Amtsangemessene Allimentation

Liebe Lage,
in eurer letzten Folge sprecht ihr am Rand an, dass der Verdienst von Richtern in Deutschland relativ gering ist. Dies trifft nicht nur auf Richter, sondern auf viele andere Staatsdiener des Bundes oder der Länder, wie z. B. Polizisten oder Soldaten, zu. Wir sprechen hier von der Besoldung, welche laut Bundesverfassungsgericht:
ls20200504_2bvl000418.pdf (bundesverfassungsgericht.de)

nicht verfassungskonform bzw. amtsangemessen ist. Was in diesem Kontext Amtsangemessenheit ist, ist nicht ganz leicht zu beantworten. Das sogenannte Alimentationsprinzip basiert dabei auf dem Mindestabstandsgebot (Abstand zum Grundsicherungsniveau) und dem Abstandsgebot (Abstand zwischen den Besoldungsgruppen).

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische Beamte der Besoldungsgruppen A 10 aufwärts erfolgreich

Im Kreise der Beamten erscheint mir das Thema aus persönlicher Erfahrung nicht sehr präsent. Wenig Input kommt diesbezüglich auf von den Gewerkschaften, welche auch die Beamten vertreten können und sollen.
Dabei wurde erst kürzlich vom EGMR festgestellt, dass die Beamten ihr Streikrecht in Deutschlang für die Fürsorgepflicht ihrer Dienstherren und somit auch eine amtsangemessene Besoldung aufgeben.

Entscheidung gefallen: Beamt*innen dürfen nicht streiken | DGB

Auch, wenn das Thema vielen Beamten nicht bewusst ist, so hat die Situation und das Gefühl, dass eine amtsunangemessene Alimentation auslöst, nicht zu unterschätzen. Es lassen sich Misstrauen dem eigenen Dienstherren, also dem Staat, gegenüber beobachten. So zeigen sich zum Beispiel in Foren:

Forum Öffentlicher Dienst - Index (oeffentlicher-dienst.info)

lange Diskussionen über das Thema. In diesen beobachtet man die Gefahr für die Demokratie, welche hiervon ausgeht: die eigenen Staatsbediensteten machen Dienst nach Vorschrift, sind Ihrem Dienstherren abgeneigt und vertreten somit den Staat nicht mehr mit ganzem Herzen.

Vielleicht ist es dieses Thema wert, einmal vielseitig beleuchtet zu werden. Eventuell auch unter Einbezug eines fachkundigen Juristen.
Denn die Alimentation, welche durch Bund und Länder, auch im Rahmen der letzten Inflationswelle, nirgendwo amtsangemessen scheint, hat Auswirkung auf die Handlungsfähigkeit des Bundes und der Länder.

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Ist der Verdienst wirklich so niedrig? Sind es nicht eher die Gehälter in der Wirtschaft, die teils absurd hoch sind?

Laut LTO verdienen Richter je nach Erfahrungsstufe zwischen 4.600 € und 7.100 € (ohne Funktionsstellen) pro Monat [1]. Das entspricht einer Range von 55.200 € - 85.000 € pro Jahr. Alle zwei Jahre steige ich laut Besoldungsordnung NRW eine Stufe auf. Mit 10 Jahren Berufserfahrung liege ich dort bei 67.000 €/Jahr [2]. Das liegt schon deutlich höher als das deutsche Mediangehalt von 43.750 €/Jahr [3].

Hinzu kommen all die schönen Vergünstigungen für Beamte. Ein krisenfester, quasi unkündbarer Arbeitsplatz, Beihilfe für die Krankenversicherung, lange Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eine unheimlich gute Pensionsregelung. Das sind Vorteile, die noch einige tausend € im Jahr Mehrwert bieten.

Ich sehe nicht, dass Richter schlecht verdienen. Sicher, in der freien Wirtschaft hätten sie mit Prädikatsexamen in einer großen Consultingbude oder Anwaltskanzlei deutlich mehr Einkommen generieren können. Die Schlagzahl und Hire-and-Fire Mentalität dort ist aber auch nicht zu verachten. Das muss man auch wollen und einpreisen.

1 Richterbesoldung: Wie hoch ist das "Gehalt" eines Richters?
2 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Besoldungsordnungen%20A.B.R.W.pdf
3 Gehaltsvergleich: Durchschnittsgehalt & Median-Einkommen 2024 - Deutschland.

