3G am Arbeitsplatz, wie Betrug bei Zertifikaten unterbinden?

Hallo,

ich möchte einmal ein Thema zur Diskussion stellen, das ich so bisher noch nicht diskutiert gesehen habe. Ich baue hier auf die LdN-Community, vielleicht ist es ja auch wert, darüber als Thema zu berichten bzw. zu diskutieren.

Wir haben ein kleines Büro mit insgesamt rund 12 Mitarbeitern in der Nähe von Eisenach. Natürlich gilt über die Bund-Regelung bei uns 3G am Arbeitsplatz. Wir können vom gesamten Büroablauf (die meisten sind ja im Homeoffice) keine interne Testung anbieten. Die ungeimpften und ungenesenen Mitarbeiter:innen haben also nun die Pflicht, einen Testnachweis zu erbringen. So weit, so klar.

Jetzt gibt es - ich weiß nicht, wie bekannt das ist - den „Service“ von Test Express. Kurz erklärt: Nach einem kurzen Video kann man als fachkundige Person anderen über ein Online-Portal Testzertifikate ausstellen. Im Endeffekt führt man einen Selbsttest durch, der dann durch die fachkundige Person bestätigt wird. Hierzu reicht aber wohl den meisten fachkundigen Personen ein WhatsApp-Bild o.ä. Nachweislich, siehe z.B. https://www.tagesschau.de/investigativ/test-express-111.html, werden diese Zertifikate sogar oftmals eben nicht durch unparteiische Dritte ausgeführt. In jedem Fall fehlt wohl die ärztliche Kontrollinstanz. In einigen Fällen gelang es wohl auch, Zertifikate ohne überhaupt zu testen zu erhalten.

Wenn man ein wenig recherchiert, treten zudem folgende hahnebüchende Intentionen des Betreibers zu Tage, zitiert aus einem Newsletter des Betreibers: „Wir werden weiterhin alles tun, damit Bürger, die sich bewusst gegen eine ‚Impfung‘ entschieden haben, dies - auch mit unserer Hilfe - durchalten können. wir gemeinsam, dass bald die gesamten Maßnahmen endlich aufgehoben werden und die Hexenjagd auf ‚Ungeimpfte‘ aufhört. Hoffen wir, dass gesunde Menschen eines Tages einfach wieder nur gesund sein dürfen.“

Mittlerweile laufen wohl Ermittlungen gegen das Unternehmen. Die Brisanz ist durchaus, dass auf der Plattform wohl 50.000 Tester eingetragen sind, das ganze also durchaus relevante Züge annimmt.

Nun aber meine Frage: Die Zertifikate gehen m.E. komplett am Sinn der 3G-Regelung vorbei und erfüllen eben genau nicht den Standard, den man einem Test-Zertifikat unterstellt. Dies ist natürlich erst einmal meine persönliche Einschätzung, keine rechtliche Wertung. Habe ich als AG eine Möglichkeit, alleine auf Basis der laufenden Ermittlungen gegen das Unternehmen die Tests firmenweit zu verbieten, und zwar in dem Sinne, dass ich meine Mitarbeiter:innen einigermaßen rechtmäßig der Arbeit aussperre, ohne im Nachgang aufgrund einer unrechtmäßigen Aussperrung dann doch noch deren Lohn zahlen zu müssen?

Danke
Ilchi

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Das ist ja mal krass. Das nennt man wohl Betrug.
Ein Schnelltest ist lange nicht so aussägekräftig und sicher wie ein PCR-Test. Und wer bitte sollen diese zertifizierten Fachpersonen" sein? Michael Ballhaus, Reiner Fuellmich und Bodo Schiffmann?

Vielleicht solltest du den Betreff dieses Threads mal „Vermehrter Betrug bei Corona-Tests wegen 3G?“ ändern. Dann lesen das evtl. mehr Leute.

In meiner Firma akzeptieren wir übrigens nur und ausschließlich PCR-Tests.

