491 Anonyme Meinungsfreiheit

Das Problem der asozialen Meien liegt in der Flut von teilweise beleidigenden und strafrechtlich relevanten Postings, die dann verbreitet werden. Viele davon werden anonym abgegeben.

Es würde doch die Situation deutlich vereinfachen, wenn eine Registrierungspflicht bei allen Portalen eingfeührt wird, auf denen Kommentare veröffentlicht werden können. Damit würde auch das Problem von Altersbeschränkungen (z.B. keine asozialen Medien für Kinder).
Zudem würden auch viele vor einem Posting über den Inhalt des Geschriebenen noch einmal nachdenken. Das würde die Qualität der Nachrichten auch deutlich erhöhen.

Art. 5 Abs. 1GG sagt hierzu: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Daher ist das Recht auf anaonyme Meinungsäußerung nicht von der Verfassung gedeckt.

Welche juristischen Argumente können dafür herangeführt werden, das Art. 5 GG auch die anonyme Meinungsäußerung gewährleistet?

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Nach geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung umfaßt das Recht, seine Meinung „frei zu äußern und zu verbreiten“ auch das Recht auf anonyme Meinungsäußerung. Siehe zum Beispiel die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten „Spickmich“ Fall von 2009 [1]. Da heißt es unter Ziffer 38:

Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.

[1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2008/VI_ZR_196-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Zustimmung - auch hier im Forum wäre das ein begrüßenswerter Vorschlag.

Ich lass den Link mal hier: Klarnamenpflicht: Wir alle brauchen anonyme Orte im Netz - netzpolitik.org

TL;DR: Netzpolitik.org kommt zum Schluss, dass eine Klarnamenpflicht im Netz fundamentale Grundrechte bedrohen und insbesondere marginalisierte Gruppen gefährden würde.

Und älter, aber nicht weniger relevant heute, der Vortrag von Glenn Greenwald: Why privacy matters: https://www.youtube.com/watch?v=pcSlowAhvUk

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Hier müssen wir erstmal zwei Dinge grundsätzlich unterscheinen:

Anonyme Meinungsäußerung ist die Möglichkeit, die Meinung zu äußern, ohne dass es irgendeine Möglichkeit der staatlichen oder sonstigen Rückverfolgung gibt.

Synonyme Meinungsäußerung ist die Möglichkeit, die Meinung zu äußern, ohne dass andere wissen, welcher konkret identifizierbaren Person diese Meinung zuzuordnen ist, jedoch kann die Synonymität aufgehoben werden.

Faktisch haben wir schon durch die Infrastruktur (IP-Zuordnung) grundsätzlich nur eine synonyme Meinungsäußerung im Netz, da die Anbieter zwar nicht verpflichtet sind, IP-Daten zu speichern (wie es ja oft von der Politik gefordert wurde), es ihnen aber erlaubt ist, IP-Daten zu speichern - derjenige, der seine Meinung äußert, also ohnehin nur über die Nutzung von VPN-Tunneln und ähnlichen Instrumenten sicher sein kann, „anonym“ zu sein.

Auch heute schon steht es Betreibern von Websites offen, für ihre Nutzer eine Identifikationspflicht zu fordern. Macht halt niemand, weil das für die meisten Diskussionsplattformen der sichere Weg in den Konkurs wäre.

Meine persönliche Position:
Ich bin deutlich gegen jede Form einer Klarnamenpflicht, daher einer Pflicht, unter seinem bürgerlichen Namen auftreten zu müssen. Denn diese schränkt die Meinungsfreiheit definitiv maßgeblich ein, weil viele Menschen natürlich Positionen vertreten (und auch vertreten dürfen!), die sie nicht öffentlich vertreten würden. Das würde mit einer Klarnamenpflicht unmöglich.