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Für meine Begriffe sollte die Alimentation von Beamten je nach Laufbahn und Berufserfahrung die wirtschaftliche Existenz in der unteren bis oberen Mittelschicht sichern und zwar von der Einstellung bis in das Rentenalter. Ein Richter wäre sicherlich am oberen Ende dieses Spektrums einzuordnen, bei den zitierten 67.000 Euro/Jahr (zzgl. Pensionsansprüche usw.) ist das aber auch absolut gegeben.

Die Attraktivität des Beamtentums ergibt sich meiner Ansicht nach nicht primär aus der Höhe der Vergütung, sondern der absolut berechenbaren Laufbahn, der Unkündbarkeit und der großzügigen Absicherung im Alter. Dass das einen bestimmten Typ Mensch anspricht ist klar. Finde ich aber auch ok. In vielen Beamtenjobs geht es ja auch (idealerweise) eher um überlegtes Handeln und langfristige Perspektive als um kurzfristige Gewinnmaximierung und Innovation als Selbstzweck.

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Da stimme ich inhaltlich größtenteils zu.
Nun gibt es aber noch den Aspekts des Wettbewerbs um Fachkräfte.
Ich persönlich habe mich im öffentlichen Dienst umgeschaut und gemerkt, dass ich selbst bei einem „Freundschaftsrabatt“ meinerseits am Gehalt von 20 Prozent wir nicht zusammenkommen können.

Und ein weitere Aspekt, welcher in dem Fall und allgemein zutrifft: die meisten Stellen in öffentlichen Dienst sind keine Beamtenstellen und damit auch mit weniger Vorteilen versehen.

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Letztlich sind dann aber die Pensionen höher.
Ich musste meinen Beamtenstatus aufgeben, wurde nachversichert und war angesichts der angekündigten Rente ziemlich frustriert :wink:

Das ist dann aber doch eine separate Diskussion. Klar, wer im öffentlichen Dienst „nur“ angestellt, aber nicht verbeamtet ist, der muss auch anders vergütet werden. Bei der Ausgangsfrage von @MrSchildi ging es ja aber ausdrücklich um Beamte, nicht um Angestellte im öffentlichen Dienst.

Wie gesagt, bei Beamten sehe ich das direkte Konkurrenzverhältnis nur eingeschränkt, da es einerseits bestimmte Tätigkeiten gibt (z.B. Richter, Polizist), die man ausschließlich als Beamter machen kann und das Beamtenverhältnis bestimmte Vorteile bietet, die den Gehaltsunterschied aufwiegen können (z.B. vollständiger Kündigungsschutz, Pension).

Wenn der Staat für bestimmte Spezialaufgaben (z.B. Sicherheit in der IT) besonders qualifizierte Menschen braucht, dann wird er auch nicht darum herum kommen, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen zu bieten bzw. externe Dienstleister anzuheuern. Aber auf diesen Jobs sollte man niemanden verbeamten, das würde aus vielen Gründen keinerlei Sinn machen.

Eher so, ja. Als Jurastudent oder Jurastudentin, die frisch aus dem zweiten Staatsexamen kommt, damit eine Befähigung zum Richteramt hat und mit einem „Vollbefriedigend“, also der Note, die typischerweise für den Richterdienst gefordert wird, benotet worden ist, stellt sich oft die Frage: Richter oder Privatwirtschaft?

Die Vorteile der Richterlaufbahn sind natürlich nicht von der Hand zu weisen: das Gehalt ist nicht schlecht, liegt insb. über dem Durchschnittsverdient von Juristen (ich glaube knapp 44.000 Euro), ein gewisses Prestige, Absicherung im Alter usw. sind auch dabei, aber die Absolventinnen und Absolventen, die für den Richterdienst in Frage kommen, kommen eigentlich immer faktisch auch die Arbeit in einer größeren Kanzlei in Betracht, und da sind die Unterschiede immens.

Mitunter verdient man als Berufseinsteiger (!) 140.000 Euro mit klaren Perspektiven, in wenigen Jahren das Gehalt stark erhöht zu bekommen, weitere materielle Vorteile kommen idR auch hinzu. Zwar muss man der Typ für die Arbeit in einer Großkanzlei sein, aber was die Entlohnung angeht, kann der Staatsdienst momentan einfach nicht mithalten. Denn dort locken hingegen auch noch zusätzlich (je nach Bezirk unterschiedlich) hohe Aktenstapel wegen überlasteter Justiz. Die Wahl fällt Uniabgängern dann oft nicht schwer. Die Forderung verschiedener Richtervereine ist schlicht: Erhöhung der Besoldung.

