Arbeitspflicht

Anscheinend soll es auch eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger geben.

Ich verstehe das Konzept Arbeitspflicht nicht. Wenn es die Arbeit und Arbeitsfähige gibt, dann sollen die Gemeinden sie doch einfach anstellen und (Mindest)Lohn zahlen.
Ist es Zwangsarbeit? Ist das rechtens? Eine Einordnung in der Lage wäre schön @vieuxrenard .

Das erinnert stark an den totalen Fehlschlag der 1-Euro-Jobs.

Jede wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass die Effekte nicht positiv waren, aber daraus zu lernen? Nope. Aus konservativer Sicht geht es hier auch nicht darum, etwas sinnvolles zu tun, sondern darum, ein verqueres „Gerechtigkeitsempfinden“ durchzusetzen. Daher: Denen ist es völlig egal, ob es den Bürgergeldempfängern oder der Wirtschaft oder irgendwem etwas nutzt…

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Also alle die ich kenne die Bürgergeld bekommen oder bekommen haben waren/sind in der Situation weil sie Krank sind/waren. Wie viel % der Bürgergeldempfänger sind denn wirklich dazu in der Lage einen körperlichen/geistig anstrengenden Job auszuführen?

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Die es übrigens wieder gibt. Bei Totalverweigerern oder Termin-nicht-Einhaltern.

1,7 Mio von 5,5 Mio BG Beziehern stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Man muss dabei aber bedenken, dass wir eine schwächelnde Konfunktur/Stagnation haben. Kurzarbeit steigt, Arbeitslosigkeit steigt. Es gibt 1,2 offene direkt zu besetzende Stellen. Insgesamt 3-4 Mio Menschen, die Arbeit suchen, oder Arbeitszeit erhöhen wollen (unfreiwillige Teilzeit) oder eben in Kurzarbeit sind. Es können aktuell nicht alle arbeiten. Man bestraft Menschen, die Jobs nicht annehmen, die es nicht gibt, weil der politische Wille fehlt die Wirtschaft anzukurbeln und es einen Buhmann braucht.
https://www.youtube.com/watch?v=-h_CB938ZMk&t=5s

Zu den aktuellen Sanktionen gibts hier ne gute Übersicht
https://www.youtube.com/watch?v=22Ssx0UA4_M&t=3s

„Stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung“. Gibt es irgendwo die Definition davon? Würde mich interessieren.

Grundsätzlich heißt „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, dass die Person erwebsfähig ist (also gemäß § 8 SGB II drei Stunden täglich / 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann).

Dabei ist anzumerken, dass es einen großen Unterschied zwischen
a) Der Gruppe, die offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (also alle registrierten Bürgergeld-Empfänger, die keine Aufstocker sind)
und
b) Der Gruppe, die tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (also auch nach einer körperlichen und psychologischen Untersuchung tatsächlich arbeitsfähig wären)
gibt.

Bei Langzeitarbeitslosen gehen wir schlicht davon aus, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber i.d.R. gibt es keinerlei Gutachten oder ähnliche Verfahren, die das auch nachweisen würden. Kurzum: Der Großteil der Langzeitarbeitslosen ist schlicht nicht diagnostiziert, es gilt die allgemeine Annahme der Arbeitsfähigkeit und so lange der Langzeitarbeitslose nicht aktiv versucht, als Arbeitsunfähig eingestuft zu werden, wird er als arbeitsfähig geführt, völlig egal, ob er tatsächlich arbeitsfähig ist.

Das wäre der einzige „„Vorteil““ einer Arbeitspflicht - dass man hier Erkenntnisse gewinnen würde, wer tatsächlich arbeitsfähig ist. Dummerweise wird wegen der Ausgangslage der Annahme der Arbeitsfähigkeit immer das Problem bleiben, dass Menschen, die wegen psychischer Überforderung der Arbeitspflicht nicht nachkommen, erstmal schlicht sanktioniert werden. Bis da dann mal wirklich von Amtswegen ein Gutachten zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit eingeleitet wird sind die Leute schon in Grund und Boden sanktioniert (oder haben sich vor den nächsten ICE gestürzt…). Deshalb halte ich eine Arbeitspflicht in diesem Sinne schlicht für unmenschlich. Wenn wir in diese Richtung gehen wollen wäre es sinnvoll, erstmal systematisch alle Langzeitarbeitslosen durchzuchecken und zu prüfen, wer überhaupt tatsächlich arbeitsfähig ist, statt alle als Arbeitsfähig zu deklarieren und die zu sanktionieren, die der Arbeit nicht nachkommen können…

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Danke für die Erläuterung und ja . fände ich dann auch einen guten Ansatz.

