Antidiskriminierungsgesetz in Schleswig Holstein

In SH möchte das Sozialministerium unter Aminata Touré ein neues Gesetz einführen, welches dafür sorgen soll, dass die Behörde, der Diskriminierung vorgeworfen wird das Gegenteil beweisen muss. Ich halte das soweit für einen guten Vorschlag.

Die Gewerkschaft der Polizei macht jetzt dagegen Presse und hat Angst unter Generalverdacht gestellt zu werden.

Dazu würde mich eine juristische Einschätzung, wie das in der Realität aussehen könnte sehr interessieren!

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Ganz spannendes Thema: Wo soll die Beweislast liegen?

In solchen Diskriminierungs-Sachen gelingt es dem Opfer in der Regel nur sehr selten, eine Diskriminierung nachzuweisen. Das ist gerade für die Polizei natürlich die erwünschte Lage.

Nun werden einige argumentieren, dass es ja die Unschuldsvermutung gäbe. Wir reden hier allerdings nicht über Strafrecht, sondern über öffentliches Recht. Und hier erscheint es mir durchaus wünschenswert, die Beweislast der Partei aufzubürden, die i.d.R. mehr Information und eine straffere Organisation hat, da diese eher in der Lage ist, die Wahrheit an’s Licht zu bringen (aber eben kein Interesse daran hat, wenn sie selbst beschuldigt wird…).

Insofern habe ich eigentlich keine Einwände dagegen, die Beweislast umzukehren. Das führt ganz praktisch z.B. dazu, dass wenn der Polizist einfach seine Body Cam ausschaltet (oder die kritische Aufnahme zufällig verschwindet, technische Fehler und so…), er das Problem hat. Er trägt die Verantwortung dafür, seine Arbeit z.B. mit Bodycam zu dokumentieren, und wenn er das nicht kann, sollte das nicht zum Nachteil eines etwaigen Opfers sein.

Das ist das Standard-BS-Argument. Es geht nicht um Generalverdacht, es geht darum, dass die Polizei vom Volk mit erheblichen Befugnissen und damit Macht ausgestattet ist und mit dieser Macht einfach auch eine große Verantwortung einhergeht. Aber die GdP fordert wie immer komplette Narrenfreiheit für die Polizei…

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Eine solche Diskussion gab es vor einigen Jahren schon betreffend das LADG Berlin. Auch dort mit Beweislastumkehr, wenn “Tatsachen glaubhaft gemacht [werden], die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2 oder § 6 überwiegend wahrscheinlich machen”. Als das eingeführt wurde, hat Bundesinnenminister Seehofer angekündigt, er wolle die BPol nicht mehr nach Berlin entsenden (tbh weiß ich gerade nicht, ob das Gesetz auf diese überhaupt Anwendung findet…)

Auch in NRW ist ein Landesantidiskriminierungsgesetz in der Diskussion.

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