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Gleichzeitig gehen mit dem Beamtentum ja auch Nachteile einher - es wird unatraktiver zu kündigen, weil viele der Vorteile (die ein vergleichsweise niedrigeres Gehalt aufwiegen) verloren gehen, die eigene Lebensplanung ist stark eingeschränkt (verbeamtete Lehrer*innen können theoretisch irgendwohin versetzt werden und haben da wenig Mitspracherechte), kein Streikrecht und somit auch weniger Einfluss auf die eigenen Arbeitsbedingungen (siehe häufig ausbleibenden Inflationsausgleich)

im Großen und Ganzen bleibt das ganze aber eine spannende Debatte die aufgegriffen werden sollte :slight_smile:

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Das mit dem versetzen geht schon erheblich schwerer wenn du entsprechende Sozialpunkte hast. Versuch mal eine Alleinerziehende Beamtenperson gegen den Willen zu versetzen. Das wird sehr sehr schwer werden. Also gerade Lebensplannung ist der Punkt der als Plus zählt. Sicheres Gehalt und Anstellungsverhältniss. Krankheit / Kinder…alles kein Problem. Nicht umsonst sehen viele Frauen, die Familienplanung im Fokus haben, gerade den Lehrerberuf als unglaublich Attraktiv. Verbeamtung und Kinder bekommen. Gibt es so in der freien Wirtschaft nicht. Dazu Privatversichert mit Zuschuss und 20-30 Jahre eine bessere Pension. Kredite für Haus oder günstigere Versicherungen. Es gibt schon auch recht viele Vorteile.

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Das ist die Theorie, aber schon lange keine Realität mehr. Bei uns an der Grundschule ist die Fluktuation inzwischen auf dem selben Niveau wie in der Privatwirtschaft, weil Versetzungsanträge von Lehrer:innen immer genehmigt werden, wenn die Zielschule (also der zukünftige Arbeitgeber) dem Wechsel zustimmt. Weil Lehrer:innen immer noch ein ziemlich knappes Gut sind, haben die inzwischen einen recht erheblichen Spielraum bei der Arbeitsplatzwahl (zumindest innerhalb eines Bundeslands).

Aber klar, Beamte gehen Kompromisse ein. Welche Seite der Gleichung überwiegt, wird wohl letztlich an vielen Dingen hängen, vor allem an der persönlichen Disposition des potenziellen Beamten. In meinem Umfeld beobachte ich aber, dass das Gehalt bei der Entscheidung für das Beamtentum eine untergeordnete bis positive Rolle spielt.

Was die Besoldung der Beamten angeht, sollte man einiges beachten. Für Hessen gilt beispielsweise folgendes:

  • Die hier dargestellten Zahlen umfassen nur das Grundgehalt. Ist man verheiratet, gibt es 155€ „Familienzulage Ehe“ im Monat. Für Kind 1 und 2 jeweils „Familienzulage Kind“ i.H.v. 238€ pro Monat, für Kind 3 (und weitere) gibt es jeweils weitere 730€ Zulage pro Monat. Mit der massiven Erhöhung der Kinderzulage wurde auf die „verfassungswidrigkeit“ der Besoldung reagiert.
  • Bruttoeinkommen von Beamten sind nicht vergleichbar mit Bruttoeinkommen von Angestellten. Bei einem Jahresbrutto von z.B. 63.600€ bleiben bei Lohnsteuerklasse 3 rund 55.000€ netto. Um das als Angestellter zu verdienen, muss man über 80.000 € pro Jahr verdienen. Nicht berücksichtigt ist allerdings die PKV, deren Beitragssatz wiederum von der Beihilfehöhe (abhängig u.a. von Anzahl der Kinder) anhängt.
  • Die Pensionshöhe (bei mind. 40 Dienstjahren) liegt bei 72% des „letzten“ Einkommens (genauer gesagt letztes minus 2 Jahre). Demgegenüber steht eine Rente bei Angestellten von rund 48% des Durchschnittseinkommens. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Pension quasi auch die betriebliche Altersvorsorge umfasst.

