Hallo liebes Team der Lage,
ich war bis heute einer der stillen Zuhörer. Doch jetzt beschäftigt mich seit Monaten ein Thema, das bisher nur auf Landes-Ebene stattfindet.
Für den Kontext: Im Sommer 2022 sprach das Bundessozialgericht (BSG) ein wegweisendes Urteil, das die Situation von freischaffenden Lehrkräften an Musikschulen – sogenannten Honorarkräften – betrifft. Das Gericht stellte fest, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum herzustellen sei. Obwohl es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte, fand das Urteil bundesweit Beachtung bei den Musikschulen. Die Folge dieses Urteils ist, dass die Sozialversicherungen ihren Prüfungskatalog deutlich geschärft haben und jetzt das Arbeiten als Honorarkraft an Musikschulen nicht mehr rechtssicher ist. Den vor allem die öffentlichen Musikschulen in S-H sind zum größten Teil privat organisiert. Meistens in Form eines e.V.´s oder einer gGmbH. Somit sind ehrenamtliche Menschen, die diese gemeinnützigen Vereine aufgebaut haben, bald in einer Beitragsschuld, die sich auf die letzten 4 Jahre bezieht. Im Falle der Rendsburger Musikschule, an der ich als Geschäftsführer angestellt bin, beläuft sich die Summe im schlimmsten Fall bei 840.000 €.
Jetzt muss man dazu sagen, dass alle Musikschulen gerne nur Festangestellte hätten, um faire Arbeitsbedienungen zu ermöglichen. Doch ohne angemessene Förderung ist es nicht möglich, gleichzeitig Gebühren zu verlangen, die für jede Familie erschwinglich sein müssen. Die alternative ist Musikschulunterricht nur für Besserverdiener. Hinzukommt, dass Musikerinnen und Musiker selten ein Lebenskonzept haben, bei dem eine Festanstellung reinpasst. Aber um einen Herren aus der Rentenversicherung zu zitieren: „Das ist hier kein Wunschkonzert.“ Das geht an der Realität vorbei.
Hier ein faq der VDM (Verband deutscher Musikschulen) zu dem Thema: faq-honorarvertrag.pdf (musikschulen.de)
Und jetzt der Schlag von oben: Im Koalitionsvertrag der Landesregierung Schleswig-Holstein, ist das Musikschulfördergesetz erwähnt, das im 2Q 2024 verlesen und abgestimmt werden sollte. Doch das Landesministerium und Frau Priem lassen dies aus. Zusammen mit Daniel Günther wurde beschlossen, das Musikschulfördergesetz nicht zu verlesen. Guido Wendt erklärte uns, dem Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein, dass die Landesregierung 200 Mio. jährlich einsparen muss. Auch wenn S-H im Bundesvergleich bei der Landesförderung an vorletzter Stelle steht (hinter Saarland).
Dagegen werden wir morgen (20.06) um 12:00 Uhr vor dem Landeshaus in Kiel demonstrieren. Wir sind der Meinung, dass hier an der falschen Stelle gespart wird. Unsere Kinder brauchen neben Deutsch und Mathematik auch Bildung, die ihre Kreativität fördert. Denn für unsere zukünftigen Herausforderungen benötigen wir kreative Problemlöser.
Bildung sollte immer als Investition verbucht werden.
Wir (und es trifft auf die meisten Musikschulen zu) müssen lernen ein großer Arbeitgeber zu werden. Haben demnächst Verwaltungskosten und Personalkosten, die nicht stemmbar sind. Es gibt noch so viel darüber zu erzählen, aber da dies ein sehr spezifisches Problem einer spezifischen Gruppe ist, stoße ich damit oft auf gelangweilte Ohren. Wenn Ihr aber Fragen dazu habt, würde ich mich freuen, wenn ihr auf mich zukommt.
Hier noch ein Link zu einer Petition, die ich mit auf den Weg anstoßen möchte.
https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/musikschulfrdergesetz-jetzt-zukunft-fr-musikschulen-in-schleswigholstein/