Änderung des Klimaschutzgesetzes (LdN 379)

Moin,
ich höre gerade die letzte Folge und habe eine kleine Frage: wenn gegen das neue Klimaschutzgesetz geklagt wird, wird dann auch gegen die „positiven“ Änderungen (Verbindlichkeiten bis 2040 und Solaränderungen) geklagt?
Ich vermute es wird dann gegen das gesamte Gesetz geklagt, bin mir allerdings nicht sicher…
Lustig wäre es, wenn dann nur der Wissing sich was überlegen muss und die „guten“ Maßnahmen trotzdem bestehen xd.

Wenn ich es in der neuen Lage richtig verstanden habe, bleibt die Regelung „Verpflichtung bis 2040“ auch bei festgestellter Verfassungswidrigkeit bestehen, weil diese schon vor der Änderung im Klimaschutzgesetz stand. (Es geht in der Lage um das Verschweigen dieser Tatsache im Hintergrund-Infopapier für die Fraktionen.)

Das Solarpaket steht natürlich noch nicht im alten Klimaschutzgesetz. Deine Frage bleibt also bestehen.

Ulf @vieuxrenard wird übrigens bzgl. Klimaschutzgesetz-Änderung zitiert:
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