Ich bin eher unentschlossen bei der Frage, ob man Unternehmen verpflichten sollte, die Identität ihrer Nutzer zu klären und damit die Möglichkeit zu haben, bei strafrechtlich relevanten Verhalten (oder Cheating in Online-Spielen…) klare Konsequenzen wie z.B. den Ausschluss von der Plattform durchsetzen zu können (und schwere Straftaten den Behörden zu melden). Diese Pflicht müsste natürlich mit maßgeblichen Einschränkungen einhergehen, um einen Missbrauch vorzubeugen. Zum Beispiel dürften diese Daten nur verschlüsselt gespeichert werden und müssten auch auf eine Weise gespeichert bzw. archiviert werden, die gewährleistet, dass jeder Zugriff auf diese Daten durch Mitarbeiter nachvollziehbar ist und nur in ganz spezifischen Fällen auf diese Daten zugegriffen werden darf - sonst wäre das Missbrauchsrisiko zu groß.

Im Falle eines Forums wie diesem hier hätten also die Betreiber die Möglichkeit, im Falle strafrechtlicher Posts den Schreiber zu de-anonymisieren und Nutzer, die mehrfach unerwünschtes Verhalten zeigen, dauerhaft zu sperren. Eine Registrierung wäre in diesem Fall wohl nur mit dem ePerso möglich.

Dazu muss man aber sagen, dass sowas in Südkorea versucht wurde und dort gescheitert ist. In Südkorea war es schon immer so, dass man sich zur Teilnahme an kompetitiven Online-Spielen mit der RRN (quasi die Personalausweisnummer) registrieren musste - und das finde ich gut und richtig, weil das die einzige Möglichkeit ist, effektiv gegen Cheater vorzugehen. Eine Ausweitung auf Diskussionsplattformen ist jedoch schon daran gescheitert, dass Google und YouTube da nicht mitgespielt haben, siehe den Artikel hier:

Insofern bliebe auch für Deutschland die Frage, ob man eine Registrierungspflicht gegenüber den großen Playern wie YouTube, TikTok, Instagram oder X durchsetzen könnte. Vermutlich eher nicht, es würde auch hier zu viele Wege geben, die Regelung zu umgehen. Also bliebe die Regelung nur für deutsche Betreiber wirklich relevant, was ein Wettbewerbsnachteil wäre.

Einerseits fände ich es in Ordnung, wenn Betreiber von Diskussionsforen in der Lage wären, Störenfriede tatsächlich dauerhaft ausschließen und effektiv gegen Straftaten vorgehen zu können, andererseits sprechen sehr viele gute Gründe - vor allem mangelnde Durchsetzbarkeit und das hohe Missbrauchsrisiko - auch dagegen. Ich glaube daher nicht, dass das eine realistische Option ist.

(aber die Pflicht zur Klarnamenregistrierung für kompetitive Online-Spiele unterstütze ich weiterhin, auch wenn viele das nicht verstehen werden. Aber stellt euch einfach vor, euer Hobby könnte durch andere komplett sabotiert werden und euch den Spaß an eurem Hobby nehmen. Das ist exakt das, was Cheater mit dem Hobby Online-Gaming tun. Ich wäre jedenfalls willens, mich mit meinem echten Namen zu registrieren, wenn dafür effektiv gegen Cheater vorgegangen werden könnte… und das scheint in Südkorea auch zu funktionieren…)

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Das mit den cheatern wäre weniger ein Problem wenn effektiv gebannt würde und dafür reicht es ja den Account zu bannen. Leute die dumm cheaten sollten allein durch passende Algorithmen leicht zu erkennen sein. Warum da nicht effektiver gegen vorgegangen wird, was weiß ich. Also eine solche Pflicht auf der Grundlage das Firmen nur zu Faul sind ihren Job richtig zu machen finde ich schwierig.

Wie ist es mit Mastodon? Wenn will man den dort wie in die Pflicht nehmen? Es ist ja keine Firma die dort agiert und jeder kann einen Server dafür sonst wo auf der Welt aufsetzen. Und ich denke die Benutzung von VPNs wird schlagartig hochgehen, sollte es je eine Deutsche/EU Pflicht zur Registrierung mit Klarnamen oder dem Perso kommen. Ab dem Punkt ist es doch dann so, das man wieder nur die damit gängelt die sich nicht damit beschäftigen. Wo ist dann also der Mehrwert?

