In den Ausweisungsverfügungen, die der taz vorliegen, werden den vier Personen keine konkreten Taten vorgeworfen. Es wird lediglich vermutet, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. Zudem werden sie beschuldigt, die Hamas zu unterstützen sowie antisemitische oder israelfeindliche Parolen gerufen zu haben. Beweise liegen nicht vor.
Offenbar hat die Innensenatsverwaltung hier also noch nicht mal wirklich Bezug zu dem laufendem Verfahren wegen der Besetzung der FU genommen. Leider macht es das mMn erst recht zu einem Akt behördlicher Willkür und nährt den Verdacht, dass die Ausweisung politisch motiviert ist.
Danke für die zusätzliche Quelle (die ich jetzt noch nicht gelesen habe, mich daher nicht zum Inhalt äußern kann.)
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich Informationen habe darüber, was genau geschehen ist. Weswegen ich mich in die Diskussion eingeschaltet habe, war, dass ich bemerkt habe, dass im Threadtitel etwas steht, was im Artikel nicht steht, und der Meinung bin, dass wir hier im Forum keine Fake news (à la „wegen Teilnahme an einer harmloser Demo abschieben“) verbreiten sollten.
Wenn sich nun nachträglich herausstellt, dass die eine oder die andere LEA-Seite recht hatte (denn dass beide recht hatten, ist logisch nicht möglich), spricht es dann aus deiner Sicht dafür, vor Erhalt der neuen Informationen über Rechtsbeugung oder auch berechtigtes Vorgehen Aussagen zu treffen?
Ja, möglicherweise nährt der TAZ-Artikel den Verdacht, es könnte behördliche Willkür bestehen (werde ich ja dann sehen, wenn ich zum Lesen komme), aber was lernen wir daraus für die Diskussion? Möglichst früh spekulieren, weil bei einem schwebenden Verfahren die eine Seite 50 % Chancen hat, sich zu bestätigen? (Wobei es in vielen Fällen auch weder – noch sein kann, aber egal.)
Ich ziehe es für meine Person vor, in dem unbefriedigenden Schwebezustand der Ungewissheit zu bleiben, statt mich innerlich festzulegen darauf, ob die eine oder die andere Seite recht hat, solange ich keine belastbaren Informationen habe. Das ist zwar unangenehm, scheint mir aber gerechter zu sein als eine Vorverurteilung.
Und so viel.
Das wollte ich auch nicht unterstellen, sondern nur die Faktenlage verbessern, die, wie du ja gesagt hast, anfangs etwas dünn war. edit: Da hätte ich wohl einen größeren Textteil von dir zitieren sollen, damit das besser zu erkennen ist, mein Fehler.
Faktisch bietet der taz-Artikel nicht wirklich Neues. Er wirkt im Wesentlichen wie von dem Intercept-Artikel abgeschrieben. Auch er behauptet in m. E. verharmlosender Weise, dass es um die „Teilnahme an Protesten“ gehe und zitiert den Verteidiger. Neu ist die Bewertung des Politikers der Linken, der das Ganze als politisch motiviert ansieht. Die Darstellung im Tagespiegel war deutlich detaillierter und differenzierter. Beispielsweise zitiert die taz ebenso die Reaktion der betroffenen Personen. Anders als der Tagesspiel zitiert sie allerdings nicht deren Spruch „Von Gaza bis Berlin geht der Kampf weiter“. Ich weiß nicht, was damit gemeint sein soll, wenn nicht eine Solidarisierung mit jenen, die in Gaza kämpfen - also im Wesentlichen mit der Hamas.
Ich habe von der (geplanten) Abschiebung von EU-Bürgern wegen diversen Anschuldigungen im Rahmen von Demonstrationen zum Thema Gazakrieg gelesen (Ausweisung von Palästina-Aktivisten wohl rechtswidrig).
Da ihr ja über die Themen Antisemitismusdefinition, „Staatsräson“ und deren juristischen Folgen schon geredet habt, würde mich eine Aufarbeitung und Einordnung dieser konkreten Fälle interessieren.
Das ist das Schöne an einem funktionierenden Rechtsstaat:
Man kann sich erfolgreich gegen unrechtes Behördenhandeln wehren und die Gerichte korrigieren es. Das Gericht hat auch einen Großteil der Argumentationen aus diesem Thread diskutiert.