AFD Verbot Jetzt

Mir ist lieber, sie wählen die FDP oder das BSW, wenn sie unzufrieden ist.

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Sehr gut auf den Punkt gebracht.

Und die Verfassungsethik (gleiche Würde aller Menschen (vgl. Artikel 1), Überwindung von Benachteiligung (vgl. Artikel 3), Sozialpflichtigkeit des Eigentums (vgl. Artikel 14), Demokratieprinzip und Freiheitsrechte etc.) ist nun mal der Grundkonsens unserer Gesellschaft.

Man muss eine rote Linie ziehen; wer diese ultimative Grenze übertritt, muss in die Schranken gewiesen werden.

Innerhalb unserer FDGO gibt es schon sehr weitreichende Spielräume.

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Die Frage ist doch aktuell, hat die AfD diese ultimativen Grenzen überschritten und können wir das gerichtsfest belegen?

Da scheint es doch grad zu haken. Offenbar sind die Belege des Verfassungsschutzes nicht so glasklar, wie wir sie gerne hätten.

Was also, wenn man juristisch zu dem Schluß kommt, das ein Parteiverbot der AfD nicht erfolgversprchend durchgesetzt werden kann?

Wie geht man dann damit um? Was bedeutet das dann für die AfD im politischen Spektrum und in der Wählerwahrnehmung?

Das sind 2 Fragen. Die eine ist klar zu beantworten, die andere will ja nur eine Minderheit klären lassen.

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Stimmt. Sind 2 Fragen.

Wenn man mit dem Verbot scheitert, ist die AfD dann demokratisch legitimiert?

Die Verfassungsfeindlichkeit zumindest weiter Teile der rechtsradikalen AfD lässt sich klar belegen.

Nur, dieser Nachweis allein reicht aufgrund des Parteienprivilegs u.U. noch nicht aus, um die Partei in toto verbieten zu können.

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss käme, dass die besonders hohen Hürden für ein Gesamtverbot nicht hinreichend sind, wird es wohl in der Urteilsbegründung festhalten, was alles gleichwohl verfassungsfeindlich an der AfD ist.

Dann kann man auch immer wieder darauf verweisen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass bestimmte Landesverbände, z. B. die in Thüringen und Sachsen-Anhalt verboten werden.

Dann kann man zumindest darauf verweisen, dass die Parteispitze sich mit diesen gemein gemacht hat.

Das Verfassungsgericht wird auch mit Sicherheit klare rote Linien herausstellen, auf die man Bezug nehmen kann, selbst wenn die Zurechenbarkeit zur Gesamtpartei als diese durch und durch prägend aus irgendwelchen Gründen nicht vollumfänglich gegeben sein sollte. Auch damit wäre viel gewonnen.

Einen Persilschein à la carte wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben.

Daher sehe ich keine Gefahren bei einem Verfahren - auch wenn die Rechtsradikalen das Urteil umdeuten.

Zu glauben, ein Nicht-Verbot würde der AfD mehr Wählende zutreiben, ist unbegründet.

Die Ablehnung der AfD bleibt hoch:

Wenn die AfD in einem der ostdeutschen Bundesländer dann den Ministerpräsidenten stellen würde, fänden das rund zwei Drittel (67 Prozent) der Befragten und Mehrheiten in allen Parteianhängergruppen, außer der der AfD, schlecht. 20 Prozent, darunter 88 Prozent der AfD-Anhänger, fänden einen Ministerpräsidenten der AfD gut und 11 Prozent aller Befragten wäre das egal. Würde die AfD in einem ostdeutschen Bundesland die Regierung stellen, wären die Auswirkungen für Deutschland insgesamt nach Meinung von 65 Prozent eher negativ, für 16 Prozent wäre das eher positiv und nach Ansicht von 15 Prozent hätte das deutschlandweit keine großen Folgen. 72 Prozent der Deutschen sehen in der AfD eine Gefahr für die Demokratie, darunter 74 Prozent der Befragten im Westen und 61 Prozent der Befragten im Osten. Insgesamt gut ein Viertel (26 Prozent) sieht das nicht so.