Diese Diskussionen würde ich ehrlich gesagt nicht überbewerten. Diese Foren werden vorrangig genutzt, um Dampf abzulassen. Ich denke nicht, dass das beamtenspezifisch ist, sondern sich in Foren zu anderen Tarifverträgen genauso findet.

Das deckt sich nicht mit meinen Eindrücken, zumindest was Richter und Staatsanwälte betrifft. Um Richter oder Staatsanwalt zu werden, muss man zu den besten seines Jahrgangs gehören. Diese Laufbahn wählen vorrangig „Überzeugungstäter“. Als Top-Jurist hat man nun wirklich keine Probleme, Arbeit zu finden (Argument der Unkündbarkeit). Rechtsanwälte müssen übrigens auch nicht in die gesetzliche Rente einzahlen (Versorgungswerk), wodurch auch die großzügige Absicherung im Alter relativiert wird.

Wer sehen will, was Richter im Bund und den Ländern verdienen (brutto wie netto), kann das hier tun (inkl. aller möglichen Zulagen etc). Besoldungsrechner
Einfach Bundesland auswählen und R1-Rx eingeben bei Besoldungsgruppe.

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Naja, das muss ich nun doch etwas realativieren.
Wir reden bei Lehrkräften von hochqualifizierten UniabsolventInnen, die in ihren jeweiligen Fächern sehr gut ausgebildet sind (das Pädagogische kommt mMn sogar deutlich zu kurz). In der Privatwirtschaft wäre da durchaus auch ein sehr gutes Gehalt die Regel. Hochqualifizierte Frauen haben idR auch recht gute Karrierechancen, wenn sie Kinder bekommen.

Auch das ist bei hohen Einkommen in der Privatwirtschaft nicht unüblich, auch wenn es sich dann nicht Beihilfe nennt, sondern
Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Höheres Einkommen ermöglicht mehr private Altersvorsorge. Hinzu kommt betriebliche Altersvorsorge, die bei der Pension quasi enthalten ist.

Es tut mir zwar im Herzen weh das zu sagen, aber die „Blöd“ hat hier mal einen guten und lesenswerten Vergleich gemacht:
Beamter vs. Angestellter - Wer verdient in Leben mehr

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Der Bild Vergleich zeigt aber auch den idealen Weg der Angestellten auf. Sie ist ergeizig, bekommt entsprechend bessere Gehälter. Der Beamte geht gemütlich seinen Weg. Außerdem geht z.b. ein Großteil der Lehrer frühzeitig in Pension.

Was das Kinder bekommen angeht. Ja auch in der freien Wirtschaft ist das möglich, aber als Beamtin doch alles sehr viel unkomplizierter.

Ich sehe vor allem bei dem verlinkten Vergleich das das Beamtengehalt nicht zu klein ist, sondern im großen und ganzen gut passt.

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Also die Angestellte ist ehrgeizig und die Beamtin geht „gemütlich“ ihren Weg - interessante Einschätzung und Ausdruck des allgemeinen Bildes von „faulen Beamten, die Dienst nach Vorschrift“ machen.

Eine Beförderung auf A 15 ist keinesfalls die Regel im höheren Dienst. In einer Schule wäre das Schulleitung. Der weit überwiegende Teil der Lehrerschaft ist in Besoldungsgruppe A13.
Auch bei der Richterschaft an ordentlichen Gerichten ist der mit Abstand größte Teil in R1.

Die Dame im Artikel wurde ich daher keinesfalls als weniger ehrgeizig einschätzen als die Angestellte.

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Also ich habe nirgends geschrieben das Beamtli faul sind. Der Weg des Beamten ist aber doch klarer vorgegeben und er kann auch gut nach oben mitschwimmen ohne die Karriereleiter als klares Zielzu haben. Auch ist es üblich (im Bekanntenkreis mitbekommen) das kurz vor der Pension nochmal bevorzugt Sprünge kommen für eine höhere Pension. Funktioniert so am freien Markt auch nicht.

Ich denke grundsätzlich kann man sagen das es Beamten nicht so schlecht geht, das der Beruf nicht weiterhin attraktiv ist bzw. das Gehalt die entscheidende Stellschraube ist. Ob Entwickler z.b. unbedingt in Staatsdienst gehören oder sowas nicht besser extern eingekauft wird ist dann nochmal was anderes.