Das ist ja mal ne Überraschung: Betrug mit Corona-Tests in RLP: SWR Reporter decken auf - SWR Aktuell

Der Betreiber der Website, Markus Bönig, sagt im SWR-Interview, für ihn gelte die Unschuldsvermutung: „Wir verpflichten unsere Mitarbeiter dazu, sich korrekt zu verhalten und gehen davon aus, dass das dann auch jeder so tut.“ Was Bönig von den aktuell geltenden Corona-Maßnahmen halte, daraus macht er als Geschäftsführer allerdings auch keinen Hehl. Viele davon seien unverhältnismäßig. Er habe auch kein Problem damit, dass sein Geschäftsmodell in Social Media-Plattformen von Coronaleugnern und Impfgegnern beworben werde. Er selbst ist Mitglied der Partei „Die Basis“, die als Sammelbecken von sogenannten Querdenkern gilt.

Markus Bönig ist einer der Geschäftsführer der clinigo GmbH, die Test Express betreibt.

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Hallo Micha,

im Falle von Test Express ist eine geschulte Person eine Person, die das ca. 10-minütige Schulungsvideo ablaufen lassen hat. Ob die Fachkunde bei der geschulten Person angekommen ist, wird nicht abgefragt, z.B. durch einen anschließenden Test. Man kann das Video wohl nicht unterbrechen, aber man kann natürlich tausend andere Dinge parallel machen.
Und die Kontrolle der Testung zwischen fachkundiger Person und zu testender Person durch medizinisches Personal ist wohl auch mehr Theorie als Praxis. Effektiv tritt ja hier als Kontrollinstanz ein praktizierender Arzt auf, der dann in der neben dem Praxisbetrieb übrig bleibenden Zeit 50.000 Tester zu überwachen hat. Naja, das Wort „Stichprobe“ beinhaltet ja auch 1 aus 1.000.000.

Und natürlich geht dieses „Testen“ komplett am Sinn vorbei. Ganz abgesehen von der offenbar dahinter steckenden Intention des GF.

Aber ganz konkret: Du schreibst, dass bei euch nur PCR-Testungen zugelassen sind. Das ist interessant, da es ja ähnlich zu dem, was ich gerne einschränken möchte, ebenfalls eine Einschränkung gegenüber den offiziell geltenden Regeln ist. Ich kann mir vorstellen, dass sowas bei individueller Gefahrenbewertung z.B. im Umgang mit vulnerablen Gruppen möglich wäre. In unserem Fall eines normalen Büroalltags fällt diese Begründung schwer. Wie hat Dein AG das einschränken können? Oder anders: Was passiert, wenn sich Mitarbeiter:innen weigern, einen PCR-Test zu machen und stattdessen einen POC-Test beibringen? Wären dann eine Ausperrung aus der Firma und insbesondere eine Lohnkürzung rechtens? Genau das sehe ich als recht schwierig an. Definitiv möchte ich vermeiden, dass es eine Ausperrung bei vollem Lohn gibt…

VG
Christopher

Für anerkennbare Tests muss der Tester wohl zugelassen sein, laut 3G am Arbeitsplatz: Welche Test-Zertifikate sind gültig? :

Nachweise über einen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest dürfen nur von ausdrücklich dafür zugelassenen Personen, Teststellen, Testzentren oder Laboren ausstellt werden, betont die Kreisverwaltung. Online-Zertifikate als Nachweis für einen negativen Corona-Schnelltest werden demnach nicht anerkannt.

Ich weiss nicht, wie gerichtsfest diese Aussagen sind, aber sie klingen plausibel. Und man kann die Mitarbeiter darauf hinweisen.