PS: Gerade mal nachgelesen. Auch in Südkorea wäre es ohne Probleme möglich bei z.b. Battlefield zu cheaten :person_shrugging: Internationale Accounts benötigen keine Registrierung mit der persönlichen Identifikationsnummer.

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Ich glaube, du meinst pseudonym.

Wir wissen, dass solche Daten wenn sie existieren immer auch missbraucht werden. Siehe zum Beispiel Snowdens Berichte über NSA-Agenten die auch gerne mal aus Spaß in mitgeschnittene Kommunikation reingeschaut haben und die intern geteilt haben, oder den regelmäßigen Missbrauch zB des Melderegisters und anderer Polizeiprogramme durch Polizeibeamte. Auch Zugriffsprotokolle/-logs und -beschränkungen führen offensichtlich nicht dazu, dass dieser Missbrauch vollständig unterbunden werden kann. Wieso sollte es hier besser laufen? Dazu kommt die potentielle AfD Landesregierung. Soll die Landespolizei dort wirklich Zugriff auf die Klarnamen hinter Internetkommunikation haben?

Eine Verschlüsselung durch die Anbieter ist in diesem Fall auch nicht die Lösung, da es ja explizit darum geht, dass die Anbieter die Möglichkeit haben sollen, die Pseudonymität aufzulösen und eine Identifikation durchzuführen. Eine Verschlüsselung ist daher lediglich ein Schutz bei Datenlecks etc.

„Nur in ganz spezifischen Fällen“ - Man kennt es: Die Pseudonymität wird selbstverständlich nur für Terrorismus und Mord aufgehoben, bis es dann 10 Jahre später auf „schwere Straftaten“ ausgeweitet wird, nochmal 5 Jahre später dann Drogenkriminalität und Meinungsdelikte allgemein dazu kommen und es am Ende irgendwann regelmäßig eingesetzt wird. Mir ist bewusst, dass Dammbruch/„slippery slope“-Argumente für sich allein genommen ein argumentativer Fehlschluss sind. Man kann aber in der deutschen Geschichte ganz konkret sehen, wie dieses Muster wiederholt auftrat, wenn es um die Ausweitung von Befugnissen für Sicherheitsbehörden geht.

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Wäre das auch ein begrüßenswerter Vorschlag für Demonstrationen?
Wir kennen das z.B. von der IAA, wo grundlos Demonstranten eingekesselt und dann die Personalien festgestellt wurden. Auf der anderen Seite würde sich vielleicht mancher überlegen, ob er eine rechte Demo besucht, wenn der Veranstalter die Liste aller Teilnehmer einreichen müsste.

Die Frage ist doch, ob es der Debatte gut tun würde, wenn sich jeder vorher überlegen würde, ob er diese Meinung auch öffentlich vertreten würde.

Andererseits ist der nach rechts driftende Onkel bei der Familienfeier genauso öffentlich. Vielleicht ist es eine heilende Erkenntnis sich vorzustellen, dass die beiden Accounts, die sich gegenseitig über irgendwas hochjazzen, zwei 14 jährige sind und nicht „Mitte der Gesellschaft“.

Sowas passiert wenn man um 4 Uhr Nachts Beiträge schreibt :smiley:

Darum geht es aber eben nicht.
Stell dir vor, du bist z.B. Homosexuell oder Trans und willst dich mit Gleichgesinnten austauschen? Was würde eine Klarnamenpflicht hier bedeuten?
Stell dir vor, du bist Mitarbeiter bei Caritas oder Diakonie und willst über sehr umstrittene Themen wie Abtreibung diskutieren und dabei einen liberalen Standpunkt vertreten. Oder über Religionsfreiheit. Oder auch nur den Nahost-Konflikt.

Es würden sich viele Menschen nicht mehr trauen, völlig legitime Meinungen zu äußern, weil sie Angst hätten, dass sie dadurch Nachteile im Berufsleben bekommen würden oder im Worst Case hinterher ein wütender Mob vor der Haustür steht. Oder sie schlicht sozial isoliert werden könnten.

