Alternative Erklärung für 1/3 der Sitze durch Erststimmen

Ich möchte noch eine alternative Perspektive auf das Szenario geben, wie 1/3 der Sitze durch Erststimmen zustande kommen könnte und meines Erachtens etwas einfacher ist, weil sie ohne die Konzepte von Überhangsmandaten und Ausgleichsmandaten auskommt.

Der Punkt ist, dass man bei 37 Sitzen durch Erstimmen und maximal 110 Sitzen im Parlament, auf jeden Fall mehr als 1/3 der Sitze hat, weil 37 > 110/3. Es ist dabei vollkomen egal, wie viele Zweitstimmen die Partei erhalten hat und wie Überhangmandate und Ausgleichsmandate genau funktionieren.

Um zu verhindern, dass eine Partei mehr als 1/3 der Sitze über die Erststimmen erhält, würde es ausreichen, die Maximalzahl der Sitze auf das dreifache der Sitze, die über Erststimmen vergeben wird, erhöhen. In diesem Fall also auf 44x3 = 132. Ich finde das eigentlich auch ein Prinzip, was ein Verfassungsgericht vorgeben könnte. Es soll nicht möglich sein, mehr als 1/3 der Sitze über die Erststimmen zu erhalten.

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