Eigentlich geht es nur um einen kleinen Abschnitt im sogenannten Bürokratie-Entlastungsgesetz IV, der jedoch folgenschwere Auswirkungen haben könnte. Es geht um die Aufbewahrungsfristen für die wichtigsten Beweismittel für Ermittlungen gegen Milliardengeschäfte wie CumCum und CumEx: Buchungsbelege und Rechnungen. Diese sollen in Zukunft nach nur acht Jahren vernichtet werden können. Die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung wie CumEx und CumCum ist fast doppelt so lang und liegt bei 15 Jahren. Doch: Ohne Belege keine Anklage und keine Steuerrückforderung. Nötig wäre deshalb eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen auf 15 Jahre.
Wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, können Banken also legal Beweismittel vernichten – obwohl sie rechtlich noch belangt werden könnten.
Jetzt ist es Aufgabe des Bundesrats, die Schredderpläne zu stoppen! Obwohl Finanzwende und zahlreiche Expert*innen aus der Rechts- und Ermittlungspraxis davor gewarnt haben, hat der Bundestag am 26. September ein Gesetz beschlossen, das das Zurückholen der Milliardengewinne aus illegalen CumCum-Geschäften praktisch unmöglich machen würde. Doch noch ist es nicht zu spät! Die Länder müssen nun dafür sorgen, dass CumCum aufgeklärt werden kann und wird. Banken und Investoren dürfen keine Erlaubnis zum Schreddern von Beweisen bekommen.