Hallo Lage,
danke für die wieder mal sehr erhellenden letzten Folgen!
Gleichzeitig möchte ich zur LdN376 ein Feedback loswerden, das ich schon bei der LdN331 hatte, aber nicht geschrieben hatte.
Die Frage ist: Wer hat den Atomausstieg erfunden? Und natürlich politisch durchgesetzt?
Mit anderen Worten: Wer darf sich den Atomausstieg auf die Fahne schreiben?
Für mich klang es in der Lage wiederholt so, dass ihr den Atomausstieg hauptsächlich Angela Merkel zuschreibt. Das ist historisch nicht korrekt.
Ja, sie ist uns zu dem Thema im Gedächtnis geblieben, weil sie eine interessante Rolle für den Atomausstieg gespielt hat. Aber sie ist alles andere als die Erfinderin oder politische Mutter des Atomausstiegs.
Aber erstmal zum Gesagten in der Lage:
Ulf, du sagtest in der LdN 376 bei 1:26:40 (Lage Plus):
„Also 16 JahreMerkel waren jetzt nicht nur eine Vollkatastrophe. Sie hat immerhin die Abschaffung der Atomkraft eingetütet.“
Okay, „eintüten“ ist ein dehnbarer Begriff. Das kann man sogar historisch so gelten lassen.
Historisch zumindest sehr missverständlich ist aber das, was du in LdN 331 bei 0:46:40 (Lage Plus) sagtest:
„Denn, und das finde ich, ist das Interessante an diesem Datum, dass es ja die GroKo beschlossen hat, nicht zuletzt auf Betreiben von Angela Merkel auch, dass tatsächlich die letzten Atomkraftwerke mit einem bestimmten Zeitpunkt vom Netz gehen.“
Die Fakten:
Den Atomausstieg - ich definiere ihn hier einmal als den Pakt zwischen Gesellschaft, Politik und Industrie, dass Deutschland aus der Atomkraft aussteigt und dessen Verankerung im Atomgesetz - hat Rot-Grün (Schröder I) im Jahr 2002 zustande gebracht.
Dieses politische Kunststück ist in meinem Verständnis „der Atomausstieg“ - und wenn man ihn auf Köpfe reduzieren will, heißen diese wohl Trittin und Fischer.
Warum und wie kommt jetzt Angela Merkel ins Spiel?
Zunächst dadurch, dass sie in ihrer zweiten Legislaturperiode (Merkel II, 2009-2013, schwarz-gelb) den von Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg zwar nicht vollständig rückgängig machte, aber ihn 2010 in Form der „Laufzeitverlängerung“ deutlich (immerhin um durchschnittlich 12 Jahre) nach hinten herausschob: Deutscher Bundestag - Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zugestimmt