Die Beteiligten dürfen die Akten einsehen, sofern hierfür ein nötiges Interesse besteht.
Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akten wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Dem steht entgegen das Recht des Bundes
Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen, kann die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die Vorlage von Urkunden oder Akten, die Übermittlung der elektronischen Dokumente und die Erteilung der Auskünfte verweigern.
Insbesondere wenn Teile geschwärzt werden können, die ein Geheimnis schützen, damit aber keine nötigen Informationen verloren gehen, ist der Staat auf der sicheren Seite.
Ich habe den Koalitionsvertrag schon nur überflogen.
Und sofern man dafür bei Cicero ein Abo abschließen muss, hat sich das eh erledigt.
Nachtrag: ich bin keineswegs gegen die Veröffentlichung. Die hat Dobrindt auch angekündigt. Allerdings im gleichen Atemzug eine Prüfung, ob Teile geschwärzt werden müssen.
Ich glaube, beim Inhalt gibt es hier einfach keinen Diskussionsgrundlage. Also sollen wir uns alle auf die Schulter klopfen und sagen: „Jau, sagen wir doch schon seit Jahren!“? Oder behauptet hier ernsthaft jemand, die AfD sei nicht rechtsextrem oder aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes gehe nicht hinreichend hervor, dass die AfD rechtsextrem ist?
Insofern ist das nicht wirklich erstaunlich.
Ich wage zu behaupten, dass es nicht das Ziel des Cicero oder gar Nius war, uns vor Augen zu führen, wie Rechtsextrem die AfD ist… beide Medien sprechen ja selbst davon, dass sie eine „kritische Öffentlichkeit“ herstellen wollen - und eine „kritische Öffentlichkeit“ ist per Definition schon eine Öffentlichkeit, die das staatliche Handeln mit Argwohn betrachtet (also das Gegenstück zu einer gleichgeschalteten Öffentlichkeit, in der ein Angriffskrieg nur „militärische Spezialoperation“ genannt und mit keinem Wort kritisiert werden darf )
Und wenn es darum geht, einzuschätzen, was für das Ziel eines erfolgreichen AfD-Verbotsverfahrens oder einer erfolgreichen Erklärung, dass die AfD eine „verfassungsfeindliche Partei“ ist, förderlich ist, vertraue ich eher dem Bundesinnenministerium und „Frag den Staat“ (die bewusst nur Auszüge veröffentlich haben) als Rechts- und Rechtsaußen-Medien wie Cicero und Nius… Nius steht inhaltlich ganz klar auf der Seite der AfD und nicht auf der Seite jener, die die AfD scheitern sehen wollen. Wenn ausgerechnet Nius das Ding daher veröffentlich ist es nachvollziehbar, dass man das wiederum sehr kritisch betrachten muss…
Leider ist es mir nicht möglich zu beweisen, dass etwas nicht existiert. Aber du kannst sicher konkrete Stellen aus dem Geheimbericht zitieren, die deine These untermauern.
Welche Information sollte deiner Meinung nach konkret geschwärzt werden?
An welcher Stelle wird ein Informant oder Whistleblower durch die Veröffentlichung konkret, nicht abstrakt, gefährdet?
Warum reicht eine abstrakte Gefährdung nicht aus? Die würde bei anderen Geheimdienst-Sachen und selbst bei militärischen Operationen (man denke an die Helfer in Afghanistan) i.d.R. auch ausreichen.
Es geht doch eher um eine generelle Diskussion:
Wer soll entscheiden dürfen, ob und wann solche Gutachten veröffentlicht werden? Wenn wir unseren Institutionen vertrauen, sollte diese Entscheidung Behörden und Gerichten (die über Klagen entscheiden) verbleiben. Es ist in jedem Fall problematisch, wenn diese Entscheidung ein einzelner, nicht befugter Mitarbeiter trifft („Leak“) und dann ein Kampfblatt wie Nius die Entscheidung trifft, das Ganze komplett zu veröffentlichen.