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Die Gefahr die ich sehe, das man nur bedingt die Folgen eines Verbots-Scheiterns absehen kann.

Das die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ist eindeutig.
Vielen AfD-Wählern scheint das aber unproblematisch zu sein.

Scheitert nun ein Verbotsverfahren, weil es nicht stichhaltig genug war, spielt das erstmal der AfD in die Hände.
Die Wahrnehmung beim Wähler kann sehr unterschiedlich ausfallen:

  • die sind gar nicht so verfassungsfeindlich, hat das Verfassungsgericht entschieden.
  • die „Alt-Parteien“ wollten nur missliebige Konkurrenz loswerden
  • Die Regierung kriegt nicht mal das gebacken, um die Demokratie zu schützen.

An ein weiteres Verbotsverfahren wird sich keiner so schnell mehr politisch rantrauen.

Die AfD gewinnt damit nicht mehr Wähler, aber ggf. die demokratischen Parteien verlieren Wähler, die dann nicht mehr wählen.
Auch nicht das was wir wollen.

Ich befürchte nur das ein „wir probieren das einfach mal“ auch nach hinten losgehen kann….

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Warum sollte das so sein? Unabhängig vom Ausgang eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD ändert das ja nichts an der Wahrnehmung der anderen Parteien und der Parteienpräferenz für sie.

Da besteht einfach kein Zusammenhang.

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Wenn Wähler das Vertrauen in die Parteien verlieren und sich von keiner Partei vertreten oder gehört fühlen, wählen sie ggf. nicht.

Ein gescheitertes Verbotsverfahren mag da nur der berühmte Tropfen oder Mosaikstein sein.
Wir haben ja definitiv keine 100% Wahlbeteiligung….

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Aus Sicht der AfD-Wähler ohnehin, aber für die ist die AfD ohnehin legitimiert.

Ansonsten stellt sich die Frage, warum das Verbot scheiterte. Wenn es an formellen Gründen scheitert (wie z.B. damals die Durchseuchung der NPD mit V-Leuten) ist das natürlich kein Beleg dafür, dass die Partei verfassungstreu ist. Auch das zweite gescheiterte NPD-Verbotsverfahren, dass an der zu geringen Bedeutung der NPD gescheitert ist, hatte nicht zur Folge, dass die NPD dadurch „legitimiert“ wurde.

Beim Scheitern eines AfD-Verbotsverfahrens kommt es eben auf die Begründung an. Die wahrscheinlichste Begründung wäre wohl, dass es zwar unzählige einzelne Aussagen im Umfeld der AfD und auch in deren Führungszirkeln (z.B. Höcke) gibt, die verfassungsfeindlich sind, dies aber nicht genüge, die gesamte Partei als verfassungswidrig zu verbieten, weil die Aussagen nicht hinreichend genug der ganzen AfD als Partei zugerechnet werden können. Ein solches Scheitern des Verbotes könnte aus neutraler Sicht wohl kaum als demokratische Legitimation angesehen werden. Wie gesagt, AfD-Wähler würden das natürlich anders sehen, aber die leben eh in einer anderen Realität.

Das BVerfG würde der AfD sicherlich keinen „Persilschein“ ausstellen, indem es urteilt, dass es gar keine Grundlage für die Ansicht gäbe, dass die Partei verfassungswidrig sei. Es würde maximal sagen, dass die Verfassungsfeindlichkeit, die man der AfD nachweisen kann, noch nicht ausreicht, um das schärfte Schwert, das Parteiverbot, zu legitimieren.

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Anscheinend ist der Begriff „gesichert rechtsextrem“ nicht deckungsgleich mit „verfassungsfeindlich“. Sonst wäre ein Verbotsverfahren längst angestrebt worden.

