Anti-Selbstständigen-Offensive der Deutschen Rentenversicherung

Meine Frau leitet Kurse für Yoga und einen anderen Sport. Diese gibt sie bei einem Fitnessstudio und in einem Sportverein. Übers Jahr kommen ab und zu mal noch zusätzliche Events dazu. Die jährlichen Einnahmen liegen unter 5000 €. Sie macht das nebenberuflich und hauptsächlich, weil sie auch Spaß daran hat. Sie muss das allerdings auf selbstständiger Basis machen. Im Fitnessstudio wäre zwar ein Minijob denkbar, aber die Tätigkeit im Verein würde nicht als ÜbungsleiterIn durchgehen. Und die zusätzlichen Events im Jahr hätten dann auch keine Basis mehr.

Der Minijob hätte zudem auch keine Auswirkung auf die Altersvorsorge.

Neben denen, die ihr Einkommen hauptsächlich mit sowas verdienen, gibt es eben etliche TrainerInnen, die diverse Kurse geben, aber nicht genügend, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dass aus genannten Gründen viele dieser Kursstunden entfallen würden, kann auch nicht die Lösung sein.

Ich finde also den Ansatz der DRV für die Praxis noch viel zu kurz gedacht. Da wäre es mir lieber, wenn man etwas aufstellt, bei dem sich die Betroffenen in die Sozialversicherung integrieren können. Oder sehe ich diese Möglichkeit bloß nicht?

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Es geht in der Petition um Yogalehrer, Sport- und Fitnesstrainer, Pilatestrainer und Tanzlehrer, die sind nicht in der KSK. Es geht in der Petition nicht um Künstler.

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Wenn man den link zur Petition nutzt, sieht man, dass es um Scheinselbstständigkeit geht.
Es wird ein Gerichtsurteil zitiert: „Fitnesstrainer, die in die betriebliche Organisation des Fitnessstudios eingebunden sind, nach abgeleisteten Stunden bezahlt werden und lediglich die Aufgabe haben, ein vorgegebenes Programm auszufüllen, sind abhängig beschäftigt (Bayerisches LSG, Beschluss v. 18.8.2023 – L 7 BA 72/23 B ER).“ Und dieses Urteil wird von den Erstellern der Petition als „Skandal !“ gewertet.

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Das verstehe ich nicht ganz. Die Übungsleiterpauschale in Vereinen beträgt bis zu 3.000 Euro steuerfreies Einkommen. Das ist doch eigentlich sehr attraktiv. Die Beschäftigung als Übungsleiter ist auch darüber hinaus möglich (solange die Tätigkeit weiter als nebenberuflich eingeordnet wird), das zusätzliche Einkommen muss dann aber versteuert werden und ist sozialabgabenpflichtig.

Doch, denn wenn deine Frau als Minijobberin im Fitnessstudio und als Übungsleiterin im Verein beschäftigt ist, kann sie natürlich noch als Freiberuflerin einzelne Events anbieten. Oder übersehe ich da was?

Das gibt es. Es nennt sich Festanstellung, gerne auch als Minijob. Genau darauf möchte die DRV ja raus. Selbstständigkeit (und damit die Befreiung von Beiträgen zur Sozialversicherung) ist von Gesetz wegen eben nur für Menschen gedacht, die tatsächlich auch als Selbstständige wirtschaften. Da kann man sicherlich über die Abgrenzung streiten (ich habe da persönlich keine total feste Meinung), aber das Grundprinzip ist eben so Gesetz (mal davon abgesehen, dass man vielleicht auch Selbstständige zur Einzahlung in die Sozial- und Rentenkassen verpflichten sollte, aber das ist ein anderes Thema).

Oh man, hier entsteht das nächste Bürokratiemonster. Jetzt müssen kleine Studios nen halbes Dutzend Angestellte verwslten, die 2-6 Stunden die Woche arbeiten?

Also echt, wenn ein Yogalehrer kein Freiberufler ist, wer dann?

Altersarmut wird auch nicht bekämpft, denn die bruchstücke von Rentenpunkten machen keinen Unterschied.

Deutschland legt mal wieder Menschen die Arbeiten wollen Steine in den Weg. So kennt man es.

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Tanzlehrer sind in der KSK, genauso wie Musiklehrer. Beide wären auch davon betroffen. Bitte dazu den folgenden Threat lesen:

Es betrifft eben auch die künstlerischen Pädagog*innen.

