Du hast vollkommen recht, da hab ich was durcheinander gebracht vom Namen her ![]()
Ich möchte dir gar nicht zu nahe treten, aber zumindest aus dem GG geht nicht hervor, dass der Bundespräsident in dem Szenario Vertrauensfrage irgendetwas „muss“.
Der Wortlaut des Art 68 GG ist eher in Richtung Ermessen auf seitens des Bundespräsidenten.
„(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.“
Aber vielleicht übersehe ich auch etwas?
Wieso ein Nachteil?
Rein strategisch wäre es doch besser sofort Neuwahlen einzuleiten.
Damit gibt man den Überresten der AfD so wenig Zeit wie möglich, sich zu reorganisieren und kann klare Verhältnisse im Bundestag schaffen (anstatt bis zu 24% des Parlaments aus fraktionslosen Abgeordneten weiterbestehen zu lassen).
Aber: Wenn man es zu Ende denkt, gilt das für alle Parlamente in Deutschland und das gleichzeitig!
Das wäre wirklich mal ein „Super-Wahljahr“…
Das ist der entscheidende Punkt, aber die SRP war wohl auch offen verfassungsfeindlich, also quasi per Parteiprogramm demokratiefeindlich. Das trifft auf die AfD nicht zu (was nicht bedeuten könnte, dass das nur Fassade ist).
Da kann ich nur voll zustimmen.
Ich sehe aber noch eine weiteres Problem vor einem möglichen Verbotsverfahren:
Die AfD hat ja gegen die Einstufung bzw. den Bericht des Verfassungschutz vor’m VG Köln geklagt.
Daraufhin hat der Verfassungschutz seine Einstufung quasi auf „Eis“ gelegt (Stillhaltezusage).
Wie lange könnte die AfD die Einstufung als rechtsextrem selbst bei Scheitern ihrer Klage in erster Instanz weiter verzögern?
Insgesamt doch bestimmt 2 - 4 Jahre aufwärts oder nicht?
?
Ich wollte damit sagen:
Der Bundespräsident muss zustimmen bzw. das Ersuchen des Kanzlers annehmen, damit es zu Neuwahlen kommt. Ich habe „annehmen“ nur in Anführungszeichen gesetzt, weil das eigentlich Formsache ist. Klar er hat theoretisch die Möglichkeit Neuwahlen zu blockieren, bleibt nur die Frage warum er das tun sollte?
Ich glaube nicht, dass die Sitze der AfD Parlamentarier leer bleiben würden.
Das Mandat hängt ja an der Person, und nicht an der Partei. D.h. die Parlamentarier würden weiterhin in den Parlamenten sitzen, wären aber fraktionslos.
Sie könnten sich dann andere Parteien suchen oder als fraktionslose Parlamentarier weitermachen
Das wollen wir ja eigentlich explizit nicht.
In Deutschland sind die Bundestags- und Landtagswahlen ja eigentlich gerade deshalb nicht zeitgleich, weil es so schwerer wird, „durchzuregieren“. Daher: Eine Partei, die auf Bundesebene gewählt wird und z.B. zu sehr nach der Macht greift kann vom Wähler in den nächsten vier Jahren bei den Landtagswahlen abgestraft werden, wodurch ein Bundesrat entsteht, der - wie in einem Zwei-Kammern-System üblich - die erste Kammer (also den Bundestag) zumindest ordentlich ausbremsen kann.
Das amerikanische System ist ja sogar explizit darauf ausgelegt („Mid-Terms“), dem Wähler während der Legislatur eines Präsidenten ein wenig seiner Macht nehmen zu können. Diesen Aspekt haben wir in Deutschland auch. Und der ginge vorerst verloren, wenn in fast allen (und vermutlich bis zu einem Verbotsurteil sogar in allen!) Bundesländern zeitgleich auch die Parlamente neu gewählt werden müssten.
Naja, das ist ja überhaupt der Punkt, an dem sich festmachen wird, ob die AfD verboten wird: Dazu muss die Partei als Ganzes(!) verfassungsfeindlich sein, sei es dadurch, dass sie selbst klar verfassungsfeindlich sind (Höcke und co.) oder dadurch, dass sie Verfassungsfeinde wie Höcke akzeptieren und in hohe Parteiämter hieven. Aber entweder die Gesamtpartei ist verfassungswidrig und kann verboten werden - oder eben nicht. Insofern ist der Unterschied zur SRP allenfalls, dass die SRP als Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten wurde und als solche Nachfolgeorganisation vom Tag ihrer Gründung an „illegal“ war, während die AfD erst im Laufe der Zeit immer radikaler wurde.
Wenn die AfD alle Mittel nutzt, die sie hat, um gegen diese Einstufung vorzugehen, könnte sie den Prozess zur endgültigen Entscheidung sehr lange hinauszögern. Aber die Stillhaltezusage gilt so weit ich weiß nur bis zur vorläufigen Entscheidung: Daher: Die AfD klagt aktuell nicht nur gegen die Einstufung als verfassungswidrig, sie klagt auch im einstweiligen Rechtsschutz dagegen, dass der Verfassungsschutz sie vor dem Urteil in der Hauptsache als Verfassungsfeindlich bezeichnen darf.
Das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz wird aber eben deutlich schneller sein. Und dort werden die Richter entweder der AfD Recht geben und sagen: „Okay, bis zum endgültigen Urteil muss der Verfassungsschutz stillhalten“ oder die Richter werden dem Verfassungsschutz Recht geben und sagen: „Auf Grundlage der gesammelten Daten darf die AfD auch schon vor dem endgültigen Urteil als aus der Sicht des Verfassungsschutzes verfassungswidrig bezeichnet werden“.
Siehe die oben zitierten Urteile zu bisherigen Parteiverbotsverfahren. Da war das BVerfG sehr, sehr deutlich und die Entscheidung lautete stets, dass mit einem Parteiverbot auch ein Mandatsverlust aller Abgeordneten einhergeht. Es ist natürlich möglich, dass das BVerfG jetzt, fast 70 Jahre später, eine andere Linie vertreten wird, aber die grundsätzliche Erwartung ist, dass es seiner alten Rechtsprechung treu bleiben wird.
Politisch entzaubern wird einer Merz-CDU nicht gelingen. Es ist ja nichtmal die Bereitschaft da, das anzugehen, was den Frust erzeugt. Unisono mit Teilen der afd-Wählerschaft „Ausländer raus“ zu brüllen und zu praktizieren wird nicht reichen.
Merz kann nicht anders und sein Nachfolger Spahn will gar nicht anders und wird liebend gern den Steigbügel halten.
Da bin ich ganz egoistisch und sehe lieber 10 Millionen Tränen ehemaliger afd-Wähler:innen als eine Zukunft unter der afd mit der dann „stärksten konventionellen Armee Europas.“
Wir haben für diese Phase in der Koalition die wahrscheinlich schlechtesten Leute an den Schalthebeln die zudem auch fortwährend gegen Springer und den inzwischen offensichtlich überforderten ÖRR ankämpfen müssen. Social Media sowieso.
Ganz viele Parteien wären total verunsichert, weil ihnen das Feindbild Nr.1 abhanden gekommen ist. Und so ein gemeinsames Feindbild schweisst auch über Parteigrenzen hinweg zusammen.