§218 - SZ: Schwangerschaftsabbrüche vs. Organspende

Am 29.04. wurde in der SZ ein Artikel zu dem Thema veröffentlicht, in dem einige Argumente genannt werden, die ich zumindest bisher in der Debatte noch nicht gehört habe:

Es wird unter anderem Bezug genommen auf einen Auszug des Berichts der Kommission zur reproduktiven Sterbehilfe: „Dem Staat obliegt eine Schutzverpflichtung zugunsten des ungeborenen Lebens, die er letztlich aber nur mithilfe der Schwangeren erfüllen kann.“ Daraus leitet die Autorin die Frage ab „Was darf ein Staat einem Bürger antun, um das Leben eines anderen Bürgers zu erhalten?“
Sie merkt an, dass es im Gesetz abseits des Schwangerschaftsabbruchs keinen anderen vergleichbaren Fall gäbe. Als Beispiel wird Blut-, Knochenmark- oder Stammzellenspende genannt. Außerdem die Organspende, bei der der potenzielle Spender nicht einmal mehr lebt. Dennoch ist das Unterlassen hier nicht kriminalisiert, obwohl dadurch sicher andere Menschen sterben und die Spende nicht bis wenig invasiv ist, im Gegensatz zu einer Schwangerschaft mit ihren zahlreichen, teilweise auch nicht mehr umkehrbaren, Nebenwirkungen und Risiken.

Es werden auch noch weitere Argumente genannt, wie ihr direkt dem Artikel entnehmen könnt.
Wie ist eure rechtliche Einschätzung dazu?

Mir hat in dem Artikel etwas gefehlt.
Nämlich, dass der Staat sich dieses Recht sehr wohl offen hält. So kann entgegen dem Wunsch der Eltern, die Zeugen Jehovas sind, der behandelnde Arzt entscheiden, eine Bluttransfusion zu geben. Denn der Staat behält sich sehr wohl das Recht, für Leute in deren Wohl zu entscheiden, die diese Entscheidung aus welchen Gründen auch immer nicht selbst treffen können.
Und schon wären wir beim Fötus gelandet, dessen Ansicht bei der Entscheidung nicht erfragt werden kann.
Momentan geht der Staat davon aus, dass dieser sich für das Leben entscheiden würde und darum muss der Staat hier abwägen.

Korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege, aber für mich klingt dein Beispiel nach etwas anderem als dem, was vom Artikel gemeint ist. Einem Menschen gegen seinen Willen (oder dem seiner Erziehungsberechtigter) zu helfen/retten ist in meinen Augen was anderes, als einem Menschen (potenziell) zu schaden oder zumindest in sein körperliches Selbstbestimmungsrecht einzugreifen, um einen anderen Menschen zu retten.
Um dein Beispiel als Basis zu verwenden: Würde man einen Menschen, der die Blutgruppe des Patienten hat und der ihm durch eine Blutspende das Leben retten könnte, dafür kriminalisieren, wenn er die Blutspende nicht durchführt, dann wäre das - laut Artikel - etwas, das vergleichbar wäre mit unserem aktuellen Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen.
Natürlich könnte man sagen: Ok, für eine Blutspende kommen ja auch andere infrage, das ist ja nicht von der Handlung eines bestimmten Menschens abhängig. Aber selbst in einer Situation, in der keine andere Bluttransfusion verfügbar wäre und der Patient ohne Bluttransfusion sicher sterben würde, würde der potenzielle Spender nicht dafür kriminalisiert, wenn er sich gegen eine Blutspende entscheidet.

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OK, so gesehen ist es wirklich ein guter Punkt und die Organspende ein gutes Beispiel.
Selbst wenn das Kind eine Spenderniere braucht um zu überleben, sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit die Eltern zu zwingen. Hier steht die Selbstbestimmung über allem.
Vermutlich vertraut der Staat darauf, dass in der Regel die Eltern ihre Kinder retten wollen, auch wenn es eine Niere kostet.
Stellt sich nun die Frage, warum er dieses Vertrauen Schwangeren gegenüber nicht hat.