Open-House-Verfahren Coronamasken kostet Steuerzahler Milliarden

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Fristsetzung beim Open-House-Verfahren unrechtmäßig war.
Jens Spahn hat für jede Maske, die bis 30. April 2020 geliefert wird, 4,50€ geboten. Das Ministerium wurde mit Angeboten überschüttet und das Verfahren wurde vorzeitig gestoppt. Lieferungen wurden nicht angenommen, andere wegen mangelhafter Qualität nachträglich widerrufen.
Nun hat die erste Firma Recht bekommen, dass der Staat eine Nachfrist hätte setzen müssen, um entweder zu liefern oder die Mängel zu beseitigen.
Das Risiko beläuft sich auf ca. 2 Milliarden. Mit einen l Zinsen und Anwaltskosten könnten daraus 3,5 werden.

Aktenzeichen ist 6 U 112/23. Ich finde aber noch keine Veröffentlichung.

Nun ja, wenn die CDU bei der nächsten Wahl an die Regierung kommt, wird sie das (wie die Kosten für die missglückte PKW-Maut) wohl der Vorgängerregierung, der Ampel, vorwerfen.
Und mit diesen ganzen überraschenden Altlasten kann auch eine CDU ihre ganzen Wahlversprechen nicht umsetzen.:wink:

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Dazu kommen dann auch noch Geschichten wie diese, wo Spahn entgegen aller Warnungen seinen Willen durchgesetzt hat. Aber die CDU spart dann künftig das Geld einfach beim Klimaschutz oder den Bürgergeldempfängern ein :expressionless:

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