Guten Tag liebe Community,
ich bin auf der Suche nach einer Quelle, welche Abstimmung im Bundestag auflistet, bei denen die Fraktionsdisziplin aufgehoben wurde.
Was habe ich vor?
Ich studiere Politikwissenschaft und will eine Masterarbeit zu dem Thema schreiben. Thema und Fragestellung stehen noch nicht genau fest. Zunächst will ich mir einen Überblick verschaffen und auf dieser Basis das Thema weiter eingrenzen. Da ich bei meiner Recherche bisher nicht fündig geworden bin und in der LdN-Community viele kluge, politisch interessierte und hilfsbereite Menschen vermute, setzte ich nun auf Schwarmintelligenz, um mein Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Weshalb gestaltet sich die Recherche so schwierig?
Ich habe Kontakt mit dem Bundestag aufgenommen und mir wurde mitgeteilt, dass keine diesbezüglich keine Datenbank existiert. Dies hat einen einfachen Grund: Bei der Fraktionsdisziplin handelt es sich um eine informelle Regelung. Wird die Fraktionsdisziplin ausgesetzt, so handelt es sich auch hierbei um eine Absprache, welche ohne formelle Regelung auskommt. Es gibt hierfür somit kein festgelegtes Verfahren. Offenbar gibt es auch wenig Forschung zu diesem Thema. Ich konnte bei meiner Online-Recherche und mit Hilfe des Bibliothekssuchmaschine zumindest keine empirischen Untersuchungen oder Auflistungen solcher Abstimmungen finden.
Was hat es mit der Fraktionsdisziplin auf sich?
Fraktionsdisziplin (alternative Formulierung: Fraktionszwang) beschreibt das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten in deutschen Parlamenten. Diese stimmen in der Regel geschlossen als Fraktion ab. Es kommt nur selten vor, dass einzelne Abgeordnete sich bei Abstimmungen gegen ihre eigene Fraktion stellen.
Gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG gilt der Grundsatz des freien Mandates. Demnach sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Jegliche Maßnahmen, durch die Abgeordnete zu einer bestimmten Entscheidung gezwungen werden, sind demnach unzulässig. Ein „Fraktionszwang“ in diesem Sinne besteht somit nicht.
Es existiert jedoch die sogenannte Fraktionsdisziplin, welche die freiwillige Entscheidung der Abgeordneten, sich dem Mehrheitswillen der Fraktion unterzuordnen darstellt. Diese ist zulässig und auch notwendig, um eine effektive Durchsetzung der politischen Zielsetzung der Fraktion zu gewährleisten. Bei ethnisch-moralisch schwierigen oder politisch grundsätzlichen Fragen oder Entscheidungen kommt es allerdings vor, dass die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird, etwa beim Hauptstadtbeschluss 1991, bei der bei dem Gesetz über die Patientenverfügung 2009 oder der Abstimmung über die Ehe für alle 2017.
I Need You!
Kennst Du eine Quelle, wo derartige Abstimmungen aufgelistet sind oder Forschung zu dem Thema? Hast Du eine Idee, wie ich bei meiner Recherche fündig werden könnte? Über Hinweise und Tipps bin ich sehr dankbar!
Liebe Grüße,
Paul Jakob