AfD in Sachsen-Anhalt gesichert rechtsextrem

Ihr habt es sicher auch mitbekommen, der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem bezeichnet.

Sachsen-Anhalt: Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein - DER SPIEGEL

Jetzt die Fragen, die ich mir in der Lage wünschen würde:

  • Was bedeutet das konkret für den entsprechenden Verband?
  • Welche Massnahmen hat die wehrhafte Demokratie, um gegen ihre Feinde vorzugehen?
  • Wird mit solchen Labels die Wahrscheinlichkeit eines Verbotes grösser?

Hab ich auch schon als Thema vorgeschlagen. Vor ca. 2 Jahren wurde das über die AfD in Thüringen geurteilt. Heute ist sie stärker denn je, wie die gesamte AfD. Verstehe nicht ganz, was das bringen soll, wenn es der Partei letztendlich nur nützt.
Deren Wähler (gendern hier sinnlos, weils größtenteils wütende, frustrierte Männer sind) verstehen so ein VS Stempel vielmehr als Auszeichnung und Bestätigung, im Sinne von „Ja guck mal, da gibt es eine Partei, die den anderen gefährlich werden kann und dann soll sie politisch aus dem Weg geräumt werden. Die da oben wieder, von wegen Meinungsfreiheit!!“ blablabla.
Ronen Steinke hat in Deutschlandfunk Kultur tatsächlich ganz Interessantes dazu geschrieben. VS Entscheidungen seien immer politisch, da der VS dem Innenministerium unterstellt ist und teilweise bis ins Detail mitbestimmt wird von der Politik. Verfassungsschutz: Warum es falsch ist, die AfD zu beobachten

Beobachten schön und gut, aber hat in Thüringen auch nichts gebracht. Oder ich erwarte einfach zu viel, kann natürlich auch sein.

Mal davon abgesehen, dass ich nicht überzeugt bin, dass wir einen Inlandsgeheimdienst brauchen:

Den Vorwurf, es wäre politisch motiviert, könnte und sollte man dadurch aushebeln, dass die Datenbasis für die Entscheidung offengelegt wird. Kann ja alles nur Open Source Intelligence sein.

Ja, da finde ich bröckelt Ronen Steinkes Argumentation ein bisschen. Man könnte ihm ja stumpf entgegenhalten, dass sich eine Partei eben nicht verfassungsfeindlich äußern sollte, wenn sie nicht beobachtet werden will. Dann hätte das Innenministerium keine rechtliche Grundlage und der VS somit auch nicht. Verstehe nicht, warum er das nicht berücksichtigt. Die Entscheidung ist ja gut begründet und nicht aus der Luft gegriffen.

1 „Gefällt mir“

Dass die AfD verfassungsfeindlich ist, ist aber eigentlich allseits bekannt. Die ‚politische Entscheidung‘ scheint sich ja eher darum zu drehen, wie lange es dauert, bis Captain Obvious auch mal beim Verfassungsschutz vorbeischaut.

Normalerweise sollte u.a. die Folge davon sein, dass Parteimitgliedschaft und Beamtenstatus nur schwer miteinander vereinbar wären. Im Osten interessiert das aber die Behörden anscheinend kaum. Da befinden sich ja auch ganze CDU-Landesverbände im „Widerstand gegen das System“.

Gibt es nicht Gesetze, die Beamte verpflichten, gegen illegale Aktivitäten vorzugehen? Beispiel Legalitätsprinzip? Das klingt ja so, als hätten die Behörde losgelöst von gesetzlicher Grundlage die Wahl, ob sie so etwas weiter verfolgen oder einfach liegenlassen und niemand interessiert es. Letzteres kann in einem Rechtsstaat ja eigentlich nicht angehen.

Naja, dem Gesetz nach müssen Beamte „die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Da steht halt nicht wörtlich drin, unter welchen Bedingungen das nicht der Fall ist, so dass die zuständigen Aufsichtsstellen immer irgendeine Ausrede finden können, von „der Herr Meyer ist zwar Mitglied der AfD, aber im Dienst immer korrekt gewesen“ über „nicht alle AfD-Mitglieder sind rechtsextrem“ bis hin zu „die AfD ist keine verbotene Partei“.

Aber beißt sich das nicht mit dem Umstand, dass diese Beamten in einer extremistischen Partei sind?

Ja, eigentlich schon. Aber es gibt eben keine Konsequenzen für diejenigen, die diese Verfahren nicht führen (wollen).

Was bringt denn dann so ein VS Frühwarnsystem überhaupt, wenn es von einzelnen Verantwortlichen einfach ignoriert werden kann und die Partei immer stärker wird?

Nun ein weiterer Landesverband. Mir stellt sich die Frage, ob das überhaupt irgendwelche Konsequenzen für Thüringen hatte? Die Partei ist stärker denn je und mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Beamter, der ja der Verfassungstreue verpflichtet ist, seines Amtes durch ein Disziplinarverfahren enthoben wurde. Politische Immunität? Ich weiß es nicht.
Gibt es im Grundgesetz nicht auch einen §18, welcher erklärt, dass man seine Grundrechte auch verwirken kann? Was nutzt dieses VS Frühwarnsystem, wenn die Partei dennoch immer stärker wird?

1 „Gefällt mir“