AfD Richterwahl in Bayern

Liebes Lage-Team,

die anstehende Ernennung von Rüdiger Imgart als ehrenamtlicher Verfassungsrichter durch CSU und Freie Wähler ist doch ein Lage Thema erster Güte. Findet auch medial kaum Beachtung:

Beste Grüße

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Wichtiges Thema, @vieuxrenard

Mehr zu den Hintergründen: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bayerisches-verfassungsgericht-csu-und-freie-waehler-stimmen-auch-fuer-afd-kandidaten-a-94fa3e29-4153-4a24-a292-73ac13a8a186?sara_ref=re-so-app-sh
Offenbar wird eine Liste en bloc abgestimmt.

Trotzdem echt bedenklich. Die AfD bringt immer mehr ihrer Leute an vielen sensoblen Stellen unseres Rechtsstaates unter.

Ja, aber „haben wir immer schon so gemacht“ und wehrhafte Demokratie passt halt nicht so richtig zusammen. Deswegen würde mich interessieren, ob das nicht anders geht.

Es mag kleinlich sein, aber an sich sind es nicht mehr Leute. In der letzten Legislatur wurde über die Wahl der AfD Kandidaten lediglich nicht berichtet oder diskutiert.

Aus deinem Link:

Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode 2018 waren die beiden von der AfD benannten Kandidaten ohne große Debatte gewählt worden. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter blieb in den darauffolgenden Jahren aus.

Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode 2018 waren die beiden von der AfD benannten Kandidaten ohne große Debatte gewählt worden. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter blieb in den darauffolgenden Jahren aus.

Das hab ich auch bei der Zeit gelesen und fand es krass. Wie ist das so lange unter dem Radar der bundesdeutschen Öffentlichkeit geblieben und wie zur Hölle konnte der bayrische Landtag es über 6(!) Jahre verpennen, eine solche Regelung zu verändern, die ein offensichtliches und unnötiges Einfallstor für Extremisten in die Judikative bietet und zudem die verbale Abgrenzung von Demokratiefeinden total unterminiert?

Die Änderung wäre doch nicht extrem schwierig gewesen, dann stimmt man halt nicht en bloc ab oder stimmt vorher drüber ab, ob man en bloc abstimmen soll oder oder oder. Eine formale Änderung mit großer Wirkung, jedenfalls den Informationen aus dem Artikel nach zu urteilen.

Damals war das auch kein Problem. Jetzt werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet. Und wenn die Grünen sich nicht beschwert hätten, wäre auch dieses Jahr nicht darüber diskutiert worden. Sie haben einen Änderungsantrag eingereicht. Der wird, da er von der Opposition kommt, natürlich wieder abgelehnt werden.
Vielleicht hilft die Berichterstattung aber, dass die Regierung einen eigenen Antrag macht.

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Genau das ist der Punkt. Aber in Bayern ist halt viel Identitätspolitik und heiße Luft.

Ich finde das aber fahrlässig und würde mich über die Hintergründe freuen. Zumal einer der Richter beim Sturm auf den Bundestag dabei war.

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Guten Abend, ich schreibe heute keinen Brief ;-), sondern habe nur eine kurze Frage: Wieso hat die Nachricht, dass der bayerische Landtag mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD zwei AfD-Kandidaten zu VERFASSUNGSRICHTERN gewählt hat, so wenig Aufsehen erregt???
Über eine „Würdigung“ mit dem Aufzeigen der Konsequenzen im wöchentlichen Podcast freue ich mich sehr! Macht weiter so! Viele Grüße aus Essen

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