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Nö. Das ist eine politische Entscheidung. Egal, wie gut belegt die Vorwürfe gegen die AfD sind, kommt es allein darauf an, ob die demokratische Mehrheit ein Verfahren einleiten will.

Jetzt sagt man halt, „die Demokraten behaupten ständig, die Partei wäre verfassungsfeindlich, streben aber kein Verbot an. Also ist das nur eine Schmierkampagne…“ Kann ich nicht erkennen, dass das in irgendeiner Hinsicht besser wäre.

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Ich kann dir nicht folgen. Genau so wie du oben mutmaßt, dass sich Referenzierbarkeiten aus einem erfolglosen Urteil in Wahl-Schäden ummünzen lassen (auch heute schon lässt sich einiges stichhaltig referenzieren - nur was bringt das außerhalb der politisierten Bubble die die AfD ohnehin nicht wählt? Offensichtlich nix), würde ich gegenteilig mutmaßen, dass das Urteil zweierlei Bestätigungen an den „Casual Wähler“ sendet, die die AfD und das rechte Vorfeld ganz genau so medial katalysieren werden:

  1. Das Establishment hat den entscheidenden Versuch unternommen die AfD zu tilgen, weil sie ihre Felle davonschwimmen sehen, aber die AfD hat dieses „letzte Gefecht“ gewonnen → „Jetzt erst recht“
  2. Für Wähler die bislang bei der Linken/BSW/CDU waren, jedoch unterschwellig mit der AfD geliebäugelt haben → Der Freispruch wird als Beleg für die moralische Wählbarkeit gedeutet und mündet in weiteren Wähler-Wanderungen
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Die bittere Wahrheit ist: Die AfD ist Stand heute, bis zu einem eventuellen Verbot, bereits eine politisch legitime Partei.

Nenne mich Fatalist, aber ich persönlich sehe in den ständigen AfD-Verbot Forderungen der anderen Parteien inzwischen nur noch „Wahlkampf“. Leider verfängt dieser Wahlkampf im Anblick der katastrophalen Nicht-Leistung der etablierten Parteien immer weniger.

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Sehr schön ausgedrückt! Deutsche Fehlerkultur ist quasi nicht vorhanden.

Ich glaube aber, dass das nicht der einzige Grund für die Zurückhaltung der Abgeordnetet der übrigen Parteien ist. Vielmehr denke ich, dass

  1. sich die Abgeordneten hier wirklich in einem ethischen Konflikt befinden. Denn der Antrag auf ein Verbotsverfahren ist grundsätzlich erstmal ein anti-demokratischer Akt. Er ist nur dann pro-demokratisch, wenn er sich als begründet herausstellt, was man aber ex-ante nicht voraussagen kann. Stand jetzt gibt es keinen Konsens bzgl. der Erfüllung der Anfoderungen eines Parteiverbots…Sofern es einzelne Gutachten gibt, kommen diese noch alle zu sehr aus politisch engagierten Kreisen. An der Objektivität bestehen dann Zweifel. Das GFF-Gutachten wird deshalb auch nicht ernst genmommen werden. Daher muss man sich als Demokrat bzgl. eines Verbotsantrags zurückhalten.

  2. Die Abgeordneten haben berechtigte Angst vor den Wählern. Ein Antrag auf ein Verbotsverfahren könnte als Versuch gewertet werden, sich von einem leidigen Problem „juristisch“ zu befreien. Denn viele entäuschte Wähler (ich sehe das bei mir selbst) halten die Stärke der AfD primär für eine Schwäche der anderen Parteien. Denn das Angebot der AFD ist schwach. Außer ein bisschen Nativismus und Anti-establishemnt haben die offenkundig nichts zu bieten. Das Problem liegt darin, dass die anderen Parteien gar nichts zu bieten haben. Wenn man dann etwas konservativ-völisch eingestellt ist, ist die Entscheidung klar: lieber ein bischen Nativismus als gar nichts. Sobald aber von den etablierten Parteien wieder ein glaubhaftes Angebot zur Verbesserung der Lebensumstände kommt, werden die Wähler zurückkehren. Die AFD ist politisch zu schlagen! Halt nur nicht von Vollversagern wie Merz und Klingbeil. Ein Antrag auf ein Verbotsverfahren wäre ein Eingeständnis der eigenen Schwäche. Das kann politisch sehr viel kosten und jedenfalls bei der SPD steht es ja Spitz auf Knopf.