Diese Definition, auch von der Agentur für Arbeit finde ich echt schwer missverständlich.
Es wird 4,7 Mio angegeben. Hier sind aber halt auch noch Menschen drin, die schon arbeiten, die eine Aus- Weiterbildung machen, Kinder oder Familieangehörige pflegen usw. Die Zahl der erwerbsfähigen im BG wird auch von der Union oft verwendet um zu suggerieren, dass 4 Mio Menschen arbeiten könnten, sich aber in der BG Hängematte ausruhen.

Nach vorläufiger Hochrechnung21 der Statistik der Bundesagentur für Arbeit haben im November 2024 rund 4.781.000 erwerbsfähige Menschen Lohnersatzleistungen nach dem
SGB III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II erhalten.

Vielleicht muss man das ganze Thema mal von einer anderen Seite denken:
Anstatt einer Arbeitspflicht, wie wäre es mit einem Arbeitsrecht? Soll heißen, jeder der oder die Bürgergeld bekommt, hat dazu auch das Recht auf einen mit Mindestlohn dotierten Job. Muss man sich halt überlegen was, aber vermutlich kann man ziemlich viele abholen, wenn man irgendwelche gemeinnützigen „Jobs“ schafft, also Müll aufsammeln, Bahnhöfe modernisieren und Ähnliches.
Geht bestimmt auch auf sehr flexibler Basis, denn die meisten Bürgergeldempfanenden sind halt nunmal nicht faul, sondern haben irgendwelche Restriktionen, die es ihnen erschweren reguläre 40h-Jobs auszuüben. Warum die Zeit nicht mit öffentlichen Jobs überbrücken, bevor einem Zuhause die Decke auf den Kopf fällt.

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Also sowas wie 1-Euro Jobs, nur mit Mindestlohn bezahlt? Wenn es den Bedarf einer Modernisierung des Bahnhofes bräuchte, dann könnte man dafür ja eine reguläre Firma beauftragen. Müll sammeln ist nett, ist dann aber wirklich nicht mehr als Zeitvertreib.
Als Angebot finde ich es in Ordnung, als Pflicht nicht. Wer sich beschäftigen möchte, kann dies ja aber auch jetzt schon in Vereinen etc tun. Aber es wird keine Wirkung haben, Leute wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hier wäre Umschulung, Fortbildung, Ausbildung wichtiger. Und da weiß ich nicht, wie sinnvoll die Angebote sind. Habe nur einmal mitbemommen, dass ne Freundin nen Kurs für Powerpoint machen musste. Anekdotische Evidenz. Aber vlt mehr in den Bereich investieren und motivieren und zielgerichteter Kurse anbieten. Und fürbrummende Wirtschaft sorgen natürlich
Positiv wäre ggf das Gefühl, etwas beitragen zu können. Wenn man den gesellschaftlichen Wert immer nur über Einkommen definiert.

Sollte eine „verpflichtende Tätigkeit“ tatsächlich zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit führen, wäre das natürlich ein guter Einstieg.

Schräg wäre, wenn man erst künstlich Tätigkeiten „erschaffen“ müsste (Loch schippen und wieder zuschippen). Also es müsste schon eine sinnvolle Tätigkeit sein, aber soll ja Unternehmen keine Aufträge „wegnehmen“.

Zu Langzeitarbeitslosen: wer quasi länger als vier Jahre aus dem erlernten Beruf raus ist, zählt wieder als ungelernt.
Die Agentur für Arbeit setzt daher hier stark auf Qualifizierung bis hin zu kompletten Umschulungen (Paragraph 81 SGB 3).

Thema lebenslanges Lernen siehe auch hier:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/flyer-qualifizierung-beschaeftigte_ba123737.pdf

Frage ist, wie nachhaltig ist das? Oder geht es nur um die Befriedung eines Ungerechtigkeitsgefühls?

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