Die Pseudonymität im Internet ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. In einer Zeit, in der Feinde gezielt „gedoxxt“ werden, ein Gesetz einzuführen, dass jedermann dazu zwingt, sich selbst zu doxxen, ist doch wirklich absurd.

Kurzum:
Die Aufhebung der Pseudonymität würde den Debatten nicht „gut tun“, sondern viele Debatten im Keim ersticken. Es würde dazu führen, dass populäre Meinungen noch dominanter würden (weil diese in aller Regel lieber „öffentlich“ geäußert werden als weniger populäre Meinungen) und Diskussionen würden generell an Vielfalt verlieren.

Eben nicht, ein neuer Steam Key kostet auf den Reseller-Märkten oft weniger als nen Fünfer.

Es ist ein permanentes Wettrüsten zwischen Cheat-Entwicklern und Spiele-Entwicklern.

In jedem Online-Spiel werden ständig etliche Leute gebannt. Aber wie gesagt, die kommen einfach mit einem neuen Account zurück. Die de-anonymisierte Registrierung in Südkorea verhindert genau das. Wenn der Spieler weiß, dass er, wenn er beim Cheaten erwischt wird, tatsächlich dauerhaft gesperrt ist, statt sich einfach einen neuen Account machen zu können, ist das schon eine erhebliche Abschreckung.

Exakt, deshalb halte ich die Idee auch für nicht praktikabel, ganz unabhängig dazu, wie man zu dem Thema stehen mag. Es wird immer anonyme Alternativen geben und so lange das so ist, werden sich Alternativen mit Klarnamenpflicht nie durchsetzen können. Wie gesagt, es dürfte ja jetzt schon jedes Unternehmen eine Klarnamen-Pflicht oder auch nur eine De-Anonymisierung für seine Dienstleistung einführen, macht aber keiner, weil das wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Die „entry barrier“ wird damit für beide Seiten, den Nutzer und das Unternehmen, so weit nach oben gesetzt, dass die Nutzer ausbleiben und das Unternehmen draufzahlt (die Identitätsprüfung ist schließlich nicht umsonst…).

Eine nicht-anonyme Plattform wäre also nur denkbar, wenn es keine anonymen Alternativen gäbe, und das wäre nur denkbar, wenn ein Verbot anonymer Alternativen international durchsetzbar wäre, was nie der Fall sein wird. Daher ist jede Diskussion über das Thema eigentlich überflüssig, weil sie völlig an der Realität vorbei geht.

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Auch mit Klarnamen oÄ brauchts keinen Henker, wenn kein Richter es mitbekommt.

Das eine ist ja die Äußerung. Das nächste ist, wem wird diese Äußerung angezeigt.
Jeder bekommt ja Beiträge entsprechend seinener Suchanfragen.

Gerade wenn bei Tiktok und Co die Anzeigen völlig zufällig sein sollen :wink: – so hat es ja eine enorme Macht, wenn es eben möglich ist (seitens, plakativ mal, zb China), gewissen Gruppen, von denen man bigdata weiß, dass sie keine Vernetzung mit z.B. Entscheidern der Politik, haben - diese informativ zu isolieren, radikalisieren etc.

Es wurde im Podcast gesagt, dass viele nicht mehr erreichbar seien und sich auf „dubiosen Kanälen“ informieren.
Wer kann das Ausmaß als zb Politiker beurteilen? … Dem selber und seinem Umfeld, Informationen nicht angezeigt werden, oder eben doch - die radikalisierenden oder einfach falsch informieren?
Die eine Bubble kennt die extreme der anderen Bubble nur vom Hörensagen bzw gar nicht im Außmaß.

In dem Szenario wird dem Politiker die Grundlage an Daten/Information entzogen, auf der er Entscheidungen treffen kann.
– Man müsste ja random zu Hardcore bspw AFD Wählern gehen, um zu sehen, was denen bei denen zb im TikTok angezeigt wird.

Das kann ein klassischer Blinder Fleck sein.

Und super gefährlich, wenn die Algorithmen nicht auch nur annährend offen sind.

Das gleiche kann man auf die Wahlen bzw. Informationsgewinnung der Wähler in DE anwenden. Wer weiß, was anderen angezeigt wird?