Sind ja ganz schön viele Fragen auf einmal :slight_smile:
Bei uns machen eh fast alle Homeoffice und es sind mE nach alle geimpft. D.h. der Fall ist bei uns eher hypothetisch.
Wenn der Arbeitgeber aber die Kosten erstattet, sollte sich der Arbeitnehmer kaum weigern können.
Eine Aussperrung mit Verweigerung der Lohnzahlung wäre meinem juristischen Laienverständnis nach rechtens, da die eine Aussperrung verhältnismäßig ist. Es könnten ja andere AN angesteckt werden und so im Zweifel der ganze Betrieb lahmgelegt werden.
Folgendes Szenario ohne Betriebsrat, wenn Homeoffice auf keinen Fall möglich ist und sich Arbeitnehmer weigern, einen gültigen Test zu machen: Angenommen, der AG nimmt es sehr genau mit der Testung und akzeptiert nur PCR-Tests. Der Arbeitnehmer hat aber einen Test von TestExpress, den akzeptiert der AG aber nicht. Die Zeit zum Testen zählt übrigens als Arbeitszeit. Arbeitnehmer erhält Abmahnung und wird von der Betriebsstätte verwiesen. Fände kein Verweis von der Betriebsstätte statt, dann hätte der AG ja im Zweifelsfall selbst gegen die Arbeitsschutzverordnung verstoßen. Die Abmahnung ist wichtig, denn eine Kündigung ohne Abmahnung ist per se ungültig. Die durch das Verhalten nicht erbrachte Arbeitsleistung kann dann vom Lohn abgezogen werden, weil ja die Aussperrung rechtens ist. Davon würde ich, wenn es beim ersten Mal passiert ist, aus taktischen Gründen aber Abstand nehmen. Weigert sich der Arbeitnehmer wiederholt oder zeigt gar einen ungültigen Test, käme eine außerordentliche fristlose verhaltensbedingte Kündigung (hilfsweise ordentlich) infrage, u.A. wegen Vorstoß gegen die Arbeitsschutzverordnung.
Innerhalb einer Frist von 3 Wochen kann der AN dann Kündigungsschutzklage einreichen. Ist diese erfolgreich, muss je nach Urteil der ausgebliebene Lohn nachgezahlt werden. Aber da der TestExpress Test ja nicht anerkannt wird, stehen die Chancen für den AN eher schlecht.
Ich bin aber wie gesagt kein Jurist :slight_smile:

Sehr interessante Frage. Eigentlich sollten das die Juristen hier im Forum beantworten: Kann ein Arbeitgeber sagen: „Test des Anbieters xy erkennen wir nicht an?“

Ich [Nicht-Jurist!] fürchte, das geht nur, sofern diese Tests nicht von einer anerkannten Teststelle sind. Denn an der Anerkennung der Tests hängen im Zusammenhang mit „3G am Arbeitsplatz“ ja wichtige arbeitsrechtliche Fragen.

Wer diese Teststellen anerkennt, habe ich auf die Schnelle nicht herausfinden können.

Ob ein Arbeitgeber dieses Problem umgehen kann, indem er selbst Tests anbietet (sich also als als Beschäftigtenteststelle registrieren lässt) und nur diese anerkennt, weiß ich nicht.

@JuraNerds: ??

Mein juristisches Laienverständnis ist hier anders: Erkennt ein Arbeitgeber das Ergebnis des Tests einer anerkannten Teststelle nicht an und verweigert den Mitarbeiter den Zugang zum Betrieb, hätte dies ja für den Mitarbeiter die Konsequenz, dass er für diesen Tag faktisch ohne Zahlung von Lohn bzw. Gehalt freigestellt würde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber es zulässt, dass ein Arbeitgeber quasi bestimmen darf, welche Tests von Testzentren, die die öffentlichen Hand [Kommune? Kreis?] ] anerkennt, er anerkennt. Ich würde eher vermuten, dass er Tests anerkennen muss, solang sie von anerkannten Stellen kommen.

Ob ein konkreter Verdacht, dass ein Teststelle ihre Anerkennung rechtsmissbräuchlich „erschwindelt“ hat (oder die anerkennende Stelle die Teststelle rechtsmissbräuchlich anerkannt hat), es einem Arbeitgeber erlaubt, Test dieser Teststelle nicht anzuerkennen, daran habe ich erhebliche Zweifel.

