AFD Verbotsverfahren prüfen

Es gibt auch Menschen, die glauben an Homöopathie. Deswegen muss die trotzdem nicht von Krankenkassen bezahlt werden.

Es gibt Leute, die glauben an die Weltverschwörung. Usw.

Ja, es gibt sogar viele, die haben unsere Verfassung nicht verstanden und halten die AfD nicht für rechtsextrem.

Auf wessen unplausible Gefühle und Fehlwahrnehmungen willst du alles Rücksicht nehmen?

Es sind vier Ausgänge eines Verbotsverfahrens denkbar:

  1. Die AfD wird komplett verboten.
  2. Einzelne Landesverbände der Partei werden verboten.
  3. Die AfD wird als rechtsextremistisch und grundsätzlich gegen die Verfassung verstoßend eingestuft, aber nicht verboten, weil diese beiden Kriterien nämlich noch nicht ausreichen.
  4. Die Partei wird als völlig verfassungskonform erachtet.

Fall 4 ist quasi ausgeschlossen.

Im Minimum wird das BVerfG bestätigen, dass die AfD rechtsextremistisch ist und gegen wesentliche Verfassungsgrundsätze verstößt.

Wer dann trotzdem AfD wählt, zeigt lediglich, dass ihm Rechtsextremismus und Verfassungskonformität völlig egal sind.

Können wir nicht, weil du dazu über dein glauben hinaus keine Empirie anbietest.

Dass Wahlentscheidungen so funktionieren, wie du denkst, bleibt auch weitgehend unerklärt und unbelegt.

Auf so einer lückenhaften Grundlage bestimmen zu wollen, worüber „wir“ diskutieren können und was naiv ist, finde ich überraschend selbstbewusst aber wenig zielführend für einen gewinnbringenden Austausch.

Ich würde gern sehen, wie man versucht, ein Prüfverfahren auf so einer Grundlage zu gewinnen. Ich bezweifel aber, dass das Verfassungsgericht so einen offensichtlich aussichtslosen Antrag überhaupt ausführlicher behandeln würde.

Wer sagt das denn? Es geht beim Verbot nicht um die Lösung aller Probleme, sondern um Gefahrenabwehr, nachdem über ein Jahrzehnt sehr verschiedene Strategien, sehr verschiedener Personenund Parteien das zahlreichen Scheitern der AfD-Wähler an geistig-moralischen Untergrenzen in den Wahlkabinen nicht verhindern konnten. @TilRq weisst auch ausdrücklich auf die Grenzen eines Verbots hin, von daher kann ich mit dieser Position, von der ich wirklich nirgends gehört oder gelesen habe, wenig anfangen. Diese Scheindiskussionen darum, dass ja nicht alle AfD-Wähler oder -Mitglieder Nazis wären, daß ein Verbot nicht die Ursachen des Erfolgs der Rechtsextremisten beseitigt, ohne das eins von beidem im öffentlichen Diskurs oder im Forum wirklich vertreten worden wäre, sind im Forum doch wirklich ausführlichst besprochen. Kann man das Faß nicht endlich mal schließen? Ne OP kann auch nicht die Ernährung ändern, wenn man einen drohenden Herzinfarkt hat, muss man aber erstmal die akute Gefahr beseitigen.

Was die Unsicherheit angeht, müssten die, die darauf stets verweisen, mal klar sagen, was sicher genug wäre. Bisher wurden bei jedem Prüfverfahren die Kriterien weiterentwickelt, also wieviel Sicherheit kann es da geben? Ohne ein klares Bekenntnis zu Kriterien und Maßstäbe ist „das Urteil steht nicht sicher und fest genug“ das gleiche, wie „ich will einfach nicht“ und zwar viel eher, weil das Verfahren Erfolg haben könnte und Appeasement dann nicht mehr vertretbar wäre. Und das unterstelle ich denen, die dieses Argument heute noch anführen.

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Ich hatte das extra in Klammern gepackt, weil ich wusste, dass inhaltlich nicht auf meine Argumentation eingegangen wird, stattdessen diese Wählergruppe angegriffen wird und trotzdem wurde meine Argumentation komplett ignoriert und nur diese Wählergruppe angegangen.

Es geht nicht um die Rationalität dieser Wähler, sondern um die Frage, ob das ein entscheidender Teil der Wähler ist. Weil wenn ja, dann würde ein gescheitertes AFD Verfahren einen deutlichen Boost in deren Stimmen bedeuten.