PS offtopic: Mastodon – alleine wegen des sperrigen Namens, wird es sich nur schwer durchsetzen. Ich denke an Schweinemast oder Mast…irgendwas. Mästen - ..don, der Don .. irgendwie negativ, leiderleider. UX/UI untauglich. Wollte ich nochmal zu Protokoll geben

Für die Rechtsetzung ist ein Gericht nicht zuständig. Steht daher, wie hier vorliegend, es nicht wörtlich im Gesetz, dass die Meinungsäußerung auch anonym möglich ist, kann es ein Gericht nur mit einer guten Begründung unter die Norm subsummieren. Und daran fehlt es beim BGH-Urteil.

Der BGH führt zwar aus: „Die Verpflichtung, sich namentlich
zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde nicht nur im schulischen Be-
reich, um den es im Streitfall geht, die Gefahr begründen, dass der Einzelne
aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich da-
hingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.“
Schon diese Argumentation ist hier äußerst fraglich, da der BGH hier in unzulässiger Weise eine fehlerhafte Grundrechtsabwegung vorgenommen hat bzw. im guten Glauben an das korrekte Verhalten der damaligen Internetnutzer (der Fall liegt ca. 20 Jahre zurück) angenommen hat, dass diese nur objektive Meinungsäußerungen, wie auch im Streitfall, von sich geben.

Weshalb sollte ein eingeschränktes Recht auf anonyme Meinungsäußerung bestehen, was inszwischen regelmäßig im Konflikt zu Artikel 1 GG steht?

Weshalb soll ein Mensch das Recht haben anonym eine Meinung über eine andere konkrete öffentlich benante Person zu äußern? Hier steht grundsätzlich ein Konfikt zwischen Art. 5 und Art. 1 GG, den der BGH zur Klärung dem BVerfG hätte vorlegen müssen.

Das ist ein sehr krudes Rechtsverständnis.
Der BGH erkennt an, dass es hier verschiedene Verfassungsprinzipien gibt, die im Konflikt miteinander stehen. Der BGH macht nun, was sein Job ist: Er wägt ab, welche Einschränkung welchen Grundrechts überwiegt, welches Grundrecht also Schranke eines anderen Grundrechts ist. Das ist alltägliche Praxis nicht nur am BGH, sondern selbst schon am Amtsgericht. Denn in fast allen Konflikten stehen sich verschiedene Grundrechte verschiedener Beteiligter entgegen.

Definitiv nicht. Wie gesagt, jedes Amtsgericht macht solche Abwägungen und muss sie auch machen, jedes Verwaltungsgericht macht solche Abwägungen. Es ist nicht die Aufgabe des BVerfG, über jede Abwägung von Grundrechten zu entscheiden, das könnte es auch schon rein zeitlich nicht, weil dann geschätzte 80% aller Gerichtsverfahren beim BVerfG landen würden.

Der BGH macht die höchstrichterliche Rechtsprechung, die genau solche Abwägungen enthält. Dagegen kann eine Partei dann beim BVerfG klagen, wenn sie der Meinung ist, ihre Grundrechtsposition sei nicht hinreichend gewürdigt worden, aber das BVerfG kippt Urteile des BGH nur bei eklatanten Abwägungsfehlern - oder wenn der BGH tatsächlich eine beeinträchtigte Grundrechtsposition gar nicht berücksichtigt (also auch nicht argumentativ aufgeworfen) hat.

Du scheinst generell den Fehler zu machen, nicht abwägen zu wollen. Du siehst Grundrechte scheinbar als absolute Rechte, das entspricht aber eben nicht der Realität. Die Meinungsfreiheit steht seit jeher in Konflikt mit anderen Grundrechten, dass das auch im Online-Bereich der Fall ist, ist offensichtlich. Daraus abzuleiten, dass die Meinungsfreiheit automatisch anderen Grundrechten unterliegen würde, ist ein Fehler. Deine Meinung mag sein „Meinungsfreiheit muss nicht anonym sein, wenn Anonymität sich mit irgendwelchen anderen Grundrechten sticht gewinnt immer das andere Grundrecht“, aber das ist eben nur deine Meinung, nicht die juristische Realität. Beispiele, die zeigen, wie wichtig anonyme Meinungsfreiheit ist, wurden in dem Thread schon zur Genüge aufgezählt. Da einfach drüberzubügeln ist kein guter Diskussionsstil.