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Zumindest bis vor wenigen Jahren war es in Bayern aber so, dass alle nach dem Studium erstmal fern der Heimat eingesetzt wurden. Rückversetzung in die Heimat dauerte mehrere Jahre auch abhängig davon wohin. Seinen ersten Einsatzort bekam man wenige Tage (!) vor Schulstart und das im Großraum München mit entsprechender Wohnungsknappheit.

Gerade für Menschen in festen Partnerschaften ist das eine große Hürde.

Und auch die Versetzung zurück erfolgt dann wieder einen Monat vor Schulstart, also auch reichlich knapp um eine Wohnung zu finden und unzuziehen und Urlaub nach Schulstart für Umzug geht nicht.

Es gibt also schon auch gravierende Nachteile durch Verbeamtung.

Also bei Mittelschullehrern ist das Potential aufzusteigen doch reichlich gering. Unabhängig davon ob es sich um eine faule oder eine sehr engagierte Lehrkraft handelt.

Daher muss beim Gehaltsvergleich mit dem Angestellten berücksichtigt werden, dass der Einstieg zwar recht gut bezahlt ist, das Ende der Karriere aber eher weniger.

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Die Beihilfe übernimmt vor allem Arztkosten. Ein Beamter hat in der Regel keine Zuzahlungen, da alles von Versicherung und Beihilfe übernommen wird - und, das ist das tollste, in der Pension so weiter geht.

Ja, das war so. Die Kommunen sind aber geizig geworden und machen solche Spielchen eher nicht mehr.

Hatte mal mit dem Finanzamt geliebäugelt und wurde auch gleich darauf vorbereitet, dass jeder erst mal nach München muss, bevor er woanders eingesetzt wird.
Bei Lehrern kommt im Referendariat dann noch dazu, dass das Schuljahr sich oft auf zwei Schulen aufteilt.

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Kernproblem ist doch, dass Beamte im einfachen und mittleren Dienst, die viele Kinder haben, plötzlich unterhalb der „Hartz IV“-Schwelle lagen/liegen, ergo sagt man, okay, das erhöhen wir.

Dies hat(te) zur Folge, dass kinderreiche Beamte plötzlich temporär mehr verdienen als zum Beispiel ihre Führungskräfte. Damit sei dann nämlich das Abstandsgebot verletzt. Also müsste man jeden Beamten entsprechend erhöhen, sodass das Abstandsgebot gewahrt bleibt.

Würde man dies nun bis in die B-Besoldung glattziehen, ergäben sich Brutto- und vor allem Nettogehälter jenseits von Gut und Böse.

Und hier kann man zumindest in den Foren leider keine Lanze brechen für die Beamten - dort hat offenbar niemand ein Störgefühl, dass ein z.b. ein Beamter in A13 in der Endstufe plötzlich 118.000 € p.a. verdienen müsste.

(Berechnung siehe [Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation)

Ich kann nachvollziehen, dass ein jeder gucken will, wo man bleibt, aber irgendwann ist halt auch mal gut.

Beamte ab dem gehobenen Dienst sind nachweislich im oberen Nettoverdienst anzufinden, haben eine deutliche bessere Krankenversicherung durch die PKV und eine noch deutlich bessere Altersabsicherung. (Die meisten Beamten in D befinden sich in A12 und A13 lt. Statista)

Sich nun hinzustellen und zu proklamieren, man sei nicht korrekt bzw. unterbezahlt, weil ein Grundsatz des Beamtentums aus dem 19. JH verletzt sei, ist vllt. rechtlich korrekt, moralisch und gesellschaftsethisch mMn nicht.

Zumal: Wie soll man das denn bitte den im öD beschäftigen Tarifbeschäftigten vermitteln? Die müsste man ja zwarweise irgendwie mitziehen. In den Amtsstuben der Nation arbeiten Beamte und Tarifler nebeneinander und machen die gleichen Aufgaben.

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Zumal es bei Beamten gerade in Bundesbehörden sogenannte Stellenbündelung existiert, d.h. sie können im Laufe ihrer Laufbahn 40 Jahre die gleiche Aufgabe machen und werden durchbefördert bis ins Endamt. Klar, gute Beurteilung vorausgesetzt.

Das fördert sicher keine wirkliche Motivation bei den den Leuten, wenn man seine Beförderung einfach „ersitzen“ kann.

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