Ich habe leider erst jetzt den Tagesschau-Artikel, auf den Du verlinkt hast, gelesen. Da steht doch die Antwort schon drin:

Nun hat auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass die Zertifizierungen und Bescheinigungen … gelte nur an dem Ort, an dem die Testung beaufsichtigt wurde…. Es dürfe daher auch nicht für die nächsten 24 Stunden an anderen 3G-Kontexten verwendet werden.

Damit kann es sich schlechterdings um einer anerkannte Teststelle handeln, deren Test-Zertifikate ein Arbeitgeber anerkennen muss.

Vielen Dank für eure Nachrichten. Ich kann die Logik dahinter auch absolut verstehen und denke genauso.

Leider pralle ich hier auf Mitarbeiter:innen, bei denen Logik nicht zählt. Sie fühlen sich in einer „Welt der Umkehr der Unschuldsvermutung“, so dass sie aus Prinzip keinen Eingriff in ihre „körperliche Integrität“ zulassen. In der Praxis heißt dies, dass wir es nicht einmal geschafft hatten, eine Testpflicht durch Nasentest einzuführen, als es nur eine TestANGEBOTSpflicht durch uns als AG gab. Auch das wurde mit Verweis auf Grundrechte und fehlende gesetzliche Pflichten des AN abgelehnt. Ich habe das meiner 7-jährigen Tochter erzählt, die ganz selbstverständlich zweimal die Woche sich testet und immer brav Maske trägt - die hat die Welt nicht verstanden. Als kleines Büro kann ich auf diesem dünnen Eis keine Konfrontation gehen. Wir haben uns damals zähneknischend dem Minimalkonsens der offiziellen Regelungen und der eingeforderten (aber eben nicht erbrachten) Eigenverantwortung ergeben.

Im jetzigen Fall der Testpflicht stehe ich wieder vor einem ähnlichen Dilemma: Auch jetzt spricht die Logik komplett gegen Test-Express (und mittlerweile auch anderen Sprösslingen wie Dr. Ansay). Ich sehe aber keine Chance, das wasserdicht zu verbieten. Wie gesagt, wir haben keine Legal-Abteilung, die das für uns mal eben so klären kann. Was mir fehlt, sind klare Vorgaben, welche Tests ich akzeptieren kann bzw. muss. Einen Hinweis auf einer Landkreisseite sehe ich hier persönlich nicht genügend rechtlich bindend, noch dazu, wo es gar nicht unser Landkreis ist. Mir würden u.a. folgende Nachweise vorschweben:

  • White-List der möglichen Zertifikatsgeber, ggfls. auch Blacklist
  • notwendige Überprüfbarkeit durch die Cov-Pass-App (läuft ja wieder auf eine White-List hinaus)

Wenn hier jemand wasserdichte Regelungen kennt, bin ich sehr dankbar. Vorher sehe ich echt die Gefahr, dass ich das Aussperren auch noch zahlen darf.

Btw: Erst heute habe ich wieder zwei „Zertifikate“ erhalten. Prüfer und getestete Person waren jeweils im Kreuz die anderen, d.h. sie haben sich gegenseitig „getestet“. Prüfzeitpunkt war auch ähnlich - aber der Ort war komplett ein anderer. Wenn hier das Teleportieren nicht erfunden wurde, dann weiß ich nicht, wie das geklappt haben soll. Klar weiß ich das jetzt. Nur kann ich das Wissen anwenden? Das würde ja wieder komplett gegen den Datenschutz gehen…

Ich stehe in meiner Parteiarbeit gerade in einem ähnlichen Dilemma.
Leute, mit denen man immer konstruktiv arbeiten konnte, sind plötzlich total abgedriftet, wittern überall eine Verschwörung und sind am liebsten bei jedem Thema im Widerstand.
Ich hoffe, dass sie, wenn das alles vorbei ist, wieder normal werden.