Das hast du nicht plausibilisiert.

Wer eine rechtsextremistische Bestrebung wählt, weil ihm ungerecht erschheint, dass deren Konformität mit dem Kernbestand unseres Grundgesetzes vom Verfassungsgericht überprüft wird, ist selbst rechtsextrem. Und war das auch schon vorher.

Eine Stärkung des Wählendenpotenzials aufgrund einer verfassungsrechtlichen Prüfung ist deshalb nichts weiter als Angstmache.

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Schön wie einfach die Argumentation für ein Verbotsverfahren doch funktioniert. Man definiert einfach alle potentiellen Wählerwanderungen nach einem gescheiterten Verfahren als invalide und schon ist das Verbotsverfahren die einzig logische Konsequenz, weil das Wähler ihr Wahlverhalten als Konsequenz ändern könnten, ist ja unmöglich.

Hab auch noch keine Empirie gesehen, die bestätigen würde, dass es keine Wählerwanderung gäbe.

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So wie ich die Diskussion bislang verstehe, wären nach einem erfolgreichen AfD-Verbotsverfahren deren Wähler nicht mehr relevant und nicht mehr Teil des Wahlvolkes, da diese ja auch keine demokratischen Parteien mehr wählen würden.
Wäre dann quasi eine Randgruppe ohne Bedeutung in unserer Gesellschaft.

Aber vermutlich hab ich das wieder falsch verstanden :wink:

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Nö.

Ein Teil wird sich fürs aus seiner Sicht kleinere Übel entscheiden, ein Teil wird dahin zurückkehren, wo er hergekommen ist, nämlich aus der Nichtwählendenschaft, und ein Teil wird’s erst mal mit noch nicht verbotenen rechtsextremistischen Parteien (Die Heimat o. dgl.) versuchen.

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@TilRq hat argumentiert, dass es nach einem gescheiterten Verbotsverfahren quasi keine Wählerwanderung gäbe, und ich habe argumentiert, dass es da schon ein Potential gäbe. Jetzt argumentierst du, dass dieses Potential alles wertlose Rechtsextremisten wären. Also stimmst du mir zu, dass es ein Potential gibt? Weil um wertlose Rechtsextremisten sein zu können, müssen sie ja erst mal existieren.
Du findest dann nur deren Stimmen sollten wir ignorieren, weil sie (die Wähler) wertlos sind?

Es ist doch schön, wenn das Leben so einfach sein kann. :wink:

Was zu einer Gefährlichkeitsanalyse m.E. unabdingbar dazugehört, ist das Gewaltpotenzial, das sich z.B. in rechtsterroristischen Aktivitäten zeigt.

Zu nennen sind hier etwa folgende Rechtsterrorist:innen mit AfD-Verwicklung:

Gruppe Freital, Gruppe Nordkreuz (Hannibal-Netzwerk), Neukölln-Komplex, Revolution Chemnitz, Preppergruppe „Zuflucht“, Patriotische Union, Gruppe S., Sächsische Separatisten.

Letztgenannte will der gerichtsbestätigte Faschist und AfD-Landesvorsitzende Höcke aus dem Gefängnis holen:

Der maßgeblich fürs Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt Verantwortliche Hans-Thomas Tillschneider hält die beteiligten AfD-Politiker ebenfalls für wahrscheinlich harmlos:

Auch gab es Gefängnisbesuche von AfD-Abgeordneten.

Die an den Umsturzplänen der Patriotischen Union beteiiligte ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann wurde ebenfalls von AfD-Abgeordneten im Gefängnis besucht.

Usw.

Und dann gibt es noch diverse AfD-Zusammenhänge mit rechtsterroristischen ‚Einzeltätern‘ wie z.B.:

Franco A., Stephan Ernst (Mörder von Walter Lübke), Markus Mössle.

(Näheres in der bereits verlinkten Quelle)

Franco A. wurde kürzlich abermals verurteilt:

Nein. „Angstmache“ heißt, dass es sich um einen Vorwand handelt.

Auf Spiegel+ wurde es kürzlich noch näher ausgeführt:

Früher versuchte die AfD noch, Gewalttaten ihrer Anhänger als Einzelfälle darzustellen. Mittlerweile redet die AfD solche Taten klein, sanktioniert sie kaum und stellt Gewalttäter ein. AfD-Funktionäre verteidigen sogar Terrorverdächtige.

