Aktuelle Folge: Auffinden von Beweismitteln bei Durchsuchung

Ich muss leider die Ausführungen in der aktuellen Lage zum Thema Durchsuchung und auffinden von Beweismitteln kritisieren. Es wird so dargestellt, als hätte das Auffinden einen elektronischen Geräts, von dem aus Straftaten begangen wurden, faktisch meine Relevanz, da auch nicht nachweisen lassen, wer in dem konkreten Fall tatsächlich tätig geworden sei. Das ist so schlicht falsch und entspricht weder der Praxis in der Strafverfolgung, noch der entsprechenden Rechtsprechung. Es ist immer eine Frage des Einzelfalls. Wenn ein Gerät aufgefunden wird, das typischerweise nur von einer Person verwendet wird und zb im Fall von Beleidigungen über eine Plattform im Internet dies auch noch vom ausschließlich von dieser Person genutzten Account aus geschehen ist, dann wird - wenn nicht konkrete Umstände auf Anderes hindeuten - kein vernünftiger Restzweifel bleiben, dass diese Person auf im konkreten Fall tätig geworden ist. Typischerweise ist das beim individuell genutzten Smartphone der Fall (Gegenbeispiel: von allen Personen eines Haushalts genutzter, frei zugänglicher Desktop-Computer). Wäre das nicht so, wären ja Straftaten, die über elektronische Geräte begangen werden (Hatespeech bzw andere Beleidigungen o.ä., KiPo, Vereinbarungen zum Drogenhandel usw.) nicht justiziabel.

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Grundsätzlich nachvollziehbar! Aber Gegenfrage: Wenn die Anschrift, Accountinhaber und die Zusicherung, alleiniger Nutzer des Accounts zu sein, warum wird dann die Wohnung seiner Ex-Freundin durchsucht. Weil er dort sein Smartphone verstecken könnte?
Siehe hier die Darstellung des Beschuldigten, nicht Durchsuchten: