Hallo liebes Lage-Team.
Ich bin meinem Vorredner sehr dankbar über diesen Themenvorschlag, ich habe den Eindruck, dass vielen PolitikerInnen dieses Thema noch überhaupt nicht richtig auf dem Schirm haben. Seit dem Herrenberg-Urteil des BSG ist jedoch die gesamte Musikschullandschaft bundesweit in Aufruhr.
Ich möchte zunächst einen groben Überblick geben, wie die Musikschullandschaft aktuell aufgebaut ist: Es gibt in Deutschland einerseits staatliche Musikschulen (kommunale Trägerschaft), sowie private Musikschulen, die das kommunale Angebot ergänzen. Des Weiteren gibt es auch Musikschulen mit kirchlicher Trägerschaft und stiftungsfinanzierte Schulen.
Das kommunale Angebot ist gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen völlig unterfinanziert, die Nachfrage nach Musikunterricht ist um ein vielfaches höher, als die kommunalen Schulen abdecken können. Gerade in meiner Stadt Köln gibt es ein vielfältiges Angebot an privaten Musikschulen, die komplett alleine wirtschaften müssen, die Gehälter für Lehrkräfte sind entsprechend niedriger, die Gebühren für die SchülerInnen massiv höher. Diese privaten Schulen sind aufgrund der hohen Mieten ohnehin schon kräftig unter Druck geraten, noch bevor es das Herrenberg-Urteil gab.
Lehrkräfte sind entweder als Abeitnehmende festangestellt (meist in TvöD 9b) oder arbeiten als freiberufliche Honorarkräfte. Der Anteil der Honorarkräfte hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen, an den kommunalen Schulen gibt es meist ein Nebeneinander beider Verhältnisse, was dazu führt, dass Honorarkräfte, obwohl sie die selbe Arbeit verrichten, oft finanziell schlechter gestellt sind.
Aus dieser Sichtweise ist das Herrenberg-Urteil zu begrüßen, es stellt für diese Honorarkräfte in einem Einzelfall die Scheinselbstständigkeit fest. Jede Musikschule möchte am liebsten ihre Lehrkräfte fest anstellen, dazu fehlt es jedoch an den entsprechenden Mitteln. Ohne eine wesentlich bessere Finanzierung der kommunalen Musikschulen müsste man die Gebühren so drastisch erhöhen, dass Musikunterricht ausschließlich für Besserverdienende möglich wird. Eine Lohnsenkung für die Lehrkräfte ist weder möglich noch verantwortbar, angesichts der oft enorm hohen Qualifikation dieser Lehrkräfte (viele Jahre Studium, Bühnenerfahrung etc.) ist das Gehalt schon jetzt unangemessen niedrig. Die Politik muss also jetzt in jedem Bundesland zügig mehr Gelder für die Musikschulen aufbringen, oder es muss ein kreatives Modell für die rechtsichere Verwendung als Honorarkraft geben, sonst droht ein Musikschulsterben.
Ein wichtiger Punkt wird dabei jedoch sehr gerne übersehen:
Das Herrenberg-Urteil ist für viele Lehrkräfte eher Fluch als Segen, denn viele von ihnen unterrichten zusätzlich zu ihrem aktiven Künstlerdasein. Diese Menschen sind über die KSK versichert und brauchen einen gewissen Freiraum in ihrer terminlichen Getstaltung, wenn beispielsweise Konzerte und Unterrichtstermine sich überschneiden, ist es den Honorarkräften oft leicht möglich, die Unterrichte nachzuholen, zu verschieben etc., da die Musikschulen ja nicht weisungsberechtigt sind. Angestellte Lehrkräfte können oft nicht ihr Künstlerleben mit dem Unterrichten verbinden, es gab sogar schon Beispiele, in denen den Lehrkräften das konzertieren verboten wurde („Wir haben Sie als Musiklehrer, nicht als Musiker angestellt.“). Das Angestelltenverhältnis widerspricht also bei einem Großteil der Lehrkräfte einfach deren Lebensrealität. Nur Lehrer oder nur Musiker zu sein ist gerade bei der nachwachsenden Generation (zu der ich mich noch zähle) nirgendwo mehr wünschenswert. Die Trennung ist zudem fachlich artifiziell, Lehren und musizieren gehören zusammen. Diese freie Kombination aus Musiker und Musiklehrer zu erschweren wird dazu führen, dass die allgemeine ohnehin schon prekäre Situation vieler Musiker noch deutlich schlechter wird. Die Schlussfolgerung ist folglich, dass die Festanstellung für viele Kräfte trotz der finanziellen Verbesserungen gar nicht wünschenswert ist.
Selbst wenn wir in allen Bundesländern nun ein angemessenes Musikschulfördergesetz (wie in S-H gerade irrsinngerweise verschoben) hätten, löst das immernoch nicht die Situation der privaten Musikschulen.
Wie oben erwähnt können die kommunalen Schulen die Nachfrage nach Musikunterricht überhaupt nicht in Gänze stemmen. Gerade hier in Köln sichern die privaten Musikschulen die Existenz von vielen hunderten Kulturschaffenden und bieten für viele Musikunterricht an, die sonst gar keinen bekämen.
Sicher ist eines: Wenn jetzt nicht gehandelt wird, laufen die Prüfer von der Rentenversicherung durch die Lande und schleichend müssen mehr und mehr Musikschulen dicht machen, kommunal, wie privat.
Ich hoffe, das Thema wird auf die Tagesordnung gesetzt, gute Ansprechpartner sind über den VDM (Verband deutscher Musikschulen) sowie über den DTKV (Deutscher Tonkünstlerverband) zu finden.
Viele Grüße aus Köln,
Jakob Linowitzki, Klavierlehrer