikel (Bafög-Reform: Wie viel Geld benötigt man fürs Studium? - DER SPIEGEL) stimmt auch die Rechnung/Behauptung des Bildungsministeriums nicht, es könne Baföghöchstsatz + Kindergeld geben. Denn den Zuschuss zur Krankenversicherung (ohnehin nur ein durchlaufender Posten!) gebe es nur für Studierende, die nicht mehr kindergeldberechtigt sind.
Bei Bafög-Teilbezug wird das Kindergeld zudem in die Unterhaltszahlung der Eltern mit eingerechnet. (Kindergeld im Studium 2023 - Studis Online unter „5. Wer bekommt das Kindergeld?“)

Außerdem wollte die Koalition das Bafög „elternunabhängiger“ machen, davon sind jedoch keine Schritte zu sehen. Pech hat, wessen Eltern zwar so viel Geld haben, dass der Baföganspruch gekürzt wird oder wegfällt, die Eltern aber trotzdem nicht in Höhe des Bafögsatzes unterstützen können oder wollen. Formal können dann Unterhaltsansprüche über einen Vorausleistungsantrag geltend gemacht werden, jedoch möchte sich wohl kaum jemand rechtlich mit den eigenen Eltern anlegen.

Auch der „Deckel“ auf die Bafög-Schuldenhöhe soll angehoben werden, ohne Bestandsschutz für aktuell bereits Studierende. Dies könnte (DLF, Interview mit Wolf Dermann, BAföG-Reform führt nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit, Interview mit Wolf Dermann) einen Vertrauensverlust bedeuten.

Geschichte und Statistiken zum Bafög:
https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/geschichte-und-statistik

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Die Bafögreform ist im Bundesrat angelangt.

Die Bedarfssätze werden nicht automatisch, und mit der aktuellen Reform noch nicht einmal einmalig erhöht.
Die „Studienstarthilfe“ hilft nur einem kleinen Teil der bafögberechtigten Studienanfänger_innen und damit nur einem winzigen Teil der Studierenden.
Positiv sehe ich das Flexibilitätssemester, das durch straffe Vorgaben (Leistungspunkte) längst Realität ist, jedoch bislang beim Bafög nicht berücksichtigt wird.