AFD "Medien-Brandmauer"

Hi Ihr,

mir ist die RND Meldung Warum Rechtsextreme im belgischen Süden seit 30 Jahren scheitern in die time-line gespült worden und habe mit interesse gelesen, daß das vorgehen in Belgien rechts-konform ist, vgl. Cordon sanitaire médiatique – Wikipedia

Ist das eine Option für Deutschland, vor allem natürlich für die öffentlich Rechtlichen..?

Viele Grüße und einen wunderbaren start in ein hinreichen aufregendes 2026,

Ralf

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Spannend. Bestätigt eigentlich das, was man sich bei halbwegs aufmerksamer Beobachtung der Medienlandschaft selbst auch schon gedacht hat.

Ganz unten im Artikel steht so lapidar: “Das wallonische Modell ist einzigartig und taugt nur bedingt als Vorbild für Deutschland?” … Warum? Ja, Deutschland ist größer…aber warum noch?

Ansonsten finde ich, dass wir so ein Cordon sanitaire médiatique ruhig für alle politschen Livesendungen einführen könnten. Auf Desinformation und Lügen hat die AgD ja schon längst kein Monopol mehr…

Bin gespannt, ob hier eine Diskussion entsteht :slight_smile:

Sofern das hierzulande legal wäre, was ich zumindest hinterfrage, sollte man es so machen.

Einerseits halte ich die Hypothese, dass irgendwie alles der AgD nütze und die weidlich zelebrierte Opferrolle ihrer Vertreter der gesichert rechtsextremen Partei mehr Zulauf brächte, für unempirischen Unfug, andererseits bin ich nicht der Überzeugung, dass das viel dazu beitragen könnte, die Zustimmungswerte zur AgD zu verringern.

Der Ungeist ist längst aus der Flasche und die gesichert rechtsextreme AgD hat - zusammen mit einer Reihe Verbündeter - längst eine alternativmediale Parallelgesellschaft etabliert.

Warum sollte es nicht erlaubt sein, politische Livesendungen einige Minuten verzögert auszustrahlen?

“Das Prinzip ist klar: Parteien, die demokratische Werte verachten und sich rassistisch oder diskriminierend äußern oder den Holocaust leugnen, erhalten keine freie Sendezeit. 1999 bestätigte ein Gericht die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens.” (Zitat aus dem RND Artikel)

Ja, das gilt für Belgien. Aber die derzeitigen “Prüf” Proteste gehen in dieselbe Richtung und ich fände es nur logisch konsequent, nachgewiesenermaßen verfassungsfeindliche Parteien von der medialen Berichterstattung auszuschließen. Dazu müsste man den Fall halt mal vor ein Gericht bringen. Dass es funktionieren kann, zeigt ja das Beispiel aus der Wallonie. Man müsste einfach noch mehr darüber wissen.

Ansonsten, gebe ich dir recht, dass es wahrscheinlich schon zu spät ist. Aber es deswegen einfach weiterlaufen zu lassen…?

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Die juristische Kompetenz, die Legalität des ganzen im Bundesdeutschen Medienkontext einzuordnen ist ja in der Redaktion der Lage präsent :grinning_face: .

Ist es nicht letztlich ein Abwägungsprozess? Das Risiko einer weit verbreiteten Falschdarstellung eines Sachverhaltes gegen die Freiheit zur “Meinung”säußerung (wobei Meinung ja eigentlich was anderes als Falschdarstellung ist). Und letztlich können ja alles diese Falschdarstellungen nichgt mehr eingefangen werden, wenn die einmal in der Welt, d.h. im Internet sind. D.h. das medienrechtlich Instrument bleibt “Gegendarstellung” ist wirklkungslos.

Problematisch finde ich - und deswegen finde ich die Einschätzung der Belgischen Gerichte so spannend, das zu billigen - ist, dass die hier eine Pauschalverurteilung billigen und die Unschuldsvermutung (oder wohl besser “Ehrlichkeitsvermutung”) den Parteien einfach abgesprochen wird.

Bei etwas weitergehender Recherche habe ich herausgefunden, dass es explizit darum geht, Parteien auszuschließen, die offen rechtsextreme und demokratie- und verfassungsfeindliche Positionen vertreten. Das muss offenbar in jedem Einzelfall von der Redaktion sauber dokumentiert und belegt werden, bevor das umgesetzt werden kann. Von Pauschalverurteilung kann aus meiner Sicht keine Rede sein…Wo die Grenze zur Zensur liegt? :woman_shrugging:

Ich denke, dass Falschdarstellungen besonders leicht funktionieren, wenn man Aussagen nicht kontextualisiert oder in Talk Shows mit Zahlen jongliert wird, die niemand nachvollziehen kann. Dass das manchmal unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit läuft finde ich ohnehin problematisch…das gilt ausdrücklich für alle Teilnehmer des politischen Spektrums.

Ich fände es einfach mal spannend, wenn das juristisch bewertet würde (hat man bestimmt schonmal irgendwo gemacht)…eine faschistische, antidemokratische Regierung würde nicht eine Sekunde zögern, alle Rechtsmittel vollständig auszuschöpfen. Ist ja auf der anderen Seite des großen Teichs seit einiger Zeit gut zu beobachten.

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Ne, das sollte eigentlich nicht so sein. Die Logik dahinter: Die erste Bewertung muss eine inhaltliche der AfD sein. Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass es sich um eine verbotswürdige Gefahr für unser Grundgesetz handelt, muss es eingreifen. Grade dann, wen viele Leute diese Partei wählen. Es gibt kein Grundrecht, Demokratie und Menschenrechte abzuwählen, von daher dürfte das Wahlrecht der AfDlinge kein Gewicht bei der Frage haben, außer insofern, als das Gericht ja auch die “Potentialität” berücksichtigen will. Da fällt der Zuspruch der AfD aber eher als Argument für ein Verbot ins Gewicht, als dagegen.

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