Aussetzung der Umweltauflagen in der Gemeinsame Agrarpolitik

Ich würde mich freuen wenn über das Eilverfahren des Agrarausschusses der EU gesprochen wird.

Die Kommission hatte aufgrund der Proteste „der Landwirtschaft“ einen weitreichenden Vorschlag gemacht, Umweltmaßnahmen bis 2027 nicht mehr einzufordern, welche eigentlich Förderbedingungen darstellen (sog. Konditionalität). Zuwiderhandlungen sollen wohl auch nicht weiter verfolgt werden. Was mir nicht klar ist, ob auch freiwillige Umweltmaßnahmen nicht weiter gefördert werden sollen.

Ich fände genau an dieser Stelle eine Einordnung in die Probleme und Forderungen aus der Landwirtschaft (kleine und große Betriebe) sehr spannend. Häufig liest man eher davon, dass Landwirtschaft (in Deutschland und der EU) nicht wettbewerbsfähig sei, wenn mehr Anforderungen an die Bewirtschaftung gestellt werden würden. In wie weit helfen in dem Zusammenhang die genannten Erleichterung der Landwirtschaft wirklich?

Der Vorschlag hier kann sowohl für sich, als auch als Ergänzung zu dem hier geäußerten Wunsch, über die Finanzierung der Landwirtschaft zu sprechen.

Berichterstattung der Zeit zu dem Thema:

Ergänzender Input:

Mich interessiert das Thema v.a. auch, da man auf Anhieb nicht so viel dazu finden kann.

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