Das OLG Köln hat entschieden, dass die Fristsetzung beim Open-House-Verfahren unrechtmäßig war.
Jens Spahn hat für jede Maske, die bis 30. April 2020 geliefert wird, 4,50€ geboten. Das Ministerium wurde mit Angeboten überschüttet und das Verfahren wurde vorzeitig gestoppt. Lieferungen wurden nicht angenommen, andere wegen mangelhafter Qualität nachträglich widerrufen.
Nun hat die erste Firma Recht bekommen, dass der Staat eine Nachfrist hätte setzen müssen, um entweder zu liefern oder die Mängel zu beseitigen.
Das Risiko beläuft sich auf ca. 2 Milliarden. Mit einen l Zinsen und Anwaltskosten könnten daraus 3,5 werden.
Aktenzeichen ist 6 U 112/23. Ich finde aber noch keine Veröffentlichung.