Hier noch ein Link dazu, wer alles betroffen ist:

https://www.vgsd.de/fortentwicklung-der-rechtsprechung-die-grosse-anti-selbststaendigen-offensive-der-drv/

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Ob man selbstständig ist hat aus rechtlicher Sicht nichts mit dem Beruf als solchen zu tun, sondern ist eine Frage, wie man seine Arbeit organisiert und ob man dabei den Weisungen eines Arbeitgebers unterliegt. Alles im Gesetz nachlesbar: § 7 SGB 4 - Einzelnorm

Die DRV hat einfach einen Punkt, wenn sie sagt dass ein Yogalehrer, der von einem Fitnessstudio einen Übungsstundenplan vorgegeben bekommt, Schüler zugeteilt kriegt und dafür eine feste Bezahlung erhält die Kriterien einer Selbstständigkeit nicht erfüllt. Und das dürfte ja die gängige Praxis in den meisten Yogastudios sein.

Der Fehler liegt hier meiner Ansicht nach eher darin, dass man diese Art der Scheinselbstständigkeit viel zu lange stillschweigend akzeptiert hat und erst jetzt (wo die DRV ordentlich sparen muss und es erste Urteile in der Sache gibt) die Rechtslage auch durchgesetzt wird.

Jedenfalls glaube ich nicht, dass man den (nachvollziehbare) Wunsch nach einer Entbürokratisierung von Arbeitsverhältnissen über eine Ausweitung von Scheinselbstständigkeiten und damit auch einer Benachteiligung der Renten- und Sozialkassen lösen sollte.

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Ich kenne mich jetzt weniger bei Yoga aus als mehr bei Mannschaftssport, aber auch da gibt es ja feste Zeiten, alleine weil Hallenzeiten eben fest vergeben werden. Dort gibt es aber auch Trainer die als Freelancer arbeiten und z.B. bei diversen Vereinen Techniktraining oder Torwarttraining geben. Dazu kommen oft noch private Aufträge von einzelnen Spielern/Eltern, Tätigkeit beim Verband (z.B. beim Stützpunkttraining) und z.B. bei kommerziellen Camps.

Jetzt wird in einem solchen Fall ebenso nach Stunden abgerechnet, die Zeit ist vorgegeben und der Kreis der Teilnehmenden liegt nicht in der Hand des Freelancers.

Oft werden von dem Freelancer aber auch Trainingsmaterialien mitgebracht und die Vor- und Nachbereitung kann komplett nach dem Zeitplan des Freelancers eingeteilt werden. Ebenso wird eine Anfahrt berechnet.

Wenn ich die Diskussion richtig verstehe müsste sich ein solcher Trainer zukünftig von diversen Vereinen und Verbänden wie auch anderen Auftraggebern anstellen lassen und könnte nur noch die privaten Einheiten als Freelancer abrechnen. Er könnte dann aber auch kein Trainingsmaterial mehr als Kosten geltend machen und keine Anfahrt berechnen.

Oder ergibt sich in meinem Beispiel das unternehmerische Risiko, welches im Urteil ja gefehlt hat, alleine aus dem Umstand, dass es eine Vielzahl an Kunden gibt die man bei Laune halten muss und das Urteil bezieht sich vorwiegend auf solche Kursleiter die nur in einem Studio Kurse geben?

Edit:
Ähnliches Beispiel wäre ein Fitnesstrainer aus meinem Bekanntenkreis. Der schließt Verträge mit dem Fitnessstudios in denen er Kurse gibt immer über die Kursdauer. Wenn er angefragt wird einen Kurs „Rehasport“ am Dienstag Vormittag um 11 zu geben, dann sagt er entweder zu, oder im Falle von Überschneidungen oder dass es sonst nicht in die Planung passt ab oder schlägt einen alternativen Termin vor. Natürlich ist er nach der Beauftragung an Ort- und Termine gebunden, wobei z.B. ein Kurs einzelne Wochen auch ausfällt, weil er da auf Fortbildung ist oder einen anderen Auftrag hat, z.B. bei einem Kurs der eine ganze Woche geht.

Ich habe bisher keine genaue Abgrenzung gefunden wo das Urteil noch greift und wo nicht mehr.