Zu beobachten war das bereits 2022. Damals wurde der »Reichsbürger« Heinrich XIII. Prinz Reuß festgenommen, weil er mit seinen Mitstreitern einen rechtsterroristischen Umsturzplan vorbereitet haben soll. Zu der Gruppe zählte eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete. Die AfD versuchte, die Sache kleinzureden. Weidel etwa sprach von einem »Rollator-Putsch«.

Seitdem gehen AfD-Funktionäre immer weiter. Erst diese Woche besuchte der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich den Rechtsextremisten Kurt Hättasch im Gefängnis. Hättasch war früher Stadtrat für die AfD im sächsischen Grimma, Kreisvorstand der AfD in Leipzig, außerdem Schatzmeister der sächsischen AfD-Jugend sowie Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten. Er sitzt in Untersuchungshaft, weil er Mitglied der terroristischen Vereinigung »Sächsische Separatisten« gewesen sein soll, was er bestreitet. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und anderen vor, dass sie mit Waffengewalt einen nationalsozialistischen Staat errichten wollten.

Der AfD-Abgeordnete Helferich bewirbt nun in sozialen Netzwerken Hättaschs Buch und schreibt über ihn: »Sein Schicksal und das Schicksal dieser jungen Familie haben mich sehr bewegt.«

Zuvor hatte der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke die Familie besucht, wie er im Juni bei einer AfD-Veranstaltung in Greiz freimütig erzählte. Hättasch sei »als Terrorist gebrandmarkt worden«, dabei habe er »noch nie in seinem Leben einer Fliege etwas zuleide getan«.

Offenkundig ist es egal, dass bei den »Sächsischen Separatisten« allerhand Material für den laut Ermittlern geplanten Umsturz gefunden wurde: scharfe Schusswaffen, 30 Kilogramm Munition, Funkgeräte – und NS-Devotionalien. Hätte es früher noch öffentliche Kritik an Höcke oder Helferich aus den Reihen der AfD gegeben, bleibt es inzwischen still.

Die AfD hat offenbar auch kein Problem damit, wenn auf ihren Wahlkampfveranstaltungen Gewalt gegen Spitzenpolitiker ins Spiel gebracht wird.

Gewalt hat zudem oft keine Folgen. Bei der bayerischen AfD-Fraktion arbeitet weiter ein Mann, der rechtskräftig verurteilt wurde, weil er Polizisten getreten und beleidigt hat – obwohl die AfD sich gern als besonders polizeinah inszeniert. Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner verteidigte den Mann damit, dass es »in der Freizeit« geschehen sei.

Die bayerische AfD-Landtagsfraktion hatte sich noch 2019 für eine Regelung gerühmt, wonach sie keine Vorbestraften beschäftigt. Inzwischen arbeitet bei einem bayerischen AfD-Abgeordneten zudem ein Mann, der wegen Vergewaltigung in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt ist.

Die Anhänger der AfD dürften die Signale verstehen. Die Forschung zeigt, dass sie Gewalt deutlich stärker billigen als Sympathisanten anderer Parteien.

Sehr interessant.

Wie hilft das konkret im Hinblick auf ein Verbotsverfahren? In welchem Schritt wird an welcher Stelle diese Erkenntnis/ diese These einem Verbotsverfahren förderlich eingebracht?

Der derzeitige AfD-Spitzenkanidat umgibt sich mit Leuten mit einschlägiger nazistischer Biografie. Auf Spiegel+ heißt es dazu:

Ihre politische Biografie begann einmal woanders: in einer Organisation, die Kinder zu »nationalsozialistischen Freiheitskämpfern« erziehen wollte.

Ihre Mitglieder ließen Kinder in Uniform zu Fahnenappellen antreten.

Sie bemalten ihre Gesichter mit Hakenkreuzen.

Sie unterrichteten Kinder in »Rassenkunde«.

2009 verbot das Bundesinnenministerium die Heimattreue Deutsche Jugend. Doch das Netzwerk wirkt weiter: Heute arbeiten mehrere frühere HDJ-Aktivisten für Siegmund. Es heißt, sie hätten maßgeblich zu seinem politischen Erfolg beigetragen.