Ich bestärke daher nochmal den Kontra-Punkt:
Die Anonyme Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler freiheitlich-demokratischer Gesellschaften. Ohne anonyme oder zumindest pseudonyme Meinungsfreiheit ist der öffentliche Diskurs massiv eingeschränkt, weil gerade unpopulärere Meinungen und insbesondere Minderheiten (z.B. LGBTQI) starker sozialer Repression ausgesetzt sind. Ein Staat ohne anonyme Meinungsfreiheit ist einen mächtigen Schritt näher an der Autokratie, denn dadurch ergibt sich automatisch auch ein „gläserner Bürger“, die Reaktion darauf ist der Rückzug aus der öffentlichen Diskussion aus Angst vor Repressalien. Man braucht sich ja nur mal anschauen, wie einige extremistische Regierungen (u.a. auch die Trump-Regierung) kritische Kommentare im Internet schon jetzt bei der Entscheidung, ob jemand einreisen darf, nutzen. Ein falsches Wort über Erdogan auf deinem nicht-anonymen Facebook-Profil und du kannst, wenn du Pech hast, plötzlich an der türkischen Grenze ohne Nennung von Gründen abgewiesen werden, davon gibt es einen Haufen dokumentierter Fälle.

Lies dir z.B. mal den Teil zu „Festnahmen und Einreiseverweigerungen“ auf der Seite des Auswärtigen Amtes zur Türkei durch:

Das ist ein schönes Beispiel für eine sehr problematische Konsequenz, die wir bei fehlender Anonymität im Internet hätten. Autokraten wie Trump, Putin, Xi oder Erdogan würden sich wirklich freuen, wenn alle Deutschen nur noch unter Klarnamen im Internet posten könnten. Das macht die Verfolgung von (nach deutschem Recht völlig legitimen!) Kritikern so unglaublich einfach.

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Andererseits ziehen sich Menschen aus den Sozialen Medien zurück, weil sie keine Lust mehr auf anonyme Anfeindungen haben.

Dagegen bräuchte es vor allem effektive Moderation.

Das ist einer der Geburtsfehler sozialer Medien: Jeder kann rausschreien, was er will, ohne dass es irgendeine Art von Filter gibt. Algorithmen bewerten vieles, aber eben nicht, wie Nett ein User ist. Im Gegenteil, die besonders aggressiven Posts werden teilweise von Algorithmen bevorzugt, weil sie viele Reaktionen hervorrufen.

Und ganz im Ernst: Leute, die aggressiv online anonym beleidigen wollen, werden sich dann nicht mit einem deutschen/europäischen Account äußern, sondern mit einem amerikanischen. Das ist ja weiterhin das Grundproblem: Eine Klarnamenpflicht oder auch nur eine Ausweis-Registrierungspflicht (dh. man tritt weiter unter einem Pseudonym auf, muss sich aber dem Plattformbetreiber gegenüber ausweisen) ist, wie in Südkorea gezeigt wurde, einfach nicht gegenüber amerikanischen Konzernen durchsetzbar. Und gerade diejenigen, die auf Anonymität beharren, um beleidigen zu können, werden immer mit VPN und co. Zugriff auf die Plattformen haben, ohne sich registrieren zu müssen. Also selbst wenn wir bei der Abwägung zum Ergebnis gelangen würden, dass wir eine De-Anonymisierung wollen, wäre das einfach nicht realistisch durchsetzbar.

Ein weiteres Szenario, das für die Anonymität spricht:
Jemand möchte einen Betriebsrat gründen und möchte Gleichgesinnte suchen und mit Mitarbeitern anderer Filialen Erfahrungen austauschen. Und er geht davon aus, dass die Firma gegen die Gründung eines Betriebsrats ist und recht weit gehen würde, um das zu verhindern.