Hast Du Dich schon an das örtliche Gesundheitsamt gewendet?
Die wären ja der offizielle Ansprechpartner.
Wenn die dir sagen oder schriftlich bestätigen, dass die Tests nicht gültig sind, sind sie es nicht.
Und die wären ja auch die, die dann mal jemanden anweisen könnten, morgens mit am Werkstor zu stehen und als offizieller Vertreter einen Blick auf die Zertifikate zu werfen, wenn die Betroffenen sich weiterhin uneinsichtig zeigen.
Allerdings ist da natürlich abzuwägen inwieweit man da in Opposition zu seinen Arbeitnehmern gehen will.

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Momentan wäre es glaube ich von der Wirtschaftlichkeit und Diplomatie her am besten, du würdest erstmal die Kosten für die offiziell anerkannten PCR-Tests (und nur die) selbst übernehmen, aber nur bis zu einer bestimmten Frist. Bei der nächsten Lohnerhöhung können sie dann mal ne Runde aussetzen :wink:
Wenn sich die Mitarbeiter dann noch beschweren, dann solltet ihr vllt noch mal Klartext miteinader reden.
Du kannst ja auch nochmal betonen, dass die Firma auch im Zweifel für falsche Tests haftet und dass dann alle eure Arbeitsplätze gefährdet sind.

Das ist ja durchaus frech, wenn auch nicht ganz überraschend.

Wenn man jedoch ehrlich ist, sind diese Testzertifikate natürlich auch nicht so viel schlechter als das, was man in jedem Testzentrum kriegt. Da wird einem mit dem Wattestäbchen vorne mal ein bisschen in der Nase rumgekitzelt und fertig. Vermutlich hatte das Personal im Testzentrum eine ähnliche Ausbildung wie das 10-Minuten-Video und traut sich daher gar nicht, das Stäbchen richtig in die Nase zu stecken.
Ernstzunehmende Schnelltests (also die schmerzhaften) kriegte man übrigens bei den Teststellen, die von den bekannten medizinischen Hilfsorganisationen betrieben wurden. Klar, die sind auch nicht so sehr darauf angewiesen, dass man sich gerne wieder für diese Teststelle entscheidet.

Wird Zeit, dass Schnelltests nicht mehr akzeptiert werden.

Kleines Update zur Sachlage: Die Regierung von Oberbayern hat folgendes auf Nachfrage über die Gesundheitsämter verteilt:

Im Hinblick auf die vermehrten Anfragen zur Zulässigkeit von ausgestellten Testnachweisen auf Grundlage einer Testdurchführung über das Angebot von dr.ansay.com (Dr. Ansay AU-Schein GmbH) oder von test-express.de (CliniGo GmbH) kann die Unzulässigkeit entsprechender Testnachweise regelmäßig wie folgt begründet werden:

Testnachweise erfüllen nur dann die rechtlichen Voraussetzungen nach § 2 Nr. 7 Buchst. c SchAusnahmV i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TestV, wenn der genannte Internetanbieter als Leistungserbringer nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) tätig wurde. Sofern – wie hier beschrieben – jedoch Ärzte lediglich eine stichprobenweise Überwachung ohne physisch-reale Anwesenheit vornehmen, genügt dies nicht den Voraussetzungen der § 2 Nr. 7 Buchst. c SchAusnahmV i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 TestV, die insoweit eine Testung durch Vornahme oder Überwachung von einem Leistungserbringer und damit von einer konkreten Arztpraxis vor Ort verlangen.

Das ist für mich nun recht eindeutig und endlich mal eine vernünftige Vorgabe. Allerdings bin ich gespannt, wann deren Rechtsauffassung hinterfragt wird.

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So, und hier nun auch eine Quellenangabe aus dem Internet, gefunden auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dort unter Punkt 1.1.12c:

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