Also unabhängig vom Inhalt ist hier etwas massiv schief gelaufen. So lange nicht der ernsthafte Vorwurf staatlicher Vertuschung im Raum steht (und das war nicht der Fall!) gibt es keine Berechtigung für „Whistleblower“, Dokumente vorzeitig zu leaken, wenn die Behörden davon ausgehen, dass das deren Arbeit erschwert.
Weil hier und im Netz das Narrativ aufrecht gehalten wird, mit der Veröffentlichung werden konkret Informanten gefährdet, weil ihre Namen im Bericht auftauchen oder einfach zu ermitteln seien. Die Analogie der Gefährdung von afghanischen Helfern ist genau das, was ich meine. Wenn es eine solche Stelle im Text gibt, fordere ich Belege, ich kann sie nämlich nicht finden.
Ähnlich wie bei Wikileaks Gründer Assange wird nicht über das konkrete Papier diskutiert, sondern ein Schuldiger wird ausgemacht (Nius, Cicero) und soll nun büßen (let’s shoot the messenger).
Nein, ich werde dir hier nichts liefern. Wozu auch? Ich halte es für wichtig, hier vorbeugend zu handeln und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Ich habe mich jetzt mal ein wenig durch die Quellenangaben im Bericht geklickt und habe auch den Eindruck, dass hier „aus Prinzip“ eine Debatte geführt wird, die eher eine Phantomdebatte ist: Zumindest in den Abschnitten, die ich gesichtet habe, sind fast alle Quellen entweder Gerichtsurteile oder offizielle Verlautbarungen der AfD bzw. von AfD-Politikern, größtenteils im Internet oder auf Social-Media-Kanälen. Lediglich bei den Facebook- und Telegram-Quellen ist nicht immer klar, ob die entsprechenden Posts öffentlich waren oder nur für bestimmte Personen sichtbar - aber sollte das wirklich ein Grund sein, die Zitate nicht zu veröffentlichen? Zumal da als Quellenangabe nur etwas steht wie „Hans Maier, Facebook-Post vom 1. Januar 2024“ - also kein Profilname, keine URL.
Ich hab einfach einen Link angeklickt. Inwiefern „schmeiße“ ich dem Betreiber „Geld in den Rachen“, wenn ich ein PDF von deren Webserver herunterlade?
[Kleiner Tip: Ich bin erst durch den Eröffnungspost überhaupt auf den Leak aufmerksam geworden und habe da auch eine Quelle gefunden, wo ich das 1.117-seitige PDF einfach herunterladen konnte]
Falls der Link zu den 17 Seiten führte, die die Zeit bekam und frag den Staat veröffentlichte: die hat der Verfassungsschutz selbst freigegeben, enthält also bewusst ungefährliches Material.
Edit: T-Online hat den Link zur ersten Hälfte des Gutachtens veröffentlicht:
Bei Nius lässt sich der komplette Bericht ohne Paywall herunterladen. Ich persönlich finde ihn ziemlich heftig. Dabei geht es mir selbst weniger um das Thema „Das wissen wir doch schon seit Jahren!“ (denn das ist mir vollkommen klar und bewusst). Mir geht es darum, dass selbst diejenigen, die seit Jahren „wissen“, dass die AfD rechtsextrem ist, das in so einem Umfang bestimmt noch nicht mit belegten Aussagen präsentiert bekommen haben. Von daher bin ich wirklich an einer sinnvollen Analyse interessiert.
Ganz gutes Argument für eine spätere „bereinigte“ Veröffentlichung: Es finden sich in dem Gutachten einige Menschen mit vollem Namen, die in der Presseberichterstattung bissher stehts ohne Namensnennung erwähnt wurden. Deren Persönlichkeitsrechte sind mit der Veröffentlichung natürlich verletzt, denke ich. Tut mir nicht besonders leid, sollte aber nicht passieren. Hat in der Abwägung zur schnellen Veröffentlichung die „Journalisten“ bei Nius aber erkennbar nicht interessiert.
