3G am Arbeitsplatz - gilt nicht in Fahrzeugen

Hallo!

Wir sind im Betrieb natürlich auch bestrebt, die 3G Verpflichtung am ARBEITSPLATZ bestmöglich umzusetzen.
Nun stellt sich offenbar heraus, dass die 3G Pflicht nicht greift, wenn der ARBEITSPLATZ ein FAHRZEUG ist. Fahrzeuge können Kfz zum Beispiel Taxen (> Taxifahrer), Busse (> Busfahrer), Züge (> Zugpersonal) oder wie in unserem Fall Schiffe (> Schiffsbesatzung) sein.

Somit können wir 3G auf unseren Schiffen offenbar nicht durchsetzen.

Das scheint wieder ein Fall von Lex-Spezialis zu sein.

Hat jemand hier eine Erklärung oder eine Lösung für das Problem?

Klar könnte man das durchsetzen als privates Unternehmen. Niemand zwingt einen jemand ohne 3G Nachweis zu transportieren. Nur ist es eben eine Frage der Finanzen, ob man solche Menschen ablehnt, insbesonders wenn die Konkurrenz das nicht tut.

Es geht hier um den Arbeitsplatz, d.h. um die Schiffsbesatzung. :slight_smile: Da wird’s ohne Rechtsgrundlage schwierig.

Hey Christian. Für die Passagiere ist das natürlich durchsetzbar. Es geht um die Besatzung - also unsere Mitarbeiter an Bord.

Ich glaube, er meint die Fahrzeuglenker.