Es betrifft sehr wohl auch die Künstler, siehe den Thread „Musikschulfördergesetz“.
Aber auch ohne die KSK sollten wir uns die Frage stellen, ob wir immer nur in den Logiken der Festanstellung denken und handeln können. Es gibt viele verschiedene freie Berufe, die mit den starren Modellen der Anstellungen praktisch nicht durchführbar sind. Wenn wir alle Selbstständigen als Scheinselbstständige betiteln nehmen wir ganzen Branchen in Zeiten, in denen ohnehin schon Fanchkräftemangel herrscht, es nötiges Maß an Flexiblität. Die Eingliederung der Selbstständigen in den Sozialstaat ist selbstverständlich absolut überfällig. Aber bitte nicht, indem man ihnen die Selbstständigkeit abspricht, sie in Anstellungen zwingt und damit ihre Lebensmodelle auf den Kopf dreht.

Hallo lieber Ulf,
als freiberuflicher Klavierlehrer muss ich dir leider deutlich widersprechen und würde euch als Lage dringend bitten, dass Thema der vielen Selbstständigen über denen das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit schwebt, detailliert aufzugreifen.
Dieser Thread ist fachlich sehr verwandt mit dem folgenden Thread: „Musikschulfördergesetz“, wo ich und zwei KollegInnen sehr ausfühlich die Lage in den Musikschulen erläuert haben. Die Kurzfassung ist, dass sowohl Lehrende als auch Musikschulen aufgrund der Strukturen dieser Berufe und der Lebensrealtät der Lehrenden auf Freiberuflichkeit absolut angewiesen sind! Diese Branchen sind in der Praxis ausschließlich durch Anstellungen nicht lebensfähig. Viele Musikschulen und damit viele Kreative am Existzenzminimum sind durch das Herrenberg-Urteil des BSG und die dadurch verschärften Prüfpraktiken der DRV von der Schließung bedroht, es droht dadurch ein schleichendes Musikschulsterben.
Ich selbst bin klar ein Selbsttändiger, kein angeblich Selbstständiger, meine Lebensführung ist schlicht darauf ansgewiesen, nicht angestellt zu sein, so geht es ganz vielen in allen möglichen kreativen Branchen, in denen man auf etliche Auftraggeber (nicht Arbeitgeber) angewiesen ist.

Das Argument der Altersarmutsbekämpfung ist nicht überzeugend, für manche gibt es die KSK, den meisten anderen Selbstständigen ist absolut bewusst, dass der Sozialstaat für sie kaum da ist, sie sind trotzdem oft in der GKV und ersparen sich ihre Rente durch ETF-Sparpläne oder anderes.
Wird jetzt gezwungermaßen überall in die Anstellungen gezwungen, wäre dadurch nichts gewonnen, ein paar wenige haben dann eine bessere Altersversorgung, aber im Großen und Ganzen verlieren viele Branchen dabei die zu ihrer Lebenserhaltung nötige Flexibilität.

Ich glaube nicht an die edlen Motive der DRV, sie halten in einer Überprüfung der Realität nicht stand. Ich glaube, der DRV fehlt es schlicht an Einnahmen.

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Meiner Meinung nach geht es hier um mindestens drei verschiedene Dinge, die auch in der Petition etwas durcheinander gehen:

  1. Freie Berufe
  2. Sozialversicherung bei selbstständiger Tätigkeit
  3. Scheinselbstständigkeit

zu 1.) Die Freiberuflichkei (also die Arbeit in sogenannten Freien Berufen) ist eine besondere Form der Selbstständigkeit, die nur in bestimmten Branchen bzw. mit bestimmten Tätigkeiten möglich ist. Sie bietet zum Teil mehr Freiheiten (etwa keine Pflicht zu Anmeldung eines Gewerbes), zum Teil aber auch mehr Pflichten (etwa die Kammermitgliedschaft bei Anwälten oder Architekten). Das heißt aber nicht, dass Menschen hier nur selbstständig arbeiten dürfen. Es gibt selbstverständlich auch angestellte Architekten, Anwälte, Wissenschaftler etc. pp.

