Änderungen am Streikrecht

Angestoßen durch den Tagesschau Artikel über eine mögliche Änderung des Streikrechts nach den GDL Streiks.
Ich finde die Aussicht auf eine Einschränkung des Streikrechts sehr beunruhigend. Der Artikel ist diesbezüglich sehr einseitig und präsentiert die Meinungen von der Bahn, Volker Wissingen und Fahrgastverbänden.
Außerdem werden Streiks in kritischer Infrastruktur angesprochen und deren Risiken. Das Lokführer bis zur Privatisierung der Bahn verbeamtet wurden und damit dieses Risiko nicht vorhanden war, wird außer acht gelassen. Mich stört die derzeitige Kritik an den Streiks, vor allem stört mich hier aber das der Fehler der Privatisierung der Bahn durch einen weiteren Fehler verschlimmbessert werden könnte.

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Ich finde es auch beunruhigend und leider ist es nichts Neues, dass es immer wieder genau dann Forderungen nach einer weiteren Einschränkung des Streikrechts gibts, wenn gerade Streiks stattfinden, die aus Sich der Streikenden erfolgreich zu verlaufen scheinen. Das Verhalten des Verkehrsministers beim GDL-Streik ist ohnehin unterirdisch. Ich hoffe, dass ihn mal irgendwann jemand dran erinnert, dass er einen Amtseid zum Wohle der deutschen Bevölkerung und nicht des DB-Managements geleistet hat.
Andererseits bin ich positiv erstaunt darüber, wie viele Menschen (auch Pendler) nach wie vor Verständnis für die Hartnäckigkeit der GDL haben. Deren Argument, dass Arbeitgeber mit ihren Arbeitsbedingungen gerade in so wichtigen Berufen deutlich attraktiver werden müssen, scheint vielfach zu überzeugen.

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Ich finde das gehabe auch einigermaßen befremdlich, glaube aber, dass das in erster Linie heiße Luft ist. Eine ernsthafte Einschränkung der Streikrechts ist schon durch Artikel 9 Absatz 3 GG praktisch unmöglich, solange die betroffenen Berufsgruppen nicht verbeamtet sind. Ich habe meine Zweifel, ob das Verfassungsgericht die Bahn als so essentielle Infrastruktur einstufen würde, dass darum eine ganze Berufsgruppe in ihrem Streikrecht eingeschränkt wird.

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Das stimmt finde ich nicht ganz. Es gab ja durchaus schon ernsthafte Versuche, das Streikrecht einzuschränken, etwa das Tarifeinheitsgesetz, das eine ziemlich direkte Reaktion auf einen GDL-Streik war und die GDL zugunsten der sehr viel kompromissbereiteren EVG ausbremsen sollte. Zum Glück hat das aber nicht geklappt - u. a. aufgrund des in der Verfassung verankerten Streikrechts. Insofern hast du da an diesem Punkt recht.