Wärmepumpeneinbau + Mietrecht = Hausfriedensbruch?

Inwieweit dürfen Vermieter und Hausverwaltung die Wohnräume in Abwesenheit und ohne Zustimmung der Mieter betreten, um die Heizungsregler in den Wohnungen einzubauen, nachdem im Haus eine Wärmepumpe installiert wurde?

Hier sehe ich ein Spannungsfeld von Mietrecht (Unter welchen Umständen zulässig?) , Grundrecht (Schutz der Privatsphäre?) , Fachkräftemangel (neuer Terminfindung vermeiden?), Zwischenmensschlich (Kommunikation zwischen Mieter und Verrmieter?)

Ich komme auf diese Thema aus dem traurigen Anlass, dass es mir heute passiert ist.
Wir haben im Haus eine neue Wärmepumpe installiert bekommen.
Mir war angekündigt das in einem weiteren Termin, die regler an den Heizkörpern ausgetascht werden müssen.
Heute war es wohl soweit. Es wurde während meiner Abwwesenheit und ohne meine ausdrückliche Zustimmung meine Wohnung betreten und in allen Räumen die Heizungsregler ausgetauscht.
Ich habe eben gesehen, im Hausflur hängen zwei Zettel, wenn man zu der Zeit nicht da sein sollte, bitte einen Schlüssel beim Hausverwalter zu geben, damit die Wohnung betreten werden können. Offensichtlich scheint ein weitere Schlüssel zu meiner Wohnung zu existieren.

Danke für den tollen Podcast und liebe Grüße

PS:
Ich erinnere mich gut an Ulfs Statment → wenn möglich Rechtstrietigkeiten mit den Vermietern/Verwaltern vermeiden. Aber hier habe ich zunächst ein starkes Gefühl von unrechtmäßigkeit.

Zu aller erst:
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben (§6 Abs. 2 RDG), zum konkreten Fall können und dürfen wir daher nichts sagen.

Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters generell nur im Notfall (typisch: Rohrbruch bei Abwesenheit des Mieters oder ähnliche Ereignisse) ohne vorherige Absprache betreten. Der Mieter muss aber Modernisierungen, Instandhaltungen und übliche technische Abläufe (z.B. das Ablesen der Heizkörper) dulden, aber eben nach entsprechender Ankündigung, ob ein Zettel im Flur dazu reicht und wie lang die Fristen sind sind Detailfragen, die im Rahmen einer Rechtsberatung zu erörtern wären :wink:

Wenn der Vermieter sich ohne rechtzeitige Ankündigung Zutritt zur Wohnung verschafft hat könnte das zwar in der Tat Hausfriedensbruch sein, aber den Vermieter beim ersten Mal dafür anzuzeigen wäre generell nicht sinnvoll. Sinnvoller wäre es, dem Vermieter mitzuteilen, dass er zum Betreten ohne Zustimmung keine Berechtigung hat und verpflichtet ist, alle Schlüssel zur Wohnung dem Mieter zu überlassen (der Vermieter hat tatsächlich kein Recht, einen Zweitschlüssel zu haben!) - sollte es dann zu einer Wiederholung kommen wäre es aussichtsreicher und angebrachter, straf- oder zivilrechtlich vorzugehen, bis dahin wäre es eine sinnlose Eskalation, möglicherweise hat der Vermieter (was vor allem bei privaten Vermietern vorkommt) tatsächlich nur aus Unkenntnis gehandelt oder dachte, dass der Mieter dem schon zustimmen wird… Ziel muss es doch für beide Parteien sein, die Wiederholung in der Zukunft auszuschließen und zu einem kooperativen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu kommen, auch wenn das bedeutet, mal ein einmaliges Unrecht zu akzeptieren :wink:

Wenn du dich natürlich so stark dadurch betroffen fühlst (was durchaus denkbar ist, ein unbefugtes Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensbereich kann natürlich sehr belastend sein), dass du auf jeden Fall juristisch dagegen vorgehen willst, solltest du dich an einen Anwalt deines Vertrauens wenden. Hier können und dürfen wir wie gesagt zu den Details des Einzelfalls nichts sagen.

Ich würde hier dringend empfehlen, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Psychologisch kommst Du wahrscheinlich am weitesten, wenn Du Deinem Vermieter dabei eine Brücke baust, z.B. in dem Du Dich erfreut über den Einbau einer klimaschonenden Wärmepumpe freust und Verständnis dafür zeigst, dass in diesem Zuge die Thermostate ausgetauscht werden müssen.

Im nächsten Schritt würde ich Dein Bedürfnis nach Deiner Sicherheit (und der Deines Hausstandes) in der eigenen Wohnung betonen. Und die Einschränkung des Gefühls von Sicherheit erläutern, die Dich beschleicht, wenn Dritte ohne Dein Wissen Deine Wohnung betreten und sich dort aufhalten.

Schließlich würde ich darum bitten, zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Abstimmung mit Dir und nur in Deiner Gegenwart die Wohnung zu betreten (ich würde ihm nochmal Deine Mobilnummer und Deine E-Mail-Adresse benennen). Damit Dein Gefühl der Sicherheit wiederhergestellt wird, bittest Du schließlich darum, dass der Vermieter Dir sämtliche Schlüssel aushändigt.

In diesem ersten Gespräch würde ich auf jeden Verweis auf Juristisches zunächst vermeiden. Deine Argumente sind auch ohne das stark genug.

Erst, wenn der Vermieter hier kein Verständnis zeigt, würde ich ihm das alles nochmal schreiben und dann - möglichst unattraktiv - auf die Rechtslage hinweisen, wie @Daniel_K sie beschrieben hat. Dann wiederholst Du Deine Bitte, Dir alle Schlüssel zu überlassen und zu versichern, dass er sich zukünftig nur im Notfall (z.b. Rohleistungsbruch) Zugang zur Wohnung verschaffen wird.

Wenn er auch darauf nicht reagiert, würde ich nochmal schreiben, an den Brief erinnern, ihm eine Frist setzen und ankündigen, dass Du andernfalls einen Anwalt einschalten wirst - was Du sehr gerne vermeiden würdest.