Vor allem den Teil, was nicht im Gutachten erwähnt wird finde ich wichtig. Hier scheinen einige Punkte ausgelassen worden zu sein, die öffentlich bekannt sind.
Kontakte zu Geheimdiensten von Russland und China - weil ggf. noch nicht bewiesen
Spionage für China - weil ggf. noch nicht bewiesen
Ausländische Einflüsse, Vernetzung, Kontakt und Verstrickung von Gruppen und Gruppierungen mit Gewaltbereitschaft
Spendenaffäre Alice Weidel (Einfluss Ausland)
Jüngste Entwicklungen wie die Unterstützung von Musk und der Trump Administration wären ggf. auch noch zu ergänzen.
Der Vorteil an der Veröffentlichung des Gutachtens ist hoffentlich, dass die Auseinandersetzung mit den rechtsextremen Erscheinungen in der AfD endlich konkreter wird. Dass auch die Presse zu dem Thema Handfesteres als ihre üblichen abstrakten Hinweise auf die Einstufungen durch den Verfassungsschutz. Ich habe das Gutachten nicht gelesen. Aber es scheint ja ein konkretes erhärtetes Bild einer rechtsextremen Vereinigung zu zeichnen.
Ich empfand die AfD als Partei nie als rechtsextrem oder gar rechtsradikal, sondern als einen Haufen neoliberaler rückwärts gewandter Opportunisten und Demagogen, denen einfach jedes Mittel recht ist, das System, in dem sie agieren zu melken und gleichzeitig zu sabotieren. Die rechte Propaganda erschien mir da immer nur als Mittel zum Zweck. Das bringt halt Punkte bei bestimmten Millieus. Da geht es halt um Stimmen und Stimmung.
Bisher konnte mich nichts von was anderem überzeugen. Das Gutachten enthält vielleicht diese Infos.
Mich überzeugt das nicht. „[…] rechte Propaganda […] als Mittel zum Zweck. Das bringt halt Punkte bei bestimmten Millieus.“ → Das wäre etwas, was ich bspw. bei der CDU sehen würde. Und zwar ganz besonders während der Bundestagswahl, als in erster Linie CDU/CSU versucht haben, AfD-Wähler zu sich zu holen, indem sie AfD-Sprech und -Themen übernommen haben. Auf diesen Irrweg ist ja leider sogar Robert Habeck in letzter Minute aufgesprungen.
Wer sich aber mal live in die AfD-Parteitage reinschaltet und/oder sich Aufzeichnungen entsprechender Veranstaltungen anschaut, kann doch nicht allen ernstes behaupten, das sei bloß Propaganda als Mittel zum Zweck. Dass die Hauptakteure sich einer extremen und radikalen Sprechweise und entsprechender Inhalte bedienen sollte doch mittlerweile klar sein und angenommen, es wäre „nur“ Propaganda (was schlimm genug wäre): Was wäre die Schlussfolgerung daraus? Die schauspielern alle nur und sind in Wahrheit blütenreine Demokraten, die für alle (!) nur das Beste wollen?
Wie naiv kann man bitte sein?
Ich bleibe bei meiner Duck-Test-Metapher: „If it looks like a duck, swims like a duck, and quacks like a duck, then it probably is a duck.“ Die entsprechenden Begriffe zu ersetzen, schafft jeder selbst.
„Hier“ bedeutet in diesem Kontext: Auf meinem PC. Verlinken geht da leider nicht und ich plane nicht, das Dokument in meinem Namen erneut zu veröffentlichen. Für alle, die das aber interessiert: Entweder unter Linux oder unter Windows - insofern mal dort WSL2 installiert hat in der Ubuntu-Konsole - folgendes eingeben:
sudo apt install ocrmypdf
ocrmypdf -l deu Gutachten_BfV_AfD4.pdf Gutachten_BfV_AfD4_textbasiert.pdf
Im Anschluss hat man ein neues PDF, das mittels OCR ergänzt wurde und weitestgehend durchsuchbar ist.