zu 2.) Selbständige sind in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig. Die meisten, die ich kenne, sind zwar krankenversichert, aber viele haben keine Arbeitslosen- oder Rentenversicherung. Und ja, es gibt die Künstlersozialkasse (KSK), aber die Mitgliedschaft muss beantragt werden, was je nach Tätigkeit nicht immer einfach ist und Anteile, die bei einer Anstellung der sogenannte Arbeitgeber trägt, sind bei der KSK nicht beitragsfinanziert, sondern durch Steuergelder.
In anderen Ländern ist dies zum Teil sehr unterschiedlich. In Österreich zum Beispiel unterliegen selbstständige Tätigkeiten grundsätzlich einer Sozialversicherungspflicht - auch bei einem Nebenjob in Selbstständigkeit. Das heißt, von jedem verdienten Euro wird ein Teil abgezogen, der in die verschiedenen Versicherungen fließt - egal ob Angestellter oder Selbstständiger.

zu 3.) Weil dies in Deutschland nicht so ist, verzichten viele Unternehmen vielfach auf eine Anstellung, sondern beschäftigten Menschen lieber „auf Honorarbasis“. Wenn jemand als formal Selbstständiger allerdings (fast) nur für einen Arbeitgeber arbeitet und dieser auch noch festlegt, wann, wo, wie und mit wem gearbeitet wird, liegt eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. Die einzelnen Mitarbeiter (sowohl auf Unternehmensseite als auch die Scheinsebstständigen) sind oftmals gar nicht in der Position, das infragezustellen. Ich habe auch schon vor dem Arbeitsgericht gegen Unternehmen prozessiert, die mich trotz klarer Scheinselbstständigkeit nicht anstellen wollten, sprich: die die 20% Lohnkosten in Form von Sozialabgaben für mich lieber sparen wollten.
Nach meiner eigenen Erfahrung als Selbstständiger sind Universitäten und andere öffentliche Auftraggeber sehr darum bemüht eine solche Scheinselbstständigkeit zu vermeiden - mit oft nervend umfangreicher Bürokratie. Im privaten Sektor sieht das deutlich anders aus, weshalb die DRV oft die Rolle desjenigen übernimmt, der überprüft, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht.

Im konkreten Fall denke ich geht das Urteil, auf dass sich die Petition bezieht, daher völlig in Ordnung. Und wenn die DRV wirklich über die Stränge schlägt, sollte das kritisiert werden - aber das macht die Petition nicht plausibel. Aber was definitiv nicht stimmt ist dass hier generell die Selbstständigkeit eines gesamten Berufszweigs verboten werden soll.

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Wenn ich das alles richtig lese, dann wäre das „unternehmerische Risiko“ zum Beispiel dann gegeben, wenn der Trainer eine eigene Geschäftsbeziehungen zu den Schülern hat und diese auch anwirbt und die Räumlichkeiten auf eigene Rechnung anmietet.

Ich sehe durchaus die Problematik, dass diese (neue) Auslegung nicht gut zu der über die letzten Jahrzehnte gelebte Praxis passt, dass Vereine und Studios Trainer und Übungsleiter „nach Bedarf“ beauftragen, diese Personen effektiv aber wie weisungsgebundene Angestellte behandeln. Aber mir scheint die neue Auslegung eher zur geltenden Rechtslage zu passen als die etablierte Praxis.

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Ich kenne nicht einen Yogalehrer, der einen festen Übungsplan vorgelegt bekommt. Jeder gestaltet seinen Stundenplan selbst, entscheidet welche Übungen er rein nimmt und welche nicht. Bei Tanzkursen entscheide ich, wie ich mein Warm-Up aufbaue, welche Musik ich nehme, wie ich choreographiere. Ich als Lehrerin entscheide sehr wohl ich wer in meine Kurse geht. Wenn jemand eine Probestunde in einer Fortgeschrittenen Stunde macht und da vom Niveau nicht reinpasst, wird der nicht an meiner Stunde teilnehmen, schon alleine wegen des Verletzungsrisikos nicht. Das gilt bei guten Yogalehrern genauso. Der bekommt dann von mir eine Kollegin empfohlen die Anfängerstunden anbietet. Wenn dann mein Kurs zu wenig Leute hat und gecancelt werden muss, dann ist das mein Problem, denn ich verdiene dann nichts.

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Das ist dann das amerikanische, bzw. britische Model. Da bewirbst du dich bei guten Studios und die entscheiden dann, ob du dich einmieten darfst. Die Schüler zahlen dann entweder bei dir oder einen Teil an der Rezeption des Studios und dann den Rest bei dir. Ich schätze darauf würde es dann am Ende hinauslaufen.

