Eher so, ja. Als Jurastudent oder Jurastudentin, die frisch aus dem zweiten Staatsexamen kommt, damit eine Befähigung zum Richteramt hat und mit einem „Vollbefriedigend“, also der Note, die typischerweise für den Richterdienst gefordert wird, benotet worden ist, stellt sich oft die Frage: Richter oder Privatwirtschaft?
Die Vorteile der Richterlaufbahn sind natürlich nicht von der Hand zu weisen: das Gehalt ist nicht schlecht, liegt insb. über dem Durchschnittsverdient von Juristen (ich glaube knapp 44.000 Euro), ein gewisses Prestige, Absicherung im Alter usw. sind auch dabei, aber die Absolventinnen und Absolventen, die für den Richterdienst in Frage kommen, kommen eigentlich immer faktisch auch die Arbeit in einer größeren Kanzlei in Betracht, und da sind die Unterschiede immens.
Mitunter verdient man als Berufseinsteiger (!) 140.000 Euro mit klaren Perspektiven, in wenigen Jahren das Gehalt stark erhöht zu bekommen, weitere materielle Vorteile kommen idR auch hinzu. Zwar muss man der Typ für die Arbeit in einer Großkanzlei sein, aber was die Entlohnung angeht, kann der Staatsdienst momentan einfach nicht mithalten. Denn dort locken hingegen auch noch zusätzlich (je nach Bezirk unterschiedlich) hohe Aktenstapel wegen überlasteter Justiz. Die Wahl fällt Uniabgängern dann oft nicht schwer. Die Forderung verschiedener Richtervereine ist schlicht: Erhöhung der Besoldung.