Ein anderer heißt Laurens Nothdurft, er ist Justiziar der AfD-Fraktion und vertrat Siegmund vor Gericht. Auch er war in der HDJ aktiv und als »Zweiter Bundesführer« einer der wichtigsten Männer des neonazistischen Vereins. Er heiratete eine Frau aus der Gruppe, die zeitweilig den Titel »Bundesmädelführerin« trug – eine unverdeckte Referenz auf die Jugendorganisation von Adolf Hitlers NSDAP.

Zwei weitere Mitarbeiter von Siegmunds Fraktion waren wie Harr und Nothdurft in der HDJ.

Über Harr wird gemunkelt, er solle die Staatskanzlei leiten, Nothdurft wird als Staatssekretär im Justizministerium gehandelt. Siegmund kennt die Biografien seiner Mitarbeiter, hält aber an ihnen fest. Harr sei ein »sehr enger Vertrauter«, Nothdurft ein »hervorragender Jurist«. Was vor 20, 30 Jahren gewesen sei, interessiere ihn nicht: »Ich blicke nach vorne.« Er kenne keine Verfehlungen der Männer, die Berichterstattung darüber sei ihm »reichlich egal«.

Einer heißt Patrick Harr, er ist Pressesprecher der Fraktion und Siegmunds rechte Hand. Freundlich, bestimmt. Vor mehr als 20 Jahren arbeitete Harr für die Bundesführung der HDJ, leitete nach Unterlagen von damals die Abteilung »Beschaffung«.

Siegmund umgibt sich mit Männern, deren politische Biografien tief in die neonazistische Szene reichen. Er führt einen Landesverband, den der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft.

Und dann ist da noch:

Einem Medienbericht zufolge hat ein Kandidat der Partei in dem Bundesland Verbindungen zu einer verbotenen Neonazi-Gruppe. Wie der „Spiegel“ schreibt, soll Simon Lansmann im Juni an seinem Anwesen eine völkische Sommersonnenwendefeier abgehalten haben.

Die Polizei kontrollierte demnach die Zufahrt zu dem als privat deklarierten Fest und stellte mehrere Gäste fest, die zum Dunstkreis der „Artgemeinschaft“ zählen, die 2023 vom Bundesinnenministerium verboten wurde – wegen ihrer „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“.

Später sei auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebs in der Altmark ein Kampflied der Hitlerjugend (HJ) erklungen.

Das Fest des 43-Jährigen beschäftigt demnach inzwischen Sicherheitsbehörden mehrerer Bundesländer. Aus Brandenburg soll ein AfD-Mann angereist sein, der früher als Mitglied der Neonazi-Gruppe geführt wurde, aus Nordrhein-Westfalen ein völkischer Aktivist, der wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz im Visier der Ermittler sei, und aus Sachsen-Anhalt eine Szenegröße, die dem Umfeld von Ralf Wohlleben zugerechnet wird, einem Waffenbeschaffer der Neonazi-Terrorzelle NSU.

AfD-Kandidat Lansmann bestätigte dem Bericht zufolge das Fest, bestritt aber, dass es sich um ein illegales Treffen gehandelt habe. Über einen Anwalt ließ er demnach mitteilen, es sei zwar „nicht auszuschließen“, dass an jenem Abend ein HJ-Lied gesungen wurde. Dies sei jedoch nicht Teil eines „organisierten Programms“ gewesen.

Oder:

Die Liste ließe sich verlängern.

Droese sitzt übrigens für die AfD im EU-Parlament:

Die IB-Verstrickungen sind ja bekannt (hier nur exemplarisch):

Kleine Quellensammlung, die dem widersprechen

Theorien des Wahlverhaltens: vier Erklärungsansätze | Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen | bpb.de

Politik-Psychologe: So werden Wahlentscheidungen getroffen - WELT

Wahlentscheidungen: Welche Rolle Gefühle dabei spielen

https://www.dgps.de/aktuelles/details/die-psychologie-der-wahlentscheidung-aspekte-des-waehlerverhaltens/

Psychologie: Entscheidungen - Psychologie - Gesellschaft - Planet Wissen

Da treffen drei Aspekte zusammen, die in der Debate um die AfD immer wieder auftauchen:

  1. I.d.R. handelt es bei komplexen Betrachtungen um Theorien und Thesen, die dann interpretiert werden. Das sind weder Belege noch Beweise. Bestenfalls Hinweise.
  2. Belege und Hinweise werden ignoriert und dann für nicht existent erklärt.
  3. Die eigenen „Belege und Beweise“ sind in aller Regel lediglich Thesen und Theorien. Das diese z.T. aus wissenschaftlicher Arbeit hervorgehen, ändert nichts daran.