TLDR: Die Abgeordneten haben valide politische und ethische Gründe, von einem Antrag auf ein Verbotsverfahren abzusehen.

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Diejenigen, die „konservativ-völ[k]isch eingestellt“ sind, wählen längst die rechtsradikale AfD.

Es gibt eine ganz simple Erklärung für den Umfragehöhenflug der AfD. Viele wissen derzeit nicht, wen sie wählen sollen. Der Anteil der Unentschlossenen im demokratischen Spektrum ist hoch.

Die völkischen Verfassungsfeinde haben ihre Klientel hingegen weitgehend mobilisiert.

Wie schon dargelegt, die Ablehnung der AfD ist im demokratischen Spektrum sehr hoch.

Es gibt keinen Grund, warum sich das ändern sollte.

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Ob das ein „anti-demokratischer Akt“ ist, hängt doch 0 vom Ergebnis ab, sondern von der Intention. Wenn man versucht, eine Partei oder Bewegung wider besseren Wissens als extremistisch zu diffamieren, um sich lästiger Konkurrenz oder Kritik zu entledigen, trifft die Beschreibung zu. (Beispielhaft wäre hier die Kampagne der Union gegen die sogenannten „Klimakleber“ zu nennen)

Wenn man zu einer Einschätzung kommt, dass von einer Partei eine akute Bedrohung für unsere Demokratie ausgeht, auf Grundlage von entsprechenden Tatsachen, dann muss man das dem Gericht zur Entscheidung vorlegen. Bevor der finale Beweis erbracht ist, denn dann ist es zu spät. Und wenn das Gericht dann anders entscheidet wird daraus kein anti-demokratischer Akt. Wenn ich einen Rettungswagen rufe, weil ich auf Grund meiner Informationen denke, dass das zwingend erforderlich ist und die stellen dann fest, dass das doch nicht nötig war, ist das doch auch kein missbräuchlicher Fehlalarm, sondern genau das richtige gewesen.

Wer ernsthaft der Meinung ist, die AfD würde mehr anbieten, als die demokratischen Parteien, der ist bei der AfD schon ganz gut aufgehoben. Das kann man mit nicht verfügbaren Informationen nicht entschuldigen.

Ich tue das wirklich nicht gern, aber hier muss ich die Union verteidigen. Denn selbst die Union muss für jeden Demokraten mit Restanstand immer einer AfD vorzuziehen sein und zwar auch deswegen, weil sie weniger korrupt, weniger unfähig ist und dem Grundgesetz zwar oft eher opportunistisch gegenüber stehen mag, aber immerhin nicht offen feindlich und im Widerspruch zu ihm. Wenn eine Partei die deutsche Erinnerungskultur ins Gegenteil verkehren will und die andere nicht, braucht man als anständiger deutscher Staatsbürger keine weiteren Informationen, um zu wissen, wen man wählt und wen unter keinen Umständen.

Wo ist das jemals so passiert? Was 2015 angeblich die AfD-Wählerschaft wollte, ist in allen Punkten bis an die äußersten Grenzen des Rechtsstaats (und darüber hinaus) umgesetzt. Hat nicht die kleinste Delle in den Ergebnissen der Partei bewirkt. Was konkret soll das also sein, was du forderst und wie schnell würden dann all die lediglich missverstandenen, verirrten und misshandelten Wähler der AfD ihren Weg zurück finden?

