Liebe Lage,
in eurer letzten Folge sprecht ihr am Rand an, dass der Verdienst von Richtern in Deutschland relativ gering ist. Dies trifft nicht nur auf Richter, sondern auf viele andere Staatsdiener des Bundes oder der Länder, wie z. B. Polizisten oder Soldaten, zu. Wir sprechen hier von der Besoldung, welche laut Bundesverfassungsgericht:
ls20200504_2bvl000418.pdf (bundesverfassungsgericht.de)
nicht verfassungskonform bzw. amtsangemessen ist. Was in diesem Kontext Amtsangemessenheit ist, ist nicht ganz leicht zu beantworten. Das sogenannte Alimentationsprinzip basiert dabei auf dem Mindestabstandsgebot (Abstand zum Grundsicherungsniveau) und dem Abstandsgebot (Abstand zwischen den Besoldungsgruppen).
Im Kreise der Beamten erscheint mir das Thema aus persönlicher Erfahrung nicht sehr präsent. Wenig Input kommt diesbezüglich auf von den Gewerkschaften, welche auch die Beamten vertreten können und sollen.
Dabei wurde erst kürzlich vom EGMR festgestellt, dass die Beamten ihr Streikrecht in Deutschlang für die Fürsorgepflicht ihrer Dienstherren und somit auch eine amtsangemessene Besoldung aufgeben.
Entscheidung gefallen: Beamt*innen dürfen nicht streiken | DGB
Auch, wenn das Thema vielen Beamten nicht bewusst ist, so hat die Situation und das Gefühl, dass eine amtsunangemessene Alimentation auslöst, nicht zu unterschätzen. Es lassen sich Misstrauen dem eigenen Dienstherren, also dem Staat, gegenüber beobachten. So zeigen sich zum Beispiel in Foren:
Forum Öffentlicher Dienst - Index (oeffentlicher-dienst.info)
lange Diskussionen über das Thema. In diesen beobachtet man die Gefahr für die Demokratie, welche hiervon ausgeht: die eigenen Staatsbediensteten machen Dienst nach Vorschrift, sind Ihrem Dienstherren abgeneigt und vertreten somit den Staat nicht mehr mit ganzem Herzen.
Vielleicht ist es dieses Thema wert, einmal vielseitig beleuchtet zu werden. Eventuell auch unter Einbezug eines fachkundigen Juristen.
Denn die Alimentation, welche durch Bund und Länder, auch im Rahmen der letzten Inflationswelle, nirgendwo amtsangemessen scheint, hat Auswirkung auf die Handlungsfähigkeit des Bundes und der Länder.