Ich halte es zum einen für weltfremd, den Faktor Mensch und seine Beeinflussbarkeit, von der die halbe Wirtschaft lebt, bei einer Parteiwahl zu ignorieren. Zum anderen für kontraproduktiv, die AfDys pauschal zur Outgroup zu machen und Nicht-AfDys noch weiter zu segregieren. Divide et impera ist doch genau die Erfolgsmasche der AfD und anderer Machthungriger.

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Die Aussage ist als plausible sozialpsychologische Hypothese gut begründbar, aber „alles spricht dafür“ wäre wissenschaftlich zu stark. Die Evidenz stützt eher: Starke oder unerwartete Wahlerfolge können rechtsextreme Einstellungen und Mobilisierung als sozial akzeptierter erscheinen lassen; ein direkter kausaler Nachweis für mehr rechtsextreme Gewalttaten ist damit noch nicht automatisch erbracht.

Dass Wahlentscheidungen (oft) nicht rational erfolgen, bestreitet doch niemand.

Was bestritten wird, ist, dass Menschen, die der AfD nicht ohnehin zuneigen, AfD wählten, wenn es zu einem Verbotsverfahren kommt.

Wählende der rechtsradikalen AfD machen sich selbst zur Outgroup, indem sie eine verfassungsfeindliche Partei wählen.

Was soll der zweite Satzteil bedeuten? Mit nicht der Verfassung Hohn Sprechenden, also Nichtwählenden der AfD, kann man sich doch zivilisiert auseinandersetzen. Kritik an unplausiblen Positionen zu üben ist ja keine Segregation.

Fünf Euro ins Phrasenschwein. Und im Übrigen unpassend.

Ergänzend (Spiegel+):

Siegmund hat sich öffentlich nicht von ihm getrennt – im Gegenteil: Damit konfrontiert, bezeichnet er ihn als »hervorragend qualifizierten Kandidaten« und sagt, die Medien konstruierten und bauschten vieles auf.

Die Zusammenarbeit mit fremden demokratiefeindlichen Mächten unterstreicht noch mal die Verfassungsfeindlichkeit der AfD:

Wenn die AfD und ihre Anhänger so gewaltbereit sind, wäre es dann nicht gefährlich sie nach einem Verbot einfach als „Nichtwähler“ oder Randgruppe zu ignorieren?

Widerspricht sich das nicht?

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Vielleicht liest Du Deinen „Satz“ noch einmal in Ruhe.

Wo wurde behauptet, dass Menschen, die es sons nicht tun würden, dann die AfD wählen, wenn ein Verbotverfahren gegen die Partei läuft?

Dass die AfDys das Deiner Meinung nach tun, ändert nichts daran, dass andere AfDys zur Outgroup machen. Dein „Argument“ „Weil sie es tun, tut es niemand sonst“ ist keines.

Entweder, weil Du (erneut) unglücklich Zitate gekürzt hast oder das Prinzip ist noch unverstanden.

Die AfD nutzt teils eine divide-et-impera-Rhetorik: Hetze und Ausgrenzung sollen gesellschaftliche Gruppen spalten und die eigene Anhängerschaft mobilisieren. Das Konzept der Spaltung ist nicht neu.

Für die AfD kann eine polarisierende, ausgrenzende Rhetorik vor allem Mobilisierung bringen. Sie schafft klare Feindbilder, emotionalisiert Konflikte und bindet Menschen stärker an die eigene politische Gruppe. Forschung zur Parteienpolarisation zeigt, dass gerade negative Emotionen und Abgrenzung die Wahlbeteiligung und politische Aktivierung erhöhen können.

Nö.

Gefährlich sind die so oder so.

Außerdem darf man sich als Staat bzw. Gesellschaft ja nicht von irgendeiner Gewaltbereitschaft erpressen lassen.

Wo kämen wir sonst hin?

Wir haben ja jetzt bereits Hochstände von rechtsextremer Gewalt:

Dem kann man nur mit der nötigen Härte begegnen.

Dass die AfD spaltet, ist offensichtlich, ja.

Das mag schon sein, ist aber für den demokratisch gesinnten Teil der Bevölkerung irrelevant.

Man musss die AfD mit allen legalen Mitteln bekämpfen.

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