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Im Falle eines Torwart- oder Techniktrainers bei Fußball, Handball oder Eishockey ist aber ja der Kunde dann der Verein und nicht die Spieler. Die Spieler sind ja im Verein und der Verein beauftragt einen externen dafür eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen, nämlich die Entwicklung seiner Spieler zu unterstützen. Die Spieler wären ja auch weiterhin in dem Verein wenn diese Dienstleistung nicht erbracht wird oder von einem schlechter Qualifizierten Trainer aus den eigenen Reihen.

Ich kenne z.B. mehrere die Versucht haben auf dieser Schiene Geld zu verdienen und manchen sind mangels Qualität ziemlich schnell die Aufträge ausgegangen, während andere gutes Geld, teils mit Auftraggebern in ganz Europa verdienen.
Einige sind auch bei einem Verein fest angestellt und bei weiteren Vereinen sowie dem Verband auf Honorarbasis tätig. Was natürlich auch Sinn macht. Denn dort wo sie extra hin fahren müssen, lohnt es sich ja nur, wenn man nicht nur den Satz für die Stunde bekommt, sondern auch die Kosten und Zeit für die Anfahrt mit bezahlt werden, sowie das Equipment welches bei kleinen Vereinen oft nicht vorhanden ist.

Du missverstehst mich. Ich meinte damit den „Stundenplan“, also wann und wo die Übungen stattfinden. Wenn das Studio dies dem Lehrer vorgibt, dann ist das Anzeichen dafür, dass keine Selbstständigkeit vorliegt. Anders wäre es etwa, wenn der Lehrer die von ihm gewünschten Zeiten an das Studio kommuniziert und die Räumlichkeiten mietet, das heißt für ihre Nutzung eine Gebühr entrichtet und die Kursgebühren von den Schülern an den Lehrer gezahlt werden.

Aber wenn dem Eigentümer des Studiums die Art und Weise, wie du deinen Unterricht gestaltest nicht passt, dann kann er dir die Zuteilung von Schülern verweigern und dir nicht mehr erlauben, Stunden in seinen Räumlichkeiten zu geben, oder? Und wenn die Schüler mit deiner Unterrichtsgestaltung ein Problem haben, dann würden sie sich vermutlich auch beim Studiumsbetreiber beschweren, denn sie haben ja nicht mit dir, sondern mit dem Betreiber ein Geschäftsverhältnis.

Ich verstehe ja, dass hier eine bisher akzeptierte Praxis recht plötzlich als nicht mehr zulässig beurteilt wird und das Probleme bereitet. Aber die Rechtslage als solche ist ziemlich eindeutig.

Das ist klar, aber nach der neuen Regelung trifft dich das auch wenn du für zum Beispiel für 5 Tanzstudios, 2 Träger der Jugendhilfe und die VHS unterrichtest, weil du als Scheinsselbständig gilst, wenn du keine eigenen Räume hast.

In der neuen Lesart der DRV ist der Verein eben nicht Kunde, sondern Arbeitgeber. Es sei denn der Trainer kann nachweisen, dass in seinem konkreten Fall gesetzlichen Bedingungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.

Am Ende wird man nicht um die Begutachtung von Einzelfällen herumkommen.

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Genau darüber wann das der Fall ist finde ich aber nichts. Solche Trainer, die Teils pro Monat nur eine Einheit bei einem Verein geben, auch weil diese oft nur als Inspiration für die eigenen Trainer gebucht werden, hätten dann schnell 20 Auftraggeber in einem Monat. Wie soll den eine Festanstellung bei 20 Arbeitgebern vernünftig gehandhabt werden? Nur weil man an jedem ersten Mittwoch im Monat als Trainer zum Verein xy kommt.

Und wie würde denn Anfahrt etc. abgerechnet werden, wenn man in Festanstellung dort ist? In den Beispielen die ich kenne reden wir Teils von Anfahrten von 200 km und mehr.

Insbesondere wird hier ja auch nicht eine bestimmte Arbeit vom angeheuerten Trainer verlangt durchzuführen, sondern man heuert genau diesen Trainer an um dessen höchst eigene Arbeit zu buchen.

Für mich geht das durchaus so wie es aktuell kommuniziert wird an der Realität vorbei, zumindest solange nicht mal klar definiert wird wo die selbstständige Tätigkeit dann tatsächlich beginnt, auch jenseits von eigenen Räumlichkeiten.

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