So kann man es sich natürlich schön gemütlich machen: Ist doch egal, wie gut die Begründungen sind, es kommt von den Falschen… Und weil der rechte Teil des demokratischen Spektrums ob aus politischer Taktik oder ideologischer Verwandschaft kein Verbot will und sich einer Prüfung und Vorbereitung eines solchen Verfahrens konsequent verweigert, sollen sich dann bitte schön alle Demokraten zurückhalten? Erst weil die AfD schon wieder verschwinden wird, dann weil sie nun zu erfolgreich wäre. Erst, weil man ja nicht genug Belege habe, jetzt, weil Belege eh nicht zählen, wenn sie von den Falschen kommen. Ob das nun die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist, Landesverfassungsschutzämter oder sonstige „politisch engagierte Kreise“ (eigentlich ist doch hier „nicht rechts genug“ gemeint, oder?) .

Und wenn die Konrad-Adenauer-Stiftung in einem umfassenden Ländervergleich dokumentiert, dass rechtsextreme Parteien offensichtlich nirgendwo mit so einem Ansatz zu schlagen waren, sondern am Ende die Schwesterparteien der Union mit genau solchen Versuchen gescheitert sind? Auch zu politisch engagierter Kreis?

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Ich finde, vielfach werden aber die Augen davor verschlossen, dass die AFD keine „normale“ Partei ist, mit der man im politischen Wettbewerb steht und deren Ansichten man vielleicht auch abstoßend finden mag - sondern, dass diese Partei den Staat an sich reißen und in Ihrem Sinne umbauen möchte. Der Abwehrkampf dagegen sollte mit allen verfassungsmäßigen Mitteln geführt werden. Mit jedem Posten, den die AFD gewinnt, erhält sie auch Gelder und Ressourcen um immer mehr Ihrer Mitglieder in Vollzeit an Desinformation/Hetze/Umsturz arbeiten lassen zu können.
Die NSDAP hat man 1922 und 23 auch verboten, 25 wurde sie neu gegründet und 30 hat man ein Verbot diskutiert, aber nicht erlassen, weil man sie „politisch“ stellen wollte.

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Ich beurteile die Gutachten gar nicht, schon garnicht inhaltlich, sondern erkläre, wie die Abgeordneten hierauf reagieren würden. Die lesen die Gutachten nicht, sondern gucken nur auf die Kernaussage und dann darauf, von wem sie kommen. Daher würde ich nicht erwarten, dass ein Gutachten bspw. der GFF hier besonders viel Wind in die politiche Debatte bringt. Es würden höchstens die bereits offenen Türen eingerannt. Medial gibts halt ne Woche Schlagzeilen und das wars.

Was genau passieren müsste, damit die bisherige Skepsis der Abgeordneten ggü. der Einleitung eines Verbotsverfahrens umschlägt, weiß ich auch nicht. Vielleicht der Ausgang des aktuellen VG-Köln-Verfahrens zur Einschätzung als „gesichert rechtsextrem“ (wobei dieser Begriff ausdrücklich nicht der Tatbestandvoraussetzung des Verbotsverfahrens entspricht)…Wenn diese gegen die AFD ausgeht, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet wird.

Richtig. Aber du würdest schon gut darüber nachdenken, weil du willst ja auch keinen unnötigen Einsatz erzwingen.

Ich sage ja nicht, dass es politisch/ethisch einzig richtig ist, von einem Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens abzusehen. Vielleicht sprechen sogar die besseren Gründe dafür. Aber man kann eben auch ganz gut dafür argumentieren, kein Verbotsverfahren einzuleiten.

Die Aufregung über die Abgeordneten bzw. das Unverständnis, das teilweise wegen der Nicht-Einleitung des Verbotsverfahrens geäußert wird, ist mir einfach zu plump. Es ist ne super schwierige Abwägung, die die Abgeordneten hier vornehmen müssen. Eine gesunde